Vom Kidnapping Maduros in Venezuela bis zu Trumps Annexionsplänen für Grönland: Die USA setzen offen auf Imperialismus – und stärken damit paradoxerweise ihre Gegner. Europa schaut tatenlos zu und verkommt als bloßer Brückenkopf Washingtons. Von Sevim Dagdelen.
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2026 wird noch schöner! Während deutsche Politiker und Medien sich noch über das unverantwortliche Böllern ihres Volkes in der Silvesternacht auslassen, überfallen die USA – nach einem beiläufigen Weihnachtsbombardement in Afrika – Venezuela. Sie attackieren dort wichtige militärische Anlagen und Häfen, töten Sicherheitspersonal und entführen den venezolanischen Präsidenten Maduro und dessen Frau. Der angesichts dieses demonstrativen Völkerrechtsbruchs (s. hierzu: Der US-Angriff auf Venezuela und das internationale Recht) um viel Verständnis (es geht ja nicht um Russland, sondern um die USA) bemühten ARD gelingt es während des ersten Tags übrigens nicht, in Caracas jemanden vor die Kamera zu zerren, der die US-Aktion begrüßt. Ersatzweise werden Mutmaßungen über die wahre Stimmungslage in der Bevölkerung angestellt. Ein Artikel von Renate Dillmann.
In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2026 griffen die USA den souveränen Staat Venezuela unprovoziert an. Der Präsident des Landes, Nicolás Maduro, wurde gewaltsam in die USA entführt. Über 40 Leibwächter Maduros wurden von US-Kräften getötet, daneben eine unbekannte Zahl von Zivilisten. Die Begründungen für die militärisch erzwungene Entführung sind abenteuerlich: Maduro wird Verschwörung zum Drogenterrorismus, zur Einfuhr von Kokain sowie Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe in der Sache richtig sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Nur eine kurze Anmerkung: Es ist schon besonders skurril, einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes Verstöße zum Waffenbesitz in seinem Land vorzuwerfen. Doch, was ist den USA vorzuwerfen? Von Alexander Neu.
Zweierlei Maß: Es gehört zum festen Standard in der Politik. Ohne Unterlass zeigen deutsche Politiker auf Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine. Beim Angriff der USA auf Venezuela und der Entführung Nicolás Maduros sind plötzlich alle sehr kleinlaut. Vonseiten des Bundeskanzlers heißt es: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex.“ Das Jahr 2026 beginnt auf der politischen Ebene mit einer „Wertegemeinschaft“, die sich mit heruntergelassenen Hosen der Öffentlichkeit präsentiert – und glaubt, es werde nicht bemerkt. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Bundeskanzler Friedrich Merz hielt seine erste Neujahrsrede, neben viel Lyrik äußerte er sich auch zur Außen- und Sicherheitspolitik. Darin konstatierte er, „dass wir inmitten eines Epochenbruchs leben. Doch ich möchte Ihnen aus tiefster innerer Überzeugung sagen: Wir haben es selbst in der Hand, jede dieser Herausforderungen aus eigener Kraft zu bewältigen. Wir sind nicht Opfer von äußeren Umständen. Wir sind kein Spielball von Großmächten. Unsere Hände sind nicht gebunden.“ Was jedoch bei der Rede wie bei der gesamten bisherigen Regierungsführung komplett fehlt, war eine realpolitische Analyse der aktuellen Lage Deutschlands. Dieses Defizit wird uns noch teuer zu stehen kommen. Von Alexander Neu.
Dass der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Maduro samt seiner Frau ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt, wird derzeit nur von Friedrich Merz ernsthaft infrage gestellt. Da wir Deutschen ja neuerdings so große Freunde des Völkerrechts sind, müssen nun auch Taten folgen. Ich hätte da ja so ein paar Ideen. Eine Glosse von Jens Berger.
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Ohne großen Aufschrei und Protest ist der Besuch von Kanzler Merz Anfang Dezember 2025 bei Benjamin Netanjahu vonstattengegangen. Nur wenige Medien haben daran erinnert, dass es einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premier gibt und dass Israel wegen des Genozids in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt ist. Es gibt „keinerlei Differenzen mit Israel“, so Merz und kündigte eine engere wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit mit Israel an. Business as usual. Das wird die Israel-Lobby freuen, die seit vielen Jahren darauf hinarbeitet. Von Annette Groth.
Das scheidende Jahr verlief äußerst dramatisch, höchst spannend – und in vielen Bereichen leider wenig erfreulich. Es hat mit der Bundestagswahl begonnen und endet mit einer tiefen Vertrauenskrise in der Gesellschaft. Die O-Töne werfen einen kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr mit besonders brisanten Themen: Neuer Bundestag, Ukraine-Krise, Beziehungen mit den USA, „Stadtbild“, Meinungsfreiheit … Eine neue Folge der O-Töne. Von Valeri Schiller.
