Vom Kollateralschaden zum Doppelschlag – Kriegsverbrechen als Routine

Was vor etlichen Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Die Länder und Regierungen, die Kriegsverbrecher nicht isolieren und ächten – wie das internationale Recht und die UN-Charta es vorsehen, sind Mittäter. Das gilt für den Völkermord gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im Westjordanland, das gilt auch für den aktuellen Angriff auf Iran und Libanon. Von Karin Leukefeld.












