In EU-Europa rumort es gewaltig. Die Spannungen zwischen dem ungarischen Ministerpräsidenten Orbán auf der einen und der von Ursula von der Leyen geführten EU-Kommission andererseits sind nicht neu. Schon seit Jahren pfeifen es die Spatzen vom Dach. Unterstützt wird Orbán bisweilen von dem slowakischen Ministerpräsidenten Fico und neuerdings auch von dem tschechischen Ministerpräsidenten Babiš. Von Alexander Neu.
Der Konflikt zwischen Brüssel und Budapest, aber auch Bratislava geht weit über die Ukrainefrage hinaus – wird aber an der Frage, wie mit der Ukraine und Russland zu verfahren sei, besonders sichtbar.
Konflikt der Leitbilder – welche EU soll es sein?
Tiefliegender Hintergrund ist die Frage über das Leitbild der EU-Integration. Diese Frage beschäftigt die EU sowie ihre Mitgliedsstaaten schon seit Dekaden. Mit dem Lissabonner Vertrag wurden die Eckpfeiler für mehr supranationale Elemente eingeschlagen. Eine rein supranationale EU existiert dennoch nicht. Insbesondere in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dominiert der intergouvernementale Ansatz – also die Kooperation souveräner Staaten, die das Zepter der Außen- und Sicherheitspolitik nicht gänzlich an EU-Brüssel und somit an von der Leyen, die EU-Kommissionspräsidentin, und Kallas, die EU-Außen-Beauftragte delegieren wollen. Selbst das Einstimmigkeitsprinzip bei Entscheidungen im Bereich der GASP/GSVP wollen manche Staaten nicht zur Disposition stellen und damit die Handlungsfähigkeit der EU in der Weltpolitik nicht erhöhen. Warum?
Während die EU-Kommission, das EU-Parlament überwiegend und auch westeuropäische Staaten den Integrationsprozess bis hin zu einer EU mit eigenstaatlichen Merkmalen vertiefen wollen, sind die osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten eher souveränitätsorientiert – präferieren ein „Europa der Vaterländer“ in Anlehnung an den damaligen französischen Präsidenten Charles de Gaulles. Das Konzept des „Europas der Vaterländer“ soll heißen: EU ja, aber ohne eigenständigen Staatscharakter, der die nationale Staatlichkeit in einem gewissen Ausmaß auflöst. Insbesondere in Ungarn und der Slowakei, aber auch in Polen, Tschechien und Bulgarien gibt es Vorbehalte, die Eigenstaatlichkeit zu Gunsten Brüssels zu opfern. Selbst in Rumänien rumort es.
Der Konflikt manifestiert sich nicht nur an der Frage zur Ukraine und Russland. Schon bereits in den 2010er-Jahren wurde eine kulturelle Spaltung innerhalb der EU mehr als deutlich: Während die westeuropäischen Mitgliedsstaaten, Deutschland allen voran, die Flüchtlings- und Migrationsfrage sehr liberal handhabten – mit den entsprechenden Folgen in der Gegenwart –, lehnten und lehnen die osteuropäischen Mitgliedsstaaten die Aufnahme von Flüchtlingen ab. Die Bilder der Flüchtlinge auf dem Budapester Bahnhof 2015 einerseits und die Willkommenskultur („Refugees Welcome“) in Deutschland stehen bildlich für den Antagonismus zwischen Berlin und Brüssel einerseits und Budapest sowie weiteren Hauptstädten des Ostens andererseits.
Während in Westeuropa Multikulti, Souveränitätsrelativismus und sexuelle Vielfalt zum neuen Glaubenssatz erhoben wurden, bestanden und bestehen die osteuropäischen Mitgliedsstaaten auf kultureller Identität und der Wahrung der staatlichen Souveränität nach innen und außen, was auch die innere Sicherheit einschließt. Selbst das ansonsten sehr stark westlich orientierte Polen befindet sich in diesen Fragen eher auf der Seite seiner osteuropäischen Nachbarstaaten. Insgesamt jedoch erreichte der Antagonismus zwischen West- und Ost-EU-Europa nie den Level, dass die EU selbst in eine Krise geriet.
