Warum sind Assange und Manning noch nicht auf freiem Fuß, wenn gleichzeitig in London offiziell die Pressefreiheit diskutiert wird?

Warum sind Assange und Manning noch nicht auf freiem Fuß, wenn gleichzeitig in London offiziell die Pressefreiheit diskutiert wird?

Warum sind Assange und Manning noch nicht auf freiem Fuß, wenn gleichzeitig in London offiziell die Pressefreiheit diskutiert wird?

Ein Artikel von Moritz Müller

Letzte Woche erschien auf der 21stCenturyWire ein Artikel von Nina Cross, der sich mit dem langsamen Einschlafen der schwedischen Ermittlungen gegen Assange befasst. Wir haben diesen Artikel übersetzt und veröffentlichen ihn hier. Während die Freiheitsberaubung von Chelsea Manning und Julian Assange andauert, fand am 10./11. Juli in London, nicht weit von Assanges Kerker, eine Konferenz statt, die mit großem Tamtam die Pressefreiheit beschwor, diese aber gleichzeitig in mehrfacher Hinsicht verhohnepiepelt: Keine sichtbare Erwähnung von Julian Assange, RT und Sputnik ausgeschlossen, keine offizielle Verurteilung des Kashoggi-Mordes. Hier haben wir es mit Orwellschem Neusprech in Reinkultur zu tun – während Pressefreiheit gefeiert und eingefordert wird, zeichnete sich die Konferenz durch Abwesenheit derselben aus. Eindrücke gesammelt von Moritz Müller.

Die sogenannten Leitmedien berichten von der Konferenz, der „Global Conference for Media Freedom: London 2019“, eher verhalten. Die Konferenz wurde vom britischen und vom kanadischen Außenminister ausgerichtet, die ja eigentlich auch das Objekt von investigativer Berichterstattung sein sollten, und eine passende Nichtregierungsorganisation ist auch mit an Bord. Genannt luminate und nach Angaben auf deren Website „…Teil der Omidyar Group, gegründet von Pierre und Pam Omidyar. Pierre ist der Gründer von eBay.“ (We remain part of The Omidyar Group, established by Pierre and Pam Omidyar. Pierre is the founder of eBay.)“

Hier scheinen sich mal wieder die Richtigen gefunden zu haben. Auf der Website gibt es ein kleines Foto von einem Plakat mit der Aufschrift „If you search my phone get a warrant (Wenn Sie mein Telefon durchsuchen wollen, dann holen Sie sich einen Durchsuchungsbefehl)“ Es wurde nicht berichtet, ob der britische Außenminister Jeremy Hunt nach der diesbezüglichen Praxis in Großbritannien befragt wurde oder warum es von britischer Seite keinen Einspruch gegen die Beschlagnahmung von Julian Assanges Unterlagen in der ecuadorianischen Botschaft durch die USA gab und ob das auf der Konferenz zum Thema gemacht wurde.

Insgesamt scheint die Lage von Julian Assange, der ja im Moment auch von Jeremy Hunt verbal massiv bedrängt wird, und von der Regierung, in der Herr Hunt sitzt und von der Assange auch tatsächlich physisch festgehalten wird, kein großes Thema auf der Konferenz gewesen zu sein. Einfach vergessen haben die Pressevertreter es wohl auch nicht, da vor dem Versammlungsort eine Gruppe von Aktivisten auf das Schicksal von Assange und Manning aufmerksam machten. Hierüber berichtet RT Deutsch, was so wenigstens einen Blick von außen möglich macht, da RT und Sputnik der Zutritt zur Konferenz verweigert blieb.

Amal Clooney war allerdings anwesend, denn sie ist die neue Sonderbeauftragte Großbritanniens für Pressefreiheit, und sie warnte die australische Regierung wegen der Durchsuchung von Redaktionsräumen des Senders ABC, allerdings hauptsächlich deshalb, weil dies ein schlechtes Beispiel für Diktatoren sei und weniger wegen des Vorgangs an sich. Die WELT berichtet jedoch, dass Frau Clooney sich „vorsichtig“ für Julian Assange, den sie ja auch schon vor Gericht vertreten hat, eingesetzt hat. Es zeigt sich einmal mehr, dass es ein Balanceakt ist, sich gleichzeitig mit Regierungen einzulassen und dann zu versuchen, diese zu kritisieren. Bei Frau Clooney hätte man eigentlich gedacht, dass sie finanziell und intellektuell unabhängig genug ist, um diese Verquickung zu vermeiden.

Auch zur Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Kashoggi gab es kein wirkliches Statement der Konferenz. Ob das mit Diplomatie zu tun hat oder doch mit dem Verkauf von Kriegswaffen, sei dahingestellt. Wenn das Thema nicht so ernst wäre, könnte man eine solche Konferenz unter diesen Organisatoren natürlich als eine Art Kabarett würdigen, bei dem der Bock zum Gärtner gemacht wird.

