IGH lehnt Antrag Deutschlands auf Einstellung der Klage wegen „Beihilfe zum Völkermord“ ab

IGH lehnt Antrag Deutschlands auf Einstellung der Klage wegen „Beihilfe zum Völkermord“ ab

IGH lehnt Antrag Deutschlands auf Einstellung der Klage wegen „Beihilfe zum Völkermord“ ab

Ein Artikel von amerika21

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat den Antrag Deutschlands auf Einstellung der von Nicaragua angestrengten Klage wegen Beihilfe zum Völkermord abgelehnt. Deutschland hatte argumentiert, der Fall gehöre nicht in die Zuständigkeit des IGH. Dieser erklärte jedoch, dass keine offensichtliche Nichtzuständigkeit vorliege und gab dem Antrag Deutschlands, den Fall von der Liste des IGH zu streichen, nicht statt. Das Hauptverfahren wird daher fortgeführt. Allerdings wurde auch der Eilantrag Nicaraguas auf Erlass einstweiliger Maßnahmen gegen Deutschland vom IGH abgelehnt. Von Rudi Kurz.

Das mittelamerikanische Land hatte in der mündlichen Verhandlung am 8. und 9. April beantragt, der IGH möge Deutschland auffordern, die Unterstützung Israels, insbesondere die Militärhilfe, den Export sowie die Genehmigung des Exports von Rüstungsgütern und Kriegswaffen unverzüglich einzustellen. Deutschland müsse sicherstellen, dass die bisher gelieferten Rüstungsgüter nicht für Verstöße gegen das Völkerrecht eingesetzt werden.

Mit fünfzehn zu einer Stimme stellt der Gerichtshof fest, dass die Umstände, wie sie sich derzeit darstellen, keine einstweiligen Maßnahmen erfordern. Der IGH formuliert jedoch strenge Vorgaben für das weitere Verhalten Deutschlands in dieser Sache.

Bei seiner Entscheidung stützte sich der IGH auf die Argumentation Deutschlands in der mündlichen Verhandlung am 9. April, in der das europäische Land seine Genehmigungspraxis beschrieb. Dabei erklärten die Vertreter Deutschlands, dass es strenge Lizenzstandards habe, um zu beurteilen, ob die Gefahr schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht bestehe. Hierfür gebe es keine Anhaltspunkte.

Deutschland hatte weiter erklärt, der Wert der genehmigten Exporte sei seit November 2023 erheblich zurückgegangen, von rund 200 Millionen Euro im Oktober 2023, rund 24 Millionen Euro im November 2023 auf rund 1 Million Euro im März 2024. Die vier erteilten Genehmigungen für „Kriegswaffen“ bezögen sich auf zwei Entscheidungen über Übungsmunition, eine für Test-Treibladungen und eine für den Export von 3.000 tragbaren Panzerabwehrkanonen.

Der Gerichtshof erinnerte Deutschland allerdings unter Punkt 26 des Urteils daran, dass es als Vertragsstaat alle völkerrechtlichen Übereinkommen bei der Lieferung von Waffen an Israel einhalten müsse.

Nicaragua hatte auch gefordert, dass Deutschland seine Unterstützung und Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) für die Hilfe in Gaza wieder aufnimmt. Der IGH stellte hierzu fest, es handle sich um freiwillige Leistungen. Im betreffenden Zeitraum habe keine Zahlung angestanden. Außerdem seien im Rahmen der EU am 1. März Zahlungen mit deutscher Beteiligung an das UNRWA erfolgt.

Wenige Augenblicke nach Bekanntwerden des Urteils erklärte das Auswärtige Amt auf X, dass „niemand über dem Gesetz steht. Das ist die Richtschnur unseres Handelns“.

In einer ersten Stellungnahme erklärte der Vertreter Nicaraguas, Dr. Carlos Argüello: „Was wir beantragt hatten, war eine Art präventives Embargo“. „Wir haben darum gebeten, dass Deutschland während der Bearbeitung der Klage keine Rüstungsgüter mehr nach Israel liefert und das Flüchtlingshilfswerk UNRWA weiter finanziert“, erklärte Argüello.

Weiter führte er aus:

„Jetzt wurde entschieden, dass Deutschland dem im Grunde bereits nachgekommen ist, weil es die Finanzierung bereits wieder aufgenommen hat und angeboten und gezeigt hat, dass es keine Waffen mehr an Israel liefert. Solange sich daran nichts ändere, bestehe keine Notwendigkeit, ein Verbot für etwas auszusprechen, das nicht mehr stattfindet, so das Gericht.“

Zur Einschätzung des Urteils sagte der Vertreter Nicaraguas abschließend:

„Für uns ist es zufriedenstellend, denn das Gericht hat uns Recht gegeben, dass Deutschland, wie alle Israel unterstützende Länder, die Verpflichtung haben, diese (explizite Kriegswaffen) einzustellen und die Konventionen zu respektieren. Sie sind verpflichtet, diese Hilfe für ein Land, das Völkermord begeht, einzustellen.“

Die Regierung Nicaraguas erklärte zur IGH-Entscheidung, dass sie diese „anerkennt, die alle Staaten, einschließlich Deutschland, an ihre internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Waffenlieferungen an Israel erinnert. Damit wird bekräftigt, dass sich kein Staat seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Gefahr eines Völkermordes in Gaza und anderer Verstöße gegen das Völkerrecht entziehen kann.“

Das Hauptverfahren in der Sache wird voraussichtlich mehrere Jahre andauern. Zur Entscheidung über den Erlass von einstweiligen Maßnahmen wurde betont, dass diese nichts aus dem anstehenden Hauptverfahren vorwegnimmt.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: Shutterstock / Potashev Aleksandr

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