Leserbriefe zu „Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil“
Zu dem Artikel „Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil“ gab es Zuschriften mit sehr unterschiedlichen Positionen. Wir geben einige der Briefe hier wieder. Zusammengestellt von Redaktion.
Zu dem Artikel „Sterbehilfe: Ein sehr gutes Urteil“ gab es Zuschriften mit sehr unterschiedlichen Positionen. Wir geben einige der Briefe hier wieder. Zusammengestellt von Redaktion.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem überraschend klaren Urteil das Verbot der „geschäftsmäßigen Sterbehilfe“ wieder gekippt – endlich. Die Entscheidung gibt den Menschen ihr Recht zurück, dem Tod in würdiger Weise zu begegnen. Die Politik darf diese gute Weisung nicht wieder selbstherrlich ignorieren. Von Tobias Riegel.
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Die meisten zur „Halbzeit“ der Legislaturperiode veröffentlichten Zwischenbilanzen stellen der Großen Koalition ein gutes Zeugnis aus. Die 83-seitige Bestandsaufnahme der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Umsetzung des Koalitionsvertrages enthält viel Eigenlob und auch bürgerliche Kommentatoren schrecken wegen der fleißigen Regierungsarbeit vor Lobhudelei nicht zurück. Trotzdem herrscht bis in die Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD hinein ein dumpfes Unbehagen über das Erreichte und wenig Zuversicht in Bezug auf das Geplante. Unterzieht man die bisher geleistete Arbeit einer Analyse aus verteilungspolitischer Sicht, ist das Ergebnis negativ. Von Christoph Butterwegge.
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Im Bundestag wurde der für die Präsenz von US-Truppen in Deutschland wichtige „Truppenstationierungsvertrag“ thematisiert – laut Initiativen zum ersten Mal überhaupt. Die Reaktionen der Abgeordneten der verschiedenen Parteien lassen dabei tief blicken. Über diesen konkreten Vorstoß hinaus wäre auch ein NATO-Austritt Deutschlands überfällig, der Moment scheint günstig – Stichwort: „Hirntod“. Von Tobias Riegel.
Das BVerfG-Urteil zu Hartz IV und der Beitrag “Hartz-IV-Urteil: Angriffe auf das Existenzminimum sind in Ordnung” sowie der “Hinweise #1 vom 06. November 2019” dazu lösten erwartungsgemäß eine Flut von Zuschriften aus, von denen wir nachfolgend einige wiedergeben. Der letzte Leserbrief enthält praktische Tipps zur Einklagung von Schulbuchkosten für Hartz-IV-Empfänger. Zusammengestellt von Moritz Müller.
Nach jahrelangem Versteckspiel hat das Bundesverfassungsgericht am 5. November sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im SGB II von sogenannten Hartz-IV-Empfängern verkündet. Über 4 Jahre hinweg hatte sich das BVerfG mit strategischen Tricks und Kniffen der Entscheidung entzogen, doch nun gab es keine Möglichkeit des Ausweichens mehr. Ein Kommentar von Lutz Hausstein.
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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Verfahren bei großen Infrastrukturvorhaben verkürzt werden sollen. Unausgesprochenes Ziel ist die Verhinderung von Klagen durch Verbände und Einzelpersonen vor den Verwaltungsgerichten. Lediglich der Gang nach Karlsruhe soll noch gestattet sein, was allerdings nur ein schlechter Ersatz wäre. Seinen Vorstoß begründet der Verkehrsminister mit klimapolitischen Dringlichkeiten. Das braucht man ihm nicht abzunehmen, so wenig wie sein Gerede, Bürgerbeteiligung sei weiterhin garantiert. Sicher ist nicht einmal, ob sein Vorstoß juristisch sauber ist. Von Ralf Wurzbacher.
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Das Verfassungsgericht hat in seinem aktuellen Urteil zu Hartz-IV Kürzungen bis zu 30 Prozent für rechtens erklärt – das ist kein Grund zum Jubeln. Durch mangelnde Eindeutigkeit hat das Gericht es zudem versäumt, Rechtsfrieden zu stiften: Für die einen ist das Urteil ein „Quantensprung“, für die anderen eine Einladung zum Faulenzen. Während sich viele große Medien erwartungsgemäß positionieren, erstaunt der teils erklingende Beifall von „linker“ Seite. Von Tobias Riegel.
