Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.
Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:
„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“
Lange Haftstrafen möglich
ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:
„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“
Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.
Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.
Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.
Das Parlament nickt ab
Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?”
Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.
„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“
Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.
Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:
„Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“
Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.
Titelbild: New Africa/shutterstock.com






