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Parteiverbot

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Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten – „Tabubruch“ oder Demokratie?

Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten – „Tabubruch“ oder Demokratie?

Am 6. Oktober wurde im Landesparlament des Bundeslandes Sachsen-Anhalt der neue Landtagspräsident gewählt. Sein Name ist Tobias Rausch – von der AfD. Die mit Abstand größte Fraktion des Landtages stellt, so ist die bisherige Gepflogenheit, auch den Präsidenten des Hauses. Die Wahl des Landtagspräsidenten ist eigentlich eine unumstrittene Routine – nicht so in diesem Fall. In den Augen der Parteien der Mitte wurde mit seiner Wahl ein Tabu gebrochen, denn nicht nur die BSW-Fraktion, sondern auch aus den Reihen der Union müsse der AfD-Kandidat, so die Mutmaßung, Stimmen erhalten haben. Damit wäre die „Brandmauer“ löchrig geworden. Der Extremismus dringe mit Wucht in die Parlamente ein, mit diesen Worten wird Kanzler Merz als Reaktion auf die Wahl des AfD-Politikers im Deutschlandfunk zitiert. Von Alexander Neu.

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„Die Opposition verbietet den Wahlsieger?“

„Die Opposition verbietet den Wahlsieger?“

Nach dem AfD-Triumph im Osten fiel so manchen Vertretern der Verliererparteien ein, sie könnten doch versuchen, die Siegerpartei als „verfassungswidrig“ verbieten zu lassen, die Konkurrentin aus künftigen Wahlrennen auszuschließen und im Endeffekt überhaupt aus der politischen Arena der Bundesrepublik zu vertreiben. Das Verfassungsgericht soll die AfD endlich ins Visier nehmen, hieß es. Den Wahlsieger also einfach verbieten, wenn man ihn nicht schlagen kann – geht das? Eine neue Ausgabe der O-Töne. Zusammenfassung von Valeri Schiller.

Geschwätz über das angebliche „Machtbeben“

Geschwätz über das angebliche „Machtbeben“

Eine parteipolitische Wachablösung ist kein Systemwechsel / Das Establishment verteidigt seine Fleischtöpfe mit Zähnen und Klauen

Schallende Watschen der Wählerschaft wirken (vorerst) nicht. Kanzler Merz, vollmundig sich selbst überhöhend: „[…] Reformen sind das Mittel gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt. Was jetzt zu tun ist, erfordert Rückgrat, Standhaftigkeit […]. Ich werde das aufbringen, als Parteivorsitzender der CDU und vor allem als Bundeskanzler unseres Landes.“ [1] Dafür hat der Mann aktuell gerade mal noch 15 Prozent Zustimmungswert. 84 Prozent der Bevölkerung sind gegen seine Reformpolitik. [2] Das provoziert die Frage: Regiert Merz noch demokratisch – oder schon autoritär? Erweitert: Ist Deutschland eine Demokratie – oder doch nur ein Gemeinwesen, das alle äußeren Merkmale von Demokratie aufweist, ohne deren Kern zu besitzen? Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.

Verfassungswidrig – Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

Verfassungswidrig – Eine zeitgeschichtliche Studie zum KPD-Verbot

70 Jahre sind ins Land gegangen und das verfassungswidrige KPD-Verbot vom 17. August 1956 besteht weiterhin. In den 50er-, 60er- und 70er-Jahren wurden danach viele linksdemokratische Kräfte, die sich gegen die Wiederbewaffnung der BRD, die Atombewaffnung der Bundeswehr, die Notstandsgesetzgebung, die staatliche DDR-Anerkennung und/oder den NATO-Doppelbeschluss engagierten, strafrechtlich verfolgt oder beruflich ausgeschlossen. Heute werden wieder ähnliche Argumentationen wie in dem Verbotsurteil und dem Radikalenerlass angewandt, um „rechte“, konservative Kräfte zu diskriminieren – und zwar von den Kräften, die sich unberechtigterweise auf linksdemokratische bundesdeutsche Bewegungen, Aktivitäten und Personen berufen. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem angeblich „toten Hund“ KPD-Verbot zu beschäftigten. Die folgende, schon vor zehn Jahren veröffentlichte Rezension über Foschepoths 2017 veröffentlichte Studie „Verfassungswidrig!“ kann dazu anregen. Ein Beitrag von Wilma Ruth Albrecht.

