Leserbriefe zu „BSW-Wahleinspruch im Parlament gescheitert“
Maike Gosch diskutiert in diesem Artikel die Zurückweisung des BSW-Wahleinspruchs durch den Deutschen Bundestag. Das sei zu erwarten gewesen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags habe zuvor empfohlen, den Einspruch zurückzuweisen. In der Bundestagsdebatte sei zwischendurch das Gefühl einer Gerichtsverhandlung mit Vertretern nur einer Seite oder eines Parlaments (fast) ohne Opposition aufgekommen. Rede nach Rede habe die Argumente gegen die Einwände des BSW wiederholt. Das BSW habe sehr gefehlt, denn es sei über die Partei und ihre Argumente gesprochen worden, sie habe jedoch keine Chance gehabt, ihre Seite vor dem Parlament und der Öffentlichkeit zu vertreten. Nach der negativen Entscheidung sei jetzt der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei. Leider könne sich auch das wieder etwas hinziehen: „Die Entscheidung wurde also erfolgreich auf die lange Bank geschoben“. Für die interessanten Zuschriften dazu bedanken wir uns. Es folgt nun eine Auswahl der Leserbriefe. Für Sie zusammengestellt von Christian Reimann.












