Schlagwort:
Meinungsfreiheit

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Juristischer Teilerfolg gegen die Plattform LinkedIn

Juristischer Teilerfolg gegen die Plattform LinkedIn

Gelöschtes Profil muss wiederhergestellt werden, gelöschte Postings zur Corona-Impfung aber nicht. Der Berliner Unternehmer Jörg Kuttig ist gegen das soziale Netzwerk LinkedIn vor Gericht gezogen. Dabei geht es um sein gelöschtes Profil und kritische Postings im Zusammenhang mit der Corona-Impfung. Die NachDenkSeiten sprachen Anfang des Jahres mit Kuttig über das Verfahren. Nun hat das Gericht entschieden, Kuttig hat gewonnen – einerseits. LinkedIn muss sein Profil wiederherstellen. Andererseits hat er im Hinblick auf die gelöschten Beiträge verloren. Deshalb geht er nun in Berufung – warum genau, erklärt er im aktuellen Interview. Es geht unter anderem darum, ob die „Wahrheit“ der WHO in Bezug auf die Wirksamkeit einer Impfung auf LinkedIn in Frage gestellt werden darf oder nicht. Von Marcus Klöckner.

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Die Demokratie und ihre Feinde

Die Demokratie und ihre Feinde

An dem Punkt sind wir also angelangt. Vierzig schwarz gekleidete und vermummte Beamte stürmen morgens um 6 Uhr die Wohnung des Chefredakteurs eines Medienunternehmens. Der wurde aus dem Bett geklingelt und steht nun mit zerzausten Haaren und im Bademantel in der Tür und wird von den merkwürdigerweise schon anwesenden Medienvertretern abgelichtet, um schnellstmöglich auf den Titelseiten zu landen. Die Artikel sind praktischerweise auch schon geschrieben – einige Journalisten mal wieder vorab informiert, wie schon bei der Reichsbürger-Razzia. Persönlichkeitsrechtsschutz, was war das noch mal? Es handelt sich ja um ein „widerliches Blatt“, wie fast alle Kommentatoren, auch die, die die Aktion kritisieren und ihre Verfassungsmäßigkeit infrage stellen, betonen. Aber, und das ist ein großes Aber: Es geht nicht darum, ob man mit den Haltungen, die in den Medienerzeugnissen von Compact geäußert werden, übereinstimmt, es geht nicht mal darum, ob man die dort geäußerten Ansichten „abstoßend“ oder „ekelhaft“ findet. Das spielt keine Rolle. Die Presse- und Meinungsfreiheit sind für die Demokratie „schlichtweg konstituierend“. Von Maike Gosch.

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Die Rolle der NGOs „im Kampf gegen Desinformation“ – Ein Insiderbericht

Die Rolle der NGOs „im Kampf gegen Desinformation“ – Ein Insiderbericht

Andrew Lowenthal hat sich mehr als zwei Jahrzehnte lang beruflich für digitale Rechte eingesetzt und musste dann feststellen, wie seine Kollegen und Partnerorganisationen von der Verteidigung digitaler Rechte radikal umschwenkten und sich dem „Kampf gegen Desinformation“ verschrieben. Ein Bericht aus dