Schlagwort:
EU-Richtlinie

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Ohne Rückfahrkarte und Alternative: Ukraine auf neuen Schienen in Richtung Westen

Ohne Rückfahrkarte und Alternative: Ukraine auf neuen Schienen in Richtung Westen

Mitte Dezember werden die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) über die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine abstimmen. Die erfülle die Bedingungen dafür „fast vollständig“, meint die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen. Sie empfiehlt die Beitrittsverhandlungen. Doch das scheint wenig mit der Realität der Ukraine zu tun zu haben. Das wurde bereits Anfang Mai bei einer Tagung in Berlin deutlich. Die Veranstaltung gab Einblicke in die Hintergründe der zugesagten EU-Mitgliedschaft der Ukraine. Dabei standen rechtliche und wirtschaftliche Fragen im Mittelpunkt. Es zeigte sich, welche Bedingungen das Land im Krieg noch erfüllen muss und worum es dabei wirklich geht. Von Éva Péli.

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Nebenkriegsschauplatz Heizungsgesetz

Nebenkriegsschauplatz Heizungsgesetz

Kein Thema heizt zurzeit die Gemüter der Republik derart auf wie die von Wirtschaftsminister Habeck geplante Gesetzesnovelle zum schrittweisen Verbot von öl- und gasbetriebenen Heizungen. Dabei ist dieses Gesetz eigentlich ohnehin unnötig. Während man sich in Politik und Medien die Köpfe über die Sinnhaftigkeit eines Verbots heißredet, wurde auf EU-Ebene – ohne dass dies in Deutschland sonderlich wahrgenommen wurde – eine Richtlinie verabschiedet, in deren Folge ab 2027 die Preise für Heizöl und Erdgas ohnehin so stark verteuert werden, dass der Fortbetrieb von Öl- und Gasheizungen zu einem Luxus wird. Egal ob mit oder ohne Heizungsgesetz – wir werden gezwungen, auf Techniken wie die Wärmepumpe umzusteigen, und das wird richtig teuer für die Haushalte. Die sozialen und ökonomischen Folgen dieser erzwungenen „Wärmewende“ sind gesellschaftlicher und somit auch politischer Sprengstoff. Von Jens Berger.

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Was unterscheidet Kaffee-Kurt von Tesla-Elon? – Wenn das Wort „Mindestanforderungen“ Grund zur Geschäftsaufgabe ist – für Kurt

Was unterscheidet Kaffee-Kurt von Tesla-Elon? – Wenn das Wort „Mindestanforderungen“ Grund zur Geschäftsaufgabe ist – für Kurt

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Bei vielen großen Entscheidungen in der Politik und der Wirtschaft beobachtet der Bürger, dass bei entsprechendem Willen Geld keine Rolle spielt. Bei der Umsetzung und selbst im Fall eventueller Nicht-Machbarkeit ziehen die Etablierten ihre Vorhaben in unserem Land durch, als gäbe es kein Morgen. Beim kleinen Mann, im Alltag der kleinen Leute wird dagegen weniger kulant und willens agiert, selbst wenn die Geschäftsidee, das Vorhaben noch so originell und tragfähig, mitunter gar erfolgreich ist – das wäre ja noch schöner. Der Spaß hat schon längst aufgehört, merken die Bürger. Man nehme nur ein aktuelles Beispiel aus unserem Wirtschaftswunderland (für Große), das offenbart, wie dem Kleinen die Beine weggehauen, mindestens aber große Steine in dessen Weg gelegt werden. Dem Großen hingegen wird der Teppich ausgerollt. Ein Kommentar von Frank Blenz.

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EU jetzt mit besseren Arbeitsrechten?

EU jetzt mit besseren Arbeitsrechten?

In ihrem Beitrag „Solidarität statt Social Distancing – Chancen für ein soziales Europa“ loben die Autorinnen Sophie Schwertner und Tensin Studer die „Europäische Säule Sozialer Rechte“ als gute Grundlage beim bevorstehenden EU-Sozialgipfel am 7./8. Mai 2021 und für eine „soziale Trendwende“ in Europa. Doch diese ESSR stellt nach Beurteilung des Kölner Publizisten Werner Rügemer den bisher absoluten Tiefpunkt der Arbeitsrechte in der EU dar – einschließlich der Legalisierung des Null-Stunden-Arbeitsvertrags. Dazu veröffentlichen wir einen gekürzten Auszug aus Rügemers Buch „Imperium EU: ArbeitsUnrecht, Krise, neue Gegenwehr“, Köln 2020.

Werkverträge in der Fleischindustrie abschaffen? Das vordergründige Skandal-Management der Bundesregierung – Lügen inbegriffen.

