Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage verweigert die Bundespolizei Seeleuten mit russischer Staatsbürgerschaft den Landgang?
Mehrere Diakone örtlicher Seemannsmissionen in Schleswig-Holstein berichten, dass die Bundespolizei (BP) in den letzten Monaten zahlreichen russischen Seemännern den eigentlich völkerrechtlich verbrieften Landgang verwehrt hat. Dieses Vorgehen treffe ausschließlich russische Seemänner, unabhängig davon, unter welcher Flagge das jeweilige Schiff fährt, und auch bei national buntgemischten Besatzungen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie das Innenministerium, dem die Bundespolizei untersteht, dieses völkerrechtswidrige Vorgehen, eine Diskriminierung ausschließlich auf Grund der Staatsbürgerschaft, rechtfertigt. Von Florian Warweg.
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