Das arbeitgebernahe Wirtschaftforschungsinstitut IW rechnet die Senkung der Lohnnebenkosten schön und verharmlost die Erhöhung der Mehrwertsteuer

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Dass es den Arbeitgeberverbänden vor allem um die Senkung der Unternehmensteuer und um die Kürzung der paritätisch finanzierten Sozialversicherungsbeiträge geht, ist ja nun niemand verborgen geblieben. Kein Wunder also dass das „wissenschaftliche“ Institut der Arbeitgeber die Erhöhung der Mehrwertsteuer verharmlost und die Auswirkungen der Senkung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung schön rechnet.

Unter der Überschrift „Vielen Beschäftigten bleibt netto mehr“ berichtet das Handelsblatt über Berechnungen des „Instituts der Deutschen Wirtschaft“ wonach „die Wirkung der Mehrwertsteuererhöhung auf den Konsum überschätzt“ werde.
Dem Artikel ist eine Berechnungstabelle für drei exemplarische Gehaltsempfänger beigefügt. Danach hat ein Angestellter mit 60.000 Euro jährlich 144 Euro mehr netto, eine Sekretärin 110 Euro und ein Facharbeiter (Ost) 135 Euro im Jahr mehr netto auf dem Lohnzettel.
Selbst dem Handelsblatt ist diese Berechnung nicht geheuer. Es weist immerhin darauf hin, dass man bei der Berechnung ja auch noch einbeziehen müsse, wie stark die Haushalte vom Subventionsabbau wie etwa der Beschränkung der Entfernungspauschale betroffen seien. Das mache nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler bei 18 Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz immerhin 1.188 Euro aus. Die Verschlechterungen bei den Nacht- und Feiertagszuschlägen sind genauso wenig berücksichtigt, wie anderer steuerlich absetzbarer Aufwand, der – wie etwa das Arbeitszimmer – nicht mehr abgesetzt werden kann. Außerdem bleibt der niedrigere Sparerfreibetrag außer Betracht. Ferner sind die zu erwartenden höheren Kosten für die Pflegeversicherung unberücksichtig. Wie viel vom Nominallohn durch die 2 bis 2,5%ige Inflationsrate aufgefressen wird, wie viel also real „netto“ mehr bleibt, wird gleichfalls ausgeblendet. Es gäbe noch eine Reihe andere Punkte, die man bei einer solchen Berechnung mit berücksichtigen müsste.
Kurz: Die Berechnung dient ausschließlich der Unterstützung der Forderung der Arbeitgeber nach Senkung der Lohnnebenkosten und sie lässt die Belastungen durch eine Mehrwertsteuererhöhung in einem milde Licht erscheinen.

Einmal abgesehen, dass die Mehrwertsteuererhöhung von anderen Wirtschaftsverbänden, – vor allem dem des Einzelhandels – anders gesehen wird und diese Erhöhung selbst der Sachverständigenrat für schädlich für die Binnennachfrage hält, zeigen die Berechnungen des IW einmal mehr, das dieses „wissenschaftliche“ Institut nicht mehr und nicht weniger ist als der wissenschaftliche Schreibtisch der von der Groß- und Exportindustrie beherrschten Arbeitgeberverbände. Denn gerade die Exportindustrie ist von einer Mehrwertsteuererhöhung überhaupt nicht betroffen.

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