Werkverträge in der Fleischindustrie abschaffen? Das vordergründige Skandal-Management der Bundesregierung – Lügen inbegriffen.

Bundesarbeitsminister Heil will in der Fleischindustrie „aufräumen“: Da soll es keine Werkverträge mehr geben und sogar auch keine Leiharbeit mehr! Das klingt radikal. Die plötzlich bekannt gewordenen hohen Corona-Infektionsraten bei den osteuropäischen Fleischzerlegern waren zum „Skandal“ geworden. Da musste reagiert werden.[1] Aber diese Bundesregierung und andere brauchen für das Ziel noch ganz anderen Druck. Der geht auch von Gewerkschaften nicht aus, die jetzt freudig zustimmen. Von Werner Rügemer.

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Urheberrecht: Schlechtes Zensur-Vorhaben oder gute Konzern-Kontrolle?

Urheberrecht: Schlechtes Zensur-Vorhaben oder gute Konzern-Kontrolle?

Die neue EU-Richtlinie zum Urheberrecht tritt nun in Kraft. Das Vorhaben war von heftigem Protest begleitet, Deutschland hat sich mit einer nicht bindenden Erklärung aus der Affäre gezogen. Der Vorgang ist zweischneidig: Bedeutet die Regelung eine positive Beschränkung von Konzern-Macht? Oder einen inakzeptablen Ausbau der Zensur? Von Tobias Riegel.

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„Kontinuierliche, automatische Überwachung“: Die EU, die Zensur und das Urheberrecht

Die EU plant eine Zeitenwende: Künftig sollen Inhalte noch vor der Veröffentlichung im Internet herausgefiltert – also zensiert – werden. Die Einführung dieses gefährlichen Prinzips wird von der EU mit dem „unverfänglichen“ Schutz des Urheberrechts verknüpft. Wird das Prinzip der prophylaktischen Löschung vor einer Veröffentlichung jedoch erst einmal akzeptiert, kann es zukünftig auch potenziell zur politischen Zensur genutzt werden. Die Strategie der harmlos formulierten, aber vielseitig einsetzbaren Regelungen nutzen die EU-Institutionen nicht das erste Mal im Zusammenhang mit versuchter Meinungsunterdrückung. Von Tobias Riegel.

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Die Automobillobby konterkariert mit Hilfe der Bundesregierung den Klimaschutz in absurder Art und Weise

Am Montag begann in Bonn die große UN-Weltklimakonferenz. Sicher wird bis kurz vor Toresschluss am nächsten Freitag um einzelne Formulierungen im Abschlusskommuniqué gerungen und am Ende werden die Medien Klimakanzlerin Merkel für ihren gottgleichen Einsatz für das Weltklima feiern. Was für eine absurde Show. Was von derlei Absichtserklärungen in der Realität zu halten ist, beweist die EU-Kommission am heutigen Tag. Während in Bonn Politik und Wissenschaft um niedrigere CO2-Emissionen feilschen und Grenzwerte aufstellen, werden diese Grenzwerte zeitgleich ad absurdum geführt. Die EU-Kommission stellt nämlich heute ihre neuen Abgasvorschriften für die europäische Autoindustrie vor und die werden Medienberichten zufolge nach massivem Lobbying durch VW, die deutsche Automobillobby und sogar die Bundesregierung selbst in einer Art und Weise ausgehebelt, dass ein Erreichen der Grenzwerte des Pariser Klimaschutzabkommens einem Wunder gleichkäme. Für was verhandelt man dann überhaupt noch? Nur für die Show, die schönen Bilder und positive Schlagzeilen? Von Jens Berger.

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Unsolidarische Kontoführungsgebühr

Vor kurzem hatte eine Bekannte, eine verwitwete Rentnerin, eine Anlage bei ihren Kontoauszügen: Ihre Sparkasse möchte ab 1.10. 2017 eine höhere monatliche Kontoführungsgebühr. 7,90 Euro monatlich, weil ihr Gehaltseingang unter 1500 Euro liege. Ganz nebenbei wird sie noch informiert, dass sie künftig für beleghafte Überweisungen 1,50 Euro zahlen müsse. – Meine Recherchen ergeben, dass die Sparkasse nicht die einzige Bank ist, die auf diese Weise versucht, die Folgen der Nullzinspolitik zu kompensieren. Auch die Postbank und die VR-Bank sind dabei. Anette Sorg.

Böse Ungarn, gute Deutsche?