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Jabloko: Der Ausschluss von Parteien in Russland ist genauso skandalös wie in der Ukraine oder in Deutschland

Jabloko: Der Ausschluss von Parteien in Russland ist genauso skandalös wie in der Ukraine oder in Deutschland

In Russland wurde die Partei Jabloko von den Parlamentswahlen ausgeschlossen. Das wird zu Recht scharf kritisiert hierzulande. Der Vorgang lenkt den Blick aber auch auf die doppelten Standards bezüglich des Umgangs mit Oppositionsparteien in anderen Ländern: Als in der Ukraine elf Parteien verboten wurden, als die Wahl in Rumänien „annulliert“ wurde oder als ein AfD-Verbot gefordert wurde, da wurde „die Demokratie“ oft nicht verteidigt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

AfD-Verbot: Gericht lässt aus dem Geheimdienst-Gutachten (vorerst) die Luft raus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss. Das Urteil ist zu begrüßen, auch wenn man der AfD inhaltlich kritisch gegenübersteht. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Schwarz-rote Notkoalition: Eine kurze Bilanz und mögliche Perspektiven, wie die AfD verhindert werden soll

Schwarz-rote Notkoalition: Eine kurze Bilanz und mögliche Perspektiven, wie die AfD verhindert werden soll

Die neue Bundesregierung, bestehend aus Union und SPD, ist nun seit März dieses Jahres im Amt. Nach neun Monaten und den Haushaltsdebatten scheint eine Reflexion geboten zu sein. Hat die neue Regierung überzeugende Schritte unternommen, um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Krise einzudämmen, geschweige denn zu überwinden? Sind mit Blick auf die großen internationalen Krisen, insbesondere den Ukraine-Krieg, realpolitische Lösungsvorschläge seitens der schwarz-roten Koalition unterbreitet worden? Haben die politischen Maßnahmen hinsichtlich der oben genannten Aspekte den hohen Prognosen- und möglicherweise Wählerzuspruch zur AfD gemindert? Und wenn nein, welche Szenarien sind für die nächsten Jahre denkbar (Koalition mit der AfD / Spannungsfall / AfD-Verbot etc.)? Von Alexander Neu.

Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf: Kritik ist keine Kampagne

Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf: Kritik ist keine Kampagne

Die designierte Verfassungsrichterin hat den Rückzug von ihrer Kandidatur erklärt. Menschlich war der Vorgang um ihre Person nicht schön, der Ton war teils schrill und unseriös. Politisch liegt die Sache aber keineswegs so einfach, wie es nun SPD und Grüne darstellen: Es spricht inhaltlich viel gegen Brosius-Gersdorf – unter anderem ihre angepassten und gleichzeitig radikalen Positionen zu Impfpflicht oder AfD-Verbot. Jede Kritik an ihr nun als Kampagne eines „rechten Mobs“ darzustellen, ist falsch. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die Autokratin: Maia Sandu führt Moldau autoritär – mit Billigung Brüssels

Die Autokratin: Maia Sandu führt Moldau autoritär – mit Billigung Brüssels

In Moldau zeigt sich wie in einem Brennglas der eingeschlagene politische Weg der EU. Präsidentin Maia Sandu regiert zunehmend autoritär. Die Opposition ist verboten, die Polizei reagiert auf Proteste gegen ihren EU-freundlichen Kurs mit dem Einsatz von Gewalt. Die EU mischt sich inzwischen ganz offen ein und unterstützt Sandu, wobei die EU die wachsende Repression durch Schweigen billigt. Ausdehnung und Festigung des Brüsseler Einflusses stehen über den Interessen der Bürger Moldaus. Von Demokratie keine Spur. Von Gert-Ewen Ungar.