Unter dem Begriff „Realismus“ wird auf eine politikwissenschaftliche Denkschule, die insbesondere von Hans Joachim Morgenthau und John H. Hertz geprägt wurde und gegenwärtig prominent von John Mearsheimer vertreten wird, verwiesen. Die Prämisse der Denkschule ist die Macht bzw. die Akkumulation der Macht durch Staaten. Hierzu gehört auch die zutiefst „realistische“ Aussage, wonach Staaten keine Freunde hätten, sondern Interessen. Von Alexander Neu.
US-Präsident Donald Trump hat am 17. Dezember verkündet, dass er eine „totale und vollständige“ Blockade über Venezuela verhängt sowie die Regierung des Landes als „ausländische Terror-Organisation“ hat einstufen lassen. Die Blockade würde anhalten, „bis sie (Venezuela) all das Öl, Land und andere Vermögenswerte, die sie uns zuvor gestohlen haben, an die Vereinigten Staaten von Amerika zurückgeben“. Vor diesem Hintergrund gab es zahlreiche Fragen auf der Bundespressekonferenz, unter anderem wie die Bundesregierung das Vorgehen Washingtons aus völkerrechtlicher Perspektive bewertet und welches US-Territorium laut Wissen des Auswärtigen Amts Venezuela gestohlen habe. Von Florian Warweg.
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Die Bundesregierung hat am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Als einzige Begründung wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob es tatsächlich der aktuellen Haltung der Bundesregierung entspricht, dass man renommierte Militäranalysten umfassend sanktioniert, nur weil man deren Analysen zum Ukrainekrieg inhaltlich nicht teilt. Zudem kam die Frage auf, ob die Bundesregierung die sehr fragwürdige Sanktionsbegründung vor Zustimmung auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft hat. Von Florian Warweg.
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das kann doch kein Problem sein, das kann doch nicht unrecht sein – das ist die Grundmelodie, die die öffentliche Debatte um dieses Thema begleitet. Da muss dann ein Rechtsanwalt aus Großbritannien dazwischengrätschen und anmerken: So geht’s nicht. Dieser Vorgang sollte uns zeigen, wie verkommen die öffentliche Debatte bei uns ist. Albrecht Müller.
Die Bundesregierung hob Mitte November 2025 ihren Beschluss zur Einschränkung von Waffenexporten an Israel auf und begründete das mit der von ihr beobachteten Waffenruhe in Nahost, die sich „stabilisiert“ habe. Auch Kriegswaffen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen könnten, können wieder in den Verkauf an die israelische Regierung. Die Bundesregierung verwies auf eine Einigung, die die USA, Qatar und Ägypten vermittelt hatten. Sie blendete dabei die Tatsache aus, dass Israel nach wie vor gegen internationales Recht wie die UNO-Charta wegen kriegerischer Handlungen im Libanon, im Irak, gegen den Iran und in Syrien verstößt. Das hat eine lange Tradition. Dies offenbart den Zynismus der antifaschistisch hergeleiteten Menschenrechtsrhetorik der Solidarität mit den von den Nazis verfolgten Menschen. Es offenbart auch die Unglaubwürdigkeit der Selbstbeschreibung der Bundesregierung, sie sei Verteidigerin des Rechts. Von Bernhard Trautvetter.
Wenn der SPIEGEL unter der großspurigen Überschrift „Wie die Weltgemeinschaft um 300 Milliarden Euro ringt“ zu einem Erklärstück über die Hintergründe der eingefrorenen russischen Staatsgelder ansetzt, ist Obacht geboten. Der Text, der sich glücklicherweise hinter einer Bezahlschranke befindet, kommt in seiner Bewertung dann auch zu einem überraschenden Urteil: „Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Russland vor einem Gericht nach dem Krieg recht bekommt, soll es in der EU Garantien für Belgien geben, so der Plan.“ So, so. Dass Russland vor einem Gericht recht bekäme, ist also laut SPIEGEL „unwahrscheinlich“? Das sieht aber auch wirklich nur der SPIEGEL so. Ein Hintergrundbericht von Jens Berger.
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Bei der Generaldebatte im Bundestag am 26. November hatte Bundeskanzler Friedrich Merz erneut betont, dass er die im EU-Raum eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank für die EU verfügbar machen will. Auf der Bundespressekonferenz bestätigte sein Sprecher dies und erklärte, das sei „ein ganz wichtiger Schritt“, den die Bundesregierung „mit Hochdruck“ vorantreibe. Die NachDenkSeiten hatten vor diesem Hintergrund einige Fragen zu den finanz- und wirtschaftspolitischen Folgen eines solches Schrittes. Denn Staatsvermögen hat gemäß Völkerrecht einen umfassenden Immunitätsschutz und ist laut dem Prinzip der Staatensouveränität einem fremden Zugriff grundsätzlich entzogen. Zudem kam die Frage auf, wie die Bundesregierung verhindern will, dass in Folge etwa China und Saudi-Arabien ihre Vermögenswerte aus dem EU-Raum abziehen. Von Florian Warweg.
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