Der neue Free-Assange-Newsletter

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Ein Artikel von Moritz Müller

Dieser Tage trudelte einmal mehr der Newsletter von FreeAssangeBerlin bei uns ein. Die Fülle von Informationen wollen wir an unsere Leser weitergeben, und darum veröffentlichen wir den Newsletter an dieser Stelle mit herzlichem Dank an die Verfasser Almut Stackmann und Thilo Haase. In der aktuellen Ausgabe geht es unter anderem um eine Analyse des letzten Richterspruchs und die Frage, wie es im Fall Julian Assange weitergehen wird. Wichtig: Heute Abend um 18.00 Uhr findet auf dem Pariser Platz in Berlin eine weitere Mahnwache für die sofortige Freilassung von Julian statt. Von Moritz Müller.

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter für die Freiheit von Julian Assange,

für Pressefreiheit und freie Rede, liebe Leserinnen und Leser,

am Donnerstag, dem 4. April 2024, von 18.00 bis 20.00 Uhr laden wir wieder ein, auf dem Pariser Platz am Brandenburger Tor für die sofortige Freilassung von Julian Assange aus dem Foltergefängnis HMP Belmarsh zu demonstrieren!

Im Lauf der Mahnwache werden wir auch zur britischen Botschaft an der Ecke Wilhelmstraße/Unter den Linden gehen. Wir freuen uns sehr über eure wichtige Unterstützung!

Wie wird es demnächst im Fall Julian Assange weitergehen?

Zuerst Stella Assanges Statement vor den Royal Courts of Justice in London am 26. März nach der Urteilsverkündung. Die Entscheidung der Richter nennt sie in vollendet höflicher Manier „erstaunlich”:

Interview dazu mit Jeremy Corbyn bei Democracy Now! ab ca. Minute 4:44:

Das Urteil der beiden Richter des High Court wurde wie gesagt am 26. März 2024 veröffentlicht.

Daraus geht hervor, dass Julian Assange aktuell zwar nicht direkt an die USA ausgeliefert wird, er aber nur einen fragwürdigen Aufschub erhalten hat. Die Entscheidung der beiden Richter des High Court lautete dahingehend, dass Julian Assange drei Revisionsgründe vorbringen darf – alle anderen, sorgfältig begründeten Rechtsmittel seiner Anwälte wurden einfach als unerheblich vom Tisch gewischt.

Stattdessen wurde den Anklägern die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 16. April 2024 ausreichende Zusicherungen abzugeben, dass erstens Herrn Assange das Recht auf freie Meinungsäußerung eingeräumt wird, er zweitens nicht aufgrund seiner Nationalität diskriminiert wird und drittens ihm in den USA nicht die Todesstrafe droht. Falls ausreichende Zusicherungen gegeben werden, kann die Auslieferung ohne zusätzliche Verhandlung erfolgen; falls keine zufriedenstellenden Zusicherungen abgegeben werden, darf der Beklagte Revision aufgrund dieser drei Positionen einlegen. Die beiden Parteien bekommen noch die Möglichkeit, weitere Eingaben, die sich auf die Zusicherungen beziehen, schriftlich einzureichen, wobei den Klägern bis zum 30. April 2024 und der beklagten Partei Zeit bis zum 14. Mai 2024 eingeräumt wird. Schließlich ist geplant, dass die Frage, ob die Berufung zugelassen wird, am 20. Mai 2024 besprochen werden soll.

Zu diesem Urteil gab es mediale Reaktionen, ich wähle einige aus:

Ein Artikel von Moritz Müller:

Artikel von Majorie Cohn, in deutscher Übersetzung:

Artikel von Jonathan Cook:

Der Freitag schreibt:

Statement von RFS:


Am 14. März gab es im ZDF eine zu Beginn informativ erscheinende Sendung zum Fall Assange, die sich jedoch im Verlauf als immer unerträglicher in Bezug zu dort getätigten Falschbehauptungen entwickelte. Moritz Müller hat sich dankenswerterweise ausführlich mit der Sendung auseinandergesetzt:

Sehr guter Artikel zum Verhalten der Presse, auch in Bezug zu der oben genannten Lanz-Sendung:

Auf Telepolis hat man sich ebenfalls mit der ZDF-Sendung befasst:

Viele Aktivisten haben Leserbriefe an das ZDF und die beteiligten Personen geschickt mit begründeten Klagen über die teilweise horrend falsche Berichterstattung.

Wie wichtig sind doch solche Solidaritätsbekundungen:


Hier noch ein interessanter Artikel zu Hintergründen aus dem Jahr 2011 in Bezug zu Keir Starmers vier Reisen nach Washington DC.

Aus US-Aufzeichnungen geht hervor, dass Starmer 2011 in Washington mit Justizminister Eric Holder und einer Reihe von amerikanischen und britischen Sicherheitsbeamten zusammentraf, als er für die geplante Auslieferung von Julian Assange an Schweden zuständig war:


FILM

‚NOT IN OUR NAME: THE PSYCHOLOGICAL TORTURE OF JULIAN ASSANGE’ (24 Min.)

Der Film wurde am 14. Juli 2020, in einem speziellen Zoom-Forum, das von Don’t Extradite Assange und der Courage Foundation organisiert wurde, uraufgeführt.

MUSIK

Die „Sunday Concerts For Assange” gehen weiter:

Stellas YouTube Kanal:

youtube.com/@StellaAssange

PETITIONEN

Für Julian Assange von Amnesty International:


Für Edward Snowden von Robert Kennedy:

WICHTIGE DATEN IM APRIL

5. April:

Jahrestag der Veröffentlichung von „Collateral Murder”

11. April:

Fünfter Jahrestag der Inhaftierung von Julian Assange in HMP Belmarsh, London

25. April:

Jahrestag der Veröffentlichung der Guantanamo-Akten


So weit für heute, es grüßen euch

Almut und Thilo

FreeAssange Berlin

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