Reformzug rollt weiter: Jetzt ist der Arbeitsmarkt dran

Reformzug rollt weiter: Jetzt ist der Arbeitsmarkt dran

Reformzug rollt weiter: Jetzt ist der Arbeitsmarkt dran

Ein Artikel von Rainer Balcerowiak

Der Reformzug der Bundesregierung rollt immer weiter. Manchmal gerät er kurzzeitig etwas ins Stocken, weil die angesichts ihres freien Falls von nackter Panik getriebene SPD mal ein bisschen bremsen will, wie zuletzt bei der Pflegeversicherung. Dann gibt es ein paar eindringliche Gespräche hinter verschlossenen Türen, und manchmal ruft sogar der Bundespräsident beim Parteivorsitzenden an und verklickert ihm, wo der Hammer hängt. Und dann rollt es wieder. Von Rainer Balcerowiak.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die massiven Kürzungen bei den Sozialversicherungssystemen (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung) sowie beim Wohngeld sind auf dem Weg und sollen nach Beratung und Entscheidung im Bundestag ab Januar wirksam werden. Bereits in Kraft ist die neue Grundsicherung, die das „Bürgergeld“ ersetzt und mit verstärkter Repression gegen Erwerbslose an die alten Hartz-IV-Gesetzen anknüpft.

Nun wird zügig das nächste Ziel angesteuert: Jetzt ist der Arbeitsmarkt dran. Dabei geht es laut Bundesregierung um so noble Ziele wie „Entfesselung“, „Entbürokratisierung“, „Flexibilisierung“ und „Wettbewerbsfähigkeit“. Im Mittelpunkt steht eine Stärkung des guten alten „Hire and Fire“-Prinzips. Die 2018 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeschränkten Möglichkeiten für sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen sollen erheblich ausgeweitet werden. Laut „Reformpaket“ sollen Arbeitsverträge maximal vier Jahre lang ohne sachlichen Grund befristet und in dieser Zeit bis zu sechsmal verlängert werden können. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen.

Eine weitere Reformattacke betrifft die Arbeitszeit. Bislang ist die tägliche Regelarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz auf acht Stunden begrenzt. Ausnahmen sind möglich, unterliegen aber dem Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte. Künftig soll es nur noch eine Begrenzung der Wochenarbeitszeit geben, auf 48 Stunden. Zwar bläst die SPD-Basis in der jetzigen Phase wieder gewaltig die Backen auf, aber welchen Effekt das hat, sollte man spätestens nach dem Sturm im Wasserglas bei der Pflegereform verstanden haben.

Weniger Kündigungsschutz und ein paar hässliche Gemeinheiten

Natürlich sind diese beiden Vorhaben noch nicht die ganz große Sense, aber sie sind ein Einstieg in die systematische Deregulierung des Arbeitsmarktes. Wirtschaftsverbände und relevante Teile der CDU lassen auch keinen Zweifel daran, dass das alles nur der Anfang sein kann und weitere „Reformen“ folgen müssen. Das gilt auch für ein weiteres Element des aktuellen Pakets: Der Kündigungsschutz soll eingeschränkt werden. Widerspricht ein Arbeitsnehmer einer Kündigung und kommt die Sache vor Gericht, kann er keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gelten machen, sondern nur noch auf eine Abfindung. Zunächst soll das nur für Spitzenverdiener (ab einem Brutto-Jahreseinkommen von ca. 180.000 Euro) gelten, aber die Büchse der Pandora beim Kündigungsschutz wäre geöffnet, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis das ausgeweitet wird.