Ukraine und Russland – der Sprengstoff für die EU-Kohäsion
Mit der Invasion Russlands in die Ukraine vor genau vier Jahren veränderte sich die Konfliktqualität zwischen EU-Brüssel, Berlin und Paris einerseits sowie einigen osteuropäischen Mitgliedsstaaten – insbesondere Ungarn und der Slowakei – andererseits. Die von der EU verhängten Sanktionen – sogenannte Sanktionspakete –, die auch mit wesentlichen Nachteilen für die EU und deren Mitgliedsstaaten verbunden sind, stoßen zunehmend auf Ablehnung, insbesondere bei Ungarn und der Slowakei. Beide Staaten leisteten und leisten nur die von EU-Brüssel geforderte absolut notwendige Solidarität mit der Ukraine. Die Regierungschefs beider Staaten, Orbán und Fico, pflegen bilaterale Kontakte mit Moskau, was in den westlichen EU-Hauptstädten sowie in Brüssel nicht nur ungern gesehen, sondern zutiefst verurteilt wird. Selbst als Orbán als EU-Ratspräsident 2024 nach Kiew, Moskau, Peking und Washington reiste, um eine Friedensinitiative anzustoßen, erfuhr er aus EU-Brüssel massive Kritik.
Bei Verhandlungen zu neuen Sanktionspaketen ist es zuvörderst Orbán, der Konzessionen und Abschwächungen einfordert, womit er den Zorn der EU-Bürokratie, des EU-Parlaments und der EU-Kommission auf sich zieht, die ihrerseits eine umfassende und bedingungslose Sanktionspolitik gegen die Russische Föderation fordern. Tatsächlich verstecken sich jedoch auch nicht wenige EU-Mitgliedsstaaten hinter Ungarn und der Slowakei, die die Sanktionsmaßnahmen hinter vorgehaltener Hand so auch nicht unterstützen, jedoch einen offenen Konflikt vermeiden wollen. Bei der Diskussion, die eingefrorenen russischen Zentralbankgelder als Reparationsdarlehen an die Ukraine zu verschieben, kam es Mitte Dezember schließlich zum Eklat. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz und die deutsche EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen versuchten, die EU-Partner und auch Belgien von dem Plan zu überzeugen.
Der Widerstand dagegen kam nicht nur aus Budapest und Bratislava, sondern auch aus der belgischen Hauptstadt Brüssel, aus Rom und Paris, da die Umsetzung des Plans mit vielen Unwägbarkeiten rechtlicher und finanzieller Art verbunden war. Nur Merz und von der Leyen wollten diese Gefahren nicht sehen, erlitten dann aber mit ihrem Konzept schließlich Schiffbruch. Letztlich wurde eine Kompromisslösung gefunden: Die EU nimmt einen Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro auf und leitet das Geld an die Ukraine. Die Ukraine wiederum soll diesen Kredit nur zurückzahlen müssen, wenn Russland Reparationen an die Ukraine zahle. Im Falle eines Rückzahlungsausfalls seitens der Ukraine würden man dann auf das eingefrorene russische Zentralbankgeld zurückgreifen, um den Kredit zu bedienen. Damit sind die rechtlichen und finanziellen Unwägbarkeiten zwar nicht vom Tisch, aber zeitlich nach hinten verschoben. Ob es dann am Tag X einen erneuten Widerstand einiger EU-Staaten geben sollte, bleibt abzuwarten.
Ungarn, die Slowakei sowie Tschechien lehnen eine Beteiligung an der Kreditierung mit unvorhersehbaren Konsequenzen ab.