Kulturkampf um die designierte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf

Kulturkampf um die designierte Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf

Am Freitag sollen neue Verfassungsrichter gewählt werden. Mit ihren Standpunkten zu AfD-Verbot, Impfpflicht oder Abtreibung polarisiert unter den Kandidaten etwa die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf. Manchen der „rechten“ Argumente gegen die designierte Verfassungsrichterin kann ich nicht folgen. Trotzdem erscheint sie auf einigen Gebieten wie eine besonders eifrige Vertreterin einer „radikalisierten Mitte“ – sie ist darum nicht geeignet für das Amt als Hüterin über die Verfassung. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Benachteiligung der AfD – Der Bundestag ist doch kein Ponyhof!

Benachteiligung der AfD – Der Bundestag ist doch kein Ponyhof!

Die Abgeordneten der AfD werden im Bundestag offensichtlich ungleich behandelt. Ob bei Ausschuss-Posten, Sitzungssälen oder beim „FC Bundestag“: Es entsteht der Eindruck der Unfairness. Das ist politisch kontraproduktiv, weil es Solidarität mit der AfD erzeugt, auch außerhalb der Partei. Zusätzlich entsteht ein problematischer Präzedenzfall, denn so ein Umgang kann künftig auch andere Politiker treffen. Außerdem ist es ganz einfach unanständig. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

AfD-Verbotsdebatte – ein geschicktes Manöver von SPD und Grünen?

Nachdem der umstrittene Bericht des Bundesverfassungsschutzes, der die AfD auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, nun die Gerichte beschäftigt, nimmt die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren kein Ende. Den Wortführern und den meisten Kommentatoren unterläuft dabei jedoch ein grandioser Denkfehler: Selbst wenn die Einstufung des Verfassungsschutzes sich als gerichtsfest erweisen sollte, heißt dies noch lange nicht, dass dies für ein angestrebtes Verbotsverfahren von Bedeutung wäre. Hier hat die Rechtsprechung nämlich wohlweislich sehr hohe Hürden in den Weg gestellt, und die in Teilen von Medien veröffentlichten Auszüge des Verfassungsschutzgutachtens lassen nicht den Schluss zu, dass ein Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg hätte. Warum wird diese Debatte dennoch geführt? Es ist gut möglich, dass sie nicht aus inhaltlichen, sondern aus strategischen Erwägungen geführt wird, um die Brandmauer zu sichern und der CDU eine Alternative zu Koalitionen mit SPD oder Grünen zu verbauen. Von Jens Berger.

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Hochstufung der AfD durch Verfassungsschutz-Gutachten war mit Merz und Dobrindt abgesprochen

Hochstufung der AfD durch Verfassungsschutz-Gutachten war mit Merz und Dobrindt abgesprochen

In ihren buchstäblich letzten Amtstagen hatte Innenministerin Nancy Faeser die Ergebnisse eines Gutachtens des deutschen Inlandsgeheimdienstes veröffentlicht, laut dem die AfD jetzt „als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gilt. Das Innenministerium (BMI) hatte in diesem Zusammenhang öffentlich verneint, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegenüber dem BMI weisungsgebunden sei. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, ob das BMI wirklich die Position vertritt, dass das BfV nicht weisungsgebunden sei, ob die Veröffentlichung mit dem künftigen Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt abgesprochen war und ob das BMI das Durchstechen des Gesamtgutachtens zu Medien wie dem SPIEGEL, welches als geheime Verschlusssache eingestuft wurde, als Straftat bewertet und entsprechende Schritte einleiten wird. Von Florian Warweg.

„Gutachten“ zur AfD: Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle

„Gutachten“ zur AfD: Plötzlich ist der Geheimdienst eine seriöse Quelle

Es ist ein befremdliches Zusammenspiel aus Geheimdienst, Medien und Politikern: Ein weisungsgebundener und in der Vergangenheit skandalgeschüttelter Geheimdienst hält ein brisantes „Gutachten“ unter Verschluss, entfaltet aber mit der Verkündung seiner Existenz bereits starke politische Wirkung. Gleichzeitig wurden Infos des „geheimen“ Papiers anscheinend an einzelne Medien weitergegeben, die sich unkritisch an einer unseriösen Kampagne beteiligen. Und Politiker, die den Geheimdienst gestern noch abschaffen wollten, erheben ihn nun zu einer seriösen Quelle – ein absurder Vorgang. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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