Zweiter Jahrestag Nord-Stream-Anschlag: Rolle der Ukraine und Schlussfolgerungen der Bundesregierung
Am 26. September jährt sich zum zweiten Mal der terroristische Anschlag gegen die zivile Energieinfrastruktur Nord Stream. Seit August 2024 ist bekannt, dass die Beweislage so deutlich ist, dass ein Richter am Bundesgerichtshof (BGH) einen Haftbefehl gegen einen ukrainischen Staatsbürger und Profitaucher ausgestellt hat, der sich seiner Verhaftung durch Flucht in einem ukrainischen Diplomatenwagen entzogen hat. Zwei weitere ukrainische Staatsbürger gelten als dringend tatverdächtig. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung noch immer von einem „staatlichen Akteur“ bei dem Anschlag ausgeht und welche Schlüsse der Kanzler aus dem aktuellen Wissensstand in Bezug auf die Rolle und den Umgang mit der Ukraine zieht. Von Florian Warweg.
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