Nun aber blockiert Ungarn die Freigabe der Gelder, was den Zorn von der Leyens nochmals erhöht. Ihre Rede in Kiew am Jahrestag der russischen Invasion spricht Bände über die reale Situation in der EU:
„Der Kredit wurde von 27 Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vereinbart. Sie haben ihr Wort gegeben. Dieses Wort kann nicht gebrochen werden. Also werden wir den Kredit auf die eine oder andere Weise bereitstellen. Lassen Sie mich ganz klar sagen: Wir haben verschiedene Optionen, und wir werden sie nutzen.“
Welche Optionen die Kommissionspräsidentin in der Tasche hat, hat sie nicht erläutert.
Ungarn und die Slowakei begründen ihre Blockade mit der Einstellung der russischen Öllieferungen durch die Druschba-Pipeline seitens der Ukraine, womit diese beiden Staaten kein Öl mehr aus Russland erhielten. Die Druschba-Pipeline sei, so die ukrainische Begründung, durch einen russischen Angriff zerstört worden. Andere behaupten, die Ukraine selbst habe die Pipeline zerstört. Die ungarische Seite erklärt hingegen, die Druschba-Pipeline sei technisch intakt. Es sei der politische Unwille der Ukrainer, die Durchleitung nach Ungarn und in die Slowakei zu ermöglichen.
Zudem erklärt der ungarische Außenminister Szijjártó, die EU mache gemeinsame Sache mit der Ukraine gegen die beiden abtrünnigen EU-Mitgliedsstaaten, hier beispielsweise mit der Unterbrechung des Erdölpipeline.
Aus diesen Gründen blockierten Ungarn und die Slowakei nicht nur die Kreditfreigabe an die Ukraine, sondern nun auch das 20. EU-Sanktionspaket gegen Russland. Der Kredit sowie das Sanktionspaket sollten, so das ursprüngliche Ziel, möglichst am vierten Jahrestag der Invasion in Kraft treten, um auch symbolisch die Entschlossenheit der EU, an der Seite der Ukraine zu stehen, zu unterstreichen. Aus der Symbolik wurde nun nichts.
EU und Ukraine gegen EU-Mitgliedsstaaten?
Sollten die Vorwürfe aus Ungarn und der Slowakei zutreffen, so ergäbe sich hieraus eine interessante Konstellation mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis der EU:
Wenn die EU-Kommission, der Europäische Rat und der Ministerrat mehrheitlich gemeinsam mit der Ukraine, also einem Nicht-Mitglied der EU, gegen EU-Mitgliedsstaaten agieren, ja geradezu Druck auf diese Mitgliedsstaaten ausüben, dann nimmt das Projekt EU-Europa massiv schaden: Ein Nicht-Mitglied der EU hätte auf die Entscheidungen in der EU mehr Einfluss als ein Mitgliedsstaat.
Importverbote und das Aushebeln des Einstimmigkeitsprinzips
Das endgültige Verbot von Erdgasimporten aus Russland in die EU ab September 2027, welches im Dezember 2025 beschlossen wurde, soll nun durch einen weiteren Beschluss auch den pipeline-basierten Erdölimport verbieten. Dieser Beschluss soll allerdings erst nach den Wahlen in Ungarn (12. April) ab dem 15. April gefasst werden, um zu verhindern, dass Orbán dieses Vorhaben zum Wahlkampfthema machen könne, so die interne Meinung. Das Importverbot für Erdöl soll mit dem qualifizierten Mehrheitsprinzip beschlossen werden, sodass Ungarn und die Slowakei kein Veto einlegen können.