Ähnlich verhält es sich mit dem Gebaren der schwedischen Justiz, deren Ermittlungen im Fall Assange mittlerweile klammheimlich zum Stillstand zu kommen scheinen, wie die folgende Übersetzung des Artikels „Swedish Prosecutors: ‘It’s Not on the Cards’ to Interview Assange – After Hanging Arrest Warrant Over Him for Seven Years“(Schwedische Staatsanwälte: „Es ist nicht geplant, Assange zu befragen“ – nachdem diese sieben Jahre einen Haftbefehl über ihm schweben ließen.)

Von Nina Cross aus dem englischen Original. Übersetzt von Moritz Müller.

Schwedische Staatsanwälte haben diese Woche angekündigt, dass sie vorerst keine Europäische Ermittlungsanordnung (EIO) erlassen werden, um Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, zu interviewen. Laut Schwedens stellvertretender Direktorin der Staatsanwaltschaft, Eva-Marie Persson, ist es derzeit nicht vorgesehen, einen europäischen Ermittlungsauftrag zu erteilen….”. Vorerst würden sie die Beweise analysieren, bevor sie eine Entscheidung über das Verfahren träfen. Wie ist es also möglich, dass sie jetzt nicht in der Lage ist, ihn zu befragen – nachdem sie vor zwei Monaten Julian Assanges Inhaftierung beantragt hatte, um einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn auszustellen und ein Auslieferungsverfahren einzuleiten?

Wenn schwedische Staatsanwälte diesen jüngsten Ermittlungsversuch weiterverfolgen sollen, wird es das dritte Mal gewesen sein, dass Assange von schwedischen Behörden zu einer im Wesentlichen gleichen Untersuchung befragt wurde. Wenn Persson nicht in der Lage ist, mit einer EIO fortzufahren, wie kann es dann praktisch oder verhältnismäßig gewesen sein, dass sie im Mai seine Inhaftierung mit dem Ziel der Auslieferung an Schweden aus dem Vereinigten Königreich verfolgt hat? Nach der Gesetzgebung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 verlangen Behörden, die nicht in der Lage sind, eine Strafverfolgung durchzuführen, keinen EAW (European Arrest Warrant Anm. MMF), sondern sollten eine Untersuchung durch einen Ermittlungsauftrag durchführen. Tatsächlich bezeichnete ein schwedisches Gericht den Antrag des schwedischen Staatsanwalts auf Inhaftierung von Assange als unverhältnismäßig und weigerte sich, ihn am 3. Juni zu gewähren, was darauf hindeutet, dass zumindest einige Richter und Behörden sich auf den Europäischen Gerichtshof berufen, wenn es um die Ausstellung von EAWs und deren Verhältnismäßigkeit geht.

Es macht einfach keinen Sinn, dass es in einer Minute mit voller Kraft weitergeht, wenn es um Verhaftung und Auslieferung geht, und in der nächsten Minute heißt es: “Nun, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.“ Funktioniert die schwedische Staatsanwaltschaft so? Oder funktioniert es so für Julian Assange? Es gibt nur eine logische Schlussfolgerung aus der jüngsten Entwicklung: Die schwedischen Staatsanwälte waren nicht in der Lage, Assange zu verfolgen, versuchten aber trotzdem, ihn ausliefern zu lassen. Dies verhöhnt sicherlich die Versuche von Menschenrechtsorganisationen und die des Europäischen Gerichtshofs, den anhaltenden Missbrauch des EAW zu stoppen.

SIEHE AUCH: From 9/11 to Shoplifting: Assange in the Context of the European Arrest Warrant – Vom 11. September bis zum Ladendiebstahl: Assange im Rahmen des Europäischen Haftbefehls

Wie können sie (schwedische Behörden) behaupten, dass sie ein Verfahren zur Auslieferung einleiten mussten, ohne gleichzeitig die sofortige Absicht zu haben, ein Interview zu führen? Ist es nicht so, dass diese Art von kalkuliertem Missbrauch des EAW im Jahr 2010, gefolgt von einer behindernden Anwendung des Gesetzes, dazu führte, dass Assange sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft willkürlich inhaftiert war? Wiederum haben die schwedischen Behörden jahrelang keine Interviews mit ihm geführt, während sie die Gefahr der Auslieferung über ihm hängen ließen, eine Situation, die von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierung (UNWGAD) als De-facto-Haft verurteilt wurde.