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Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus sind irreführend und teils destruktiv: Symptome werden zu Ursachen erklärt, Zensur könnte teilweise privatisiert werden und der drohende Kollaps der Gerichte wird den Rechten weitere Sympathien zuführen. Von Tobias Riegel.
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Es folgt ein Appell der früheren CDU-MdBs Jürgen Todenhöfer und Willy Wimmer zur heutigen Bundestagsdebatte über den Einsatz der Bundeswehr in Syrien und im Irak. Bitte verbreiten Sie diesen Appell in Ihrem Umkreis und insbesondere bei Politikern und Soldaten der Bundeswehr. Beide Gruppen werden von den beiden verfassungstreuen ehemaligen Politikern direkt angesprochen. Albrecht Müller.
Im Deutschen Bundestag wurde gestern über den Antrag der Grünen für ein generelles Tempolimit von 130 Km/h abgestimmt. Für den Antrag stimmten 126 Abgeordnete, dagegen 498. Das ist ein niederschmetterndes Ergebnis. Es zeigt, dass die Mehrheit der Abgeordneten – und ursächlich wohl vor allem die CDU/CSU – die Gesamtzusammenhänge nicht begreift und außerdem wohl von der Automobilwirtschaft beeinflusst wird. Die Bedeutung, die die Geschwindigkeitsbegrenzung insgesamt für unser Zusammenleben haben könnte, sieht die Mehrheit im Deutschen Bundestag offensichtlich nicht. Albrecht Müller.
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In aller Stille wurde ein bedeutsamer Schritt im Deutschen Bundestag vollzogen. Etwa 30 Personen, hauptsächlich Bundestagsabgeordnete und Mitarbeiter, haben am 11. September einen Parlamentskreis Atomwaffenverbot gegründet. Die Initiative kam von den Bundestagsabgeordneten Ralf Kapschack (SPD), Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) und Kathrin Vogler (Die LINKE). Die Medienlandschaft schweigt dazu. Von Peter Feininger.
Die SPD erreichte 42,7 % der Stimmen. Zusammen mit der FDP (5,8 %) reichte es zu einer knappen Mehrheit und zum Kanzlerwechsel, der dann am 21. Oktober 1969 vollzogen wurde. Das Jubiläum wurde von der SPD, obwohl dieser Tag für unser Land wie auch für die SPD von großer Bedeutung war, nicht gefeiert, nicht einmal erwähnt. Siehe unten. Auch von den meisten Medien nicht. Deshalb folgen hier ein paar kurze, stichwortartige Anmerkungen zur politischen Bedeutung dieser Zäsur und zu den Gründen des damaligen Wahlsiegs. Ich war in den damaligen Bundestagswahlkampf persönlich involviert. Deshalb am Ende des Abschnitts über die Ursachen des Wahlsiegs auch ein paar persönliche Anmerkungen. Albrecht Müller
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Seit 1992 hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. In zahlreichen Folgeabkommen wurden die Zahlen und Ziele konkretisiert … und stets deutlich verfehlt. Dies ist kein Wunder, da die deutschen Bundesregierungen zwar stets Weltmeister im Ankündigen waren; diese Ankündigungen aber nie umsetzen. Auch der mit großem Tamtam inszenierte Klimagipfel vom letzten Freitag macht da keine Ausnahme. Unser Leser J. Stender hat uns dazu einen sehr interessanten und detaillierten Leserbrief geschrieben, den wir Ihnen im Anhang präsentieren. Vorab eine kurze Bewertung des Klimapakets der Bundesregierung von Jens Berger
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Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Leistungsschutzrecht für unzulässig erklärt und der heimischen Verlegerlobby einen Dämpfer verpasst. Springer, Burda und Co. wollen Google eigene Presseinhalte zur Verlinkung auf dessen Suchmaschine nur gegen Genehmigung und Bezahlung überlassen. Die frühere Bundesregierung aus Union und FDP stand dafür prompt mit einem Gesetz bei Fuß. Zu mehr als teuren Rechtsstreitigkeiten hat das allerdings nicht getaugt. Jetzt landet es im Eimer und irgendwer muss für zehn Millionen Euro Prozesskosten aufkommen. Gut möglich, dass am Ende der Steuerzahler für Springer in die Bresche springt. Von Ralf Wurzbacher.