Es wäre ein raffinierter Präzedenzfall gegen das bisherige Einstimmigkeitsprinzip der Konsensfindung, wie es im Lissabonner Vertrag fixiert ist. Die EU soll mit einer Stimme sprechen. Das heißt, dass so lange verhandelt werden muss, bis ein Konsens erreicht ist und nicht die Position einiger Mitgliedsstaaten oder der EU-Kommission mit Mehrheiten durchgedrückt werden. Daher auch das Einstimmigkeitsprinzip bei relevanten Entscheidungsgegenständen im Bereich der GASP/GSVP. Der oben genannte Präzedenzfall dient hingegen den Interessen einiger EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission, das Einstimmigkeitsprinzip zu Gunsten eines Mehrheitsprinzips zu kippen. Derzeit klagen Ungarn und die Slowakei gegen das praktizierte Abstimmungsverfahren der qualifizierten Mehrheit bei dem Erdgasimportverbot vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ihrer Auffassung nach hätte die Entscheidung nach dem Modus des Einstimmigkeitsprinzips und nicht der qualifizierten Mehrheit stattfinden müssen – denn die Energieversorgungsfrage, so die Argumentation, sei eine grundlegende Souveränitäts- und Subsidiaritätsfrage. Sie dürfe nicht durch die EU gegen den Willen einzelner Mitgliedsstaaten und gegen deren unmittelbare Versorgungsinteressen entschieden werden.
Wenn der EuGH nicht im Sinne des Souveränitäts- und Subsidiaritätsprinzips entscheiden sollte, so wäre damit ein weiterer Schritt in Richtung qualifizierter Mehrheitsentscheidung in der EU zu Gunsten der EU-Kommission und der großen EU-Staaten Westeuropas gemacht. Es wäre eine Entscheidung durch die Hintertür, ohne dass das Lissabonner Vertrag hierzu geändert werden müsste. Es wäre aber auch ein Pyrrhussieg, da dies die Desintegration der EU mitinitiieren könnte. Denn ob die EU – einmal von diesem Fall abgesehen – angesichts des Weltneuordnungsprozess im Ganzen und mit Blick auf die doch eher wahrscheinliche Niederlage der Ukraine im Besonderen ohne substanziellen Schaden hervorgehen wird, bleibt abzuwarten. Wenn sich dann auch noch zusätzlich im EU-Binnenverhältnis enorme Spannungen über die strukturelle Ausbildung der EU – Stichwort Leitbild – breitmachen, dann stehen die Vorzeichen auf Sturm.
Open Letter to President Volodymyr Zelenskyy
Mr. President,
For four years, you have been unable to accept the position of the sovereign Hungarian government and the Hungarian people regarding the Russia–Ukraine war.
For four years, you have been working to force Hungary into…
— Orbán Viktor (@PM_ViktorOrban) February 26, 2026
Wahlen in Budapest
Die am 12. April anstehenden Parlamentswahlen in Ungarn werden zwischenzeitlich sogar als Schicksalswahlen für Ungarn und die EU betrachtet. Orbán betrachtet die Wahl als entscheidend für Krieg und Frieden für Ungarn und die EU. Dementsprechend ist sein Wahlkampf ausgelegt. Die EU sowie einzelne Regierungschefs einiger EU-Mitgliedssaaten ihrerseits betrachten die Wahlen als Möglichkeit, Orbán loszuwerden, Ungarn und letztlich auch die Slowakei und Tschechien wieder auf Kurs bringen zu können. So deutete Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026 in einem Nebensatz an, er sehe eine Chance für einen Machtwechsel in Ungarn angesichts der Parlamentswahlen im April dieses Jahres, womit – unausgesprochen – der unbequeme Orbán weg und dann die EU wieder handlungsfähig sei.
Somit wären zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Erstens wäre das Binnenverhältnis in der EU wieder zu Gunsten derer beruhigt, die den Zentralisierungsprozess der EU (weiterer Stärkung der EU-Kommission) sowie den Machtausbau der großen EU-Staaten (enge Kooperation zwischen EU-Kommission und Berlin sowie Paris) befürworten. Und zweitens wäre die EU mit Blick auf die Ukraine, aber auch weltpolitisch im Ringen um einen Platz am Tisch der Großmächte stärker positioniert, so der Glaube.
Titelbild: Andrzej Rostek/shutterstock.com