Wie „Es ist nicht geplant einen Europäischen Ermittlungsbefehl auszustellen” (not on the cards to issue a European Investigation Order) zu einer Befragung zur britischen Gerichtsentscheidung, Assange auszuliefern, passt:

Es sei daran erinnert, dass die britischen Gerichte über den EAW 2010 gegen Assange entschieden und zugestimmt haben, ihn auszuliefern. Einer der ausschlaggebenden Faktoren bei ihrer Entscheidung war, dass die schwedischen Staatsanwälte den EAW herausgaben, um ihn zu verfolgen und nicht nur zu befragen. Im Jahr 2012 verlor er seinen letzten Einspruch, um danach in die ecuadorianische Botschaft zu fliehen, um eine Auslieferung an Schweden zu vermeiden, da er fürchtete, dass er dann von dort an die USA ausgeliefert würde. Er glaubte, wegen seiner Rolle bei der Aufdeckung von Kriegsverbrechen der USA gesucht zu werden, eine Angst, die heute als wahr bekannt ist. Doch in den letzten Wochen hat ein schwedisches Gericht entschieden, dass ein neuer EAW gegen Assange unverhältnismäßig wäre, während der betroffene Staatsanwalt derzeit nicht darauf vorbereitet ist, ihn zu befragen. Daher rechtfertigen die jüngsten Ereignisse eindeutig Assanges Verteidigung während seiner früheren Berufung: Sie deuten darauf hin, dass der EAW 2010 gegen ihn für eine Befragung war und nicht eine Anklage, daher lagen die britischen Gerichte falsch. Tatsächlich haben die Gerichte den offensichtlichen Missbrauch des EAW legitimiert. Wenn die Gesetze jetzt fair und gerecht angewendet würden, dann stünde Assange jetzt eine angemessene Entschädigung und ein Ende dieser Ungerechtigkeit zu, wie in der UNWGAD-Erklärung beschrieben.

Schwedisches Muskelspiel mittels der Mainstream-Medien

Die gleichen Staatsanwaltschaften, die jeden Hinz-und-Kunz-Reporter der Mainstream-Medien eingeladen und ein vollständiges Medienspektakel organisiert haben, um die Wiederaufnahme der Untersuchung gegen Assange anzukündigen, haben ihren letzten Schritt (nur Anm. MM) in einer Erklärung auf ihrer Website angekündigt. Wenn sich die Gelegenheit bietet, Schwedens Rolle bei der Fertigmachung von Assange zu demonstrieren, dann wird die Presse herangeholt, aber wenn die Welt eine andere Version entdeckt – eine inkompetente oder höchstwahrscheinlich befangene Anklagebehörde – dann erscheint plötzlich (nur) eine Erklärung auf ihrer Website.

Hier das Medienspektakel, das zeigt, wie schwedische Behörden im Fall Assange ihre Muskeln spielen lassen.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass das Fehlen dieser Geschichte in den Mainstream-Medien ebenfalls beabsichtigt ist. Reuters und einige Veröffentlichungen erwähnten diesen Rückzug, aber das Schweigen in den britischen (und deutschen MM) Medien ist wieder einmal ohrenbetäubend, besonders wenn die Risse in dieser Geschichte aufgedeckt werden.

Wir warten auf die nächsten Schritte der schwedischen Strafverfolgungsbehörden, die laut der Erklärung auf deren Website frühestens im August erfolgen werden.

Was auch immer sie tun wollen, die Bedeutung, dass ein Antrag auf ein EIO derzeit nicht “auf dem Prüfstand” steht, sollte nicht verborgen bleiben – denn Julian Assange hat bereits neun Jahre seines Lebens durch diesen Rechtsstreit verloren.

Die Autorin Nina Cross ist eine unabhängige Autorin und Forscherin und Mitarbeiterin von 21WIRE. Um mehr von ihrer Arbeit zu sehen, besuchen Sie Ninas Archiv.

Fazit ist, dass Julian Assange im Gefängnis sitzt, verurteilt wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen, die mit einer jetzt mangels Substanz einschlafenden Untersuchung zu tun haben. Wegen der Substanzlosigkeit dieser Verurteilung zählt auch das Argument nicht, dass er wegen des US-Auslieferungsbegehrens in U-Haft sitzen müsse, da er ja bewiesen habe, dass Fluchtgefahr bestünde, denn wäre vor sieben Jahren alles mit rechten Dingen zugegangen, hätte Julian Assange ja gar nicht in die ecuadorianische Botschaft flüchten müssen. Ginge heute alles mit rechten Dingen zu, stünde er auch heute höchstens unter Hausarrest. Und das auch nur, wenn man beiseitelässt, dass es sich bei den Staatsgeheimnissen, wegen denen die USA seine Auslieferung fordern, um massive Kriegsverbrechen handelt.

Und auch Chelsea Manning wäre dann wieder auf freiem Fuß, denn auch sie hat Informationen weitergegeben über Kriegsverbrechen, für die es in der US-Administration keinen interessierten Beschwerdeweg gab.

Sofortige Freiheit für Manning und Assange!

Titelbild: Yavuz Sariyildiz/Shutterstock

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