Dazu kommen bei diesem Reformpaket noch ein paar hässliche Gemeinheiten. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll künftig grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich verpflichtend sein. Die rein telefonische Krankschreibung ohne direkten Arztkontakt soll abgeschafft werden. Begründet wird das von der Koalition mit gestiegenen Fehlzeiten und hohen Krankenständen in den Unternehmen. Was ja alles die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtige. Ob das so durchkommt, ist noch offen. Ärzteverbände laufen Sturm gegen die Pläne. Sie befürchten Millionen zusätzliche Praxisbesuche, überlastete Wartezimmer und eine unnötige Belastung erkrankter Arbeitnehmer sowie des Praxispersonals. Zudem ist eine derartige Drangsalierung von Arbeitnehmern in vielen Branchen tarifvertraglich ausgeschlossen, was den Gesetzgeber angesichts stetig schwindender Tarifbindung in der deutschen Wirtschaft wohl nicht an seinem Vorhaben hindern würde.

Sonderregeln für Rüstungsbetriebe

Weitgehend unter dem Radar einer breiteren Öffentlichkeit und auch kein Bestandteil des „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ ist eine weitere Entwicklung, die immer mehr Arbeitsnehmer betreffen könnte. Und das hat etwas mit der allseits propagierten „Kriegstüchtigkeit“ zu tun, denn derzeit gibt es eine regelrechte Welle der Umwandlung von zivilen Produktionsanlagen in Rüstungsstandorte, vor allem – aber nicht nur – in der kriselnden Autoindustrie nebst Zulieferern. Und da kommt dann der Geheimschutz ins Spiel, der die im Betriebsverfassungsgesetz verankerten betrieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten erheblich einschränkt. Betriebsräte benötigen dann für bestimmte Informationen spezielle Sicherheitsüberprüfungen. Ohne diese bleibt ihnen der Zugang zu sensiblen Dokumenten verwehrt. Grundlage dafür ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).

Aber selbst wenn ein Betriebsratsmitglied die höchste Sicherheitsstufe besitzt, gilt im Geheimschutz das strikte Prinzip: Informationen werden nur geteilt, wenn sie für die konkrete Aufgabenerfüllung absolut notwendig sind. Und dieses Prinzip ist äußerst dehnbar. Unter Berufung auf das SÜG und den staatlichen Geheimschutz werden wirtschaftliche Daten, Projektdetails, Verträge oder technische Neuentwicklungen oft vorenthalten oder extrem geschwärzt. Für die Sicherheitsüberprüfung müssen die Mandatsträger tiefe Einblicke in ihr Privatleben, ihre Finanzen, Auslandsreisen und das Leben ihrer Ehe- oder Lebenspartner gewähren. Verweigert ein Betriebsratsmitglied diese Überprüfung, behält er zwar sein Mandat, bleibt aber von zentralen Informationen abgeschnitten und darf im Extremfall bestimmte Bereiche des Werks nicht mehr betreten. Auch das Prinzip der kollektiven Arbeit im Betriebsrat durch Austausch von Informationen zwecks gemeinsamer Entscheidungsfindung wird ausgehebelt. Erhält ein überprüfter Betriebsrat Einblick in als geheim eingestufte Daten, darf er sein daraus resultierendes Wissen nicht an Betriebsratskollegen weitergeben, die keine Sicherheitsprüfung durchlaufen haben.

Und so fügt sich eins ins andere. Auf der einen Seite werden die sozialen Sicherungssysteme geschreddert und das geltende Arbeitsrecht ausgehöhlt. Und auf der anderen wird die Militarisierung in vielen gesellschaftlichen Bereichen – z.B. auch im Gesundheitswesen – immer weiter vorangetrieben. Umso wichtiger wäre es, diese zentralen Konfliktfelder – Kriegsvorbereitung und massiver Sozialabbau – als Einheit zu begreifen, als umfassenden Klassenkampf von oben; dem man einen umfassenden Klassenkampf von unten entgegensetzen muss. Eine Erkenntnis, der sich vor allem die Gewerkschaftsführungen bislang noch weitgehend verweigern. Einige Ansätze gibt es, aber wir sollten uns ziemlich beeilen.

Titelbild: Andrii Yalanskyi / Shutterstock

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