“Hell-Deutschland” zeigt sich von seiner besten Seite. Hunderte freiwillige Helfer empfingen am München Hauptbahnhof mit offenen Armen einen der wenigen Flüchtlingszüge, die es aus dem fernen Budapest nach Deutschland geschafft haben. Gutes Deutschland! Auf der anderen Seite verweigern die ungarischen Behörden Tausenden Flüchtlingen am Budapester Westbahnhof die Weiterfahrt und leiten die Flüchtlingszüge nicht nach Deutschland, sondern in Auffanglager in der ungarischen Provinz. Ungarns rechtspopulistischer Präsident poltert derweil in Brüssel und erklärt die Flüchtlingskrise zu einem deutschen Problem. Böses Ungarn! Doch so einfach, wie es sich auch die meisten Medien machen, ist es nicht. Von Jens Berger

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Richtlinienentwurf der EU-Kommission über SOCIETAS UNIUS PERSONAE (SUP)

Bereits im April 2014 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Richtlinie über Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter angenommen[1]. Ermöglicht werden sollen damit Gründungen von Einpersonengesellschaften mit beschränkter Haftung („Societas Unius Personae“, SUP).
Von der breiten Öffentlichkeit ist dieser Entwurf noch kaum wahrgenommen worden. Sollte er Gesetz bzw. Richtlinie werden, könnten erhebliche Nachteile für die Arbeitnehmerschaft und massive Probleme bei der Kontrolle dieser Mini-Unternehmen die Folge sein. Von Christian Reimann.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung, ein Weckruf zum Umdenken

Dass der Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinien von Anfang an für ungültig erklären würde und damit außer Kraft setzt, hatte wohl kaum jemand erwartet. Die Richter sehen durch die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten aus dem Jahre 2006 die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, speziell die Rechte auf Achtung des Privatlebens sowie auf den Schutz personenbezogener Daten, verletzt. Sie rechnen gründlich mit der Verharmlosung ab, wonach ja nur Verbindungsdaten und keine Kommunikationsinhalte gespeichert würden. Das Gericht sieht allerdings den Wesensgehalt dieser Grundrechte durch Datenspeicherung dann (noch) nicht tangiert, wenn die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränkt sind.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Regierungsprogramm machte, läuft nun ins Leere. Die Richtlinie existiert nicht mehr. Die Frage ist nicht nur, ob ein deutsches Vorpreschen mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor der Erarbeitung einer neuen Richtlinie auf europäischer Ebene Sinn macht. Das Urteil sollte vielmehr Anlass für ein Umdenken sein, nämlich darüber Aufklärung zu verlangen, ob eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zu mehr öffentlicher Sicherheit führen kann. Dieser Beweis ist bisher nicht erbracht. Von Wolfgang Lieb.

Sinnlose Panikmache wegen der Registrierung traditioneller, pflanzlicher Heilkräuter

Die EU-Richtlinie 2004/24/EG, THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), sieht ein vereinfachtes Registrierungsverfahren für traditionelle pflanzliche Arzneimittel vor und ist bereits seit 2004 in Kraft. Es handelt sich bei dieser Richtlinie um die Änderung der Richtlinie 2001/83/EG „Zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich traditioneller pflanzlicher Arzneimittel“. Die NachDenkSeiten erhielten in letzter Zeit nahezu täglich Bitten von Leserinnen und Lesern, die Online-Petition gegen diese Richtlinie zu unterstützen. In dieser Petition hieß es: “Der Deutsche Bundestag möge beschließen …dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1. April 2011 in Deutschland nicht greift.”.
Unzählige Panikartikel kursieren im Internet, in welchen zu lesen ist, die genannte Richtlinie verdränge traditionelle pflanzliche Heilkräuter vom Markt, wodurch Pharmaunternehmen künftig nahezu allein den Arzneimittelmarkt beherrschten. Das keineswegs neue Registrierungsverfahren hat jetzt, sechs Jahre nach Inkrafttreten der geänderten EU-Richtlinie, im Internet für reichlich Wirbel gesorgt und bei vielen Menschen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine neue Richtlinie, die erst nächstes Jahr in Kraft tritt. Was steht in der EU-Richtlinie und welche pflanzlichen Arzneimittel sind nun wirklich betroffen? Von Christine Wicht

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert.
Wie beim Hartz-IV-Urteil wird pathetisch die Unverletzlichkeit des Grundrechts beschworen, um dann dem Gesetzgeber viel Gestaltungsfreiheit zu geben, das Fernmeldegeheimnis wieder einzuschränken. Und wie beim Urteil über den EU Reformvertrag schreckt das höchste deutsche Gericht vor einer Auseinandersetzung mit dem EU-Recht zurück.
Das kann man eigentlich nur verfassungsrechtlichen Opportunismus nennen. Wolfgang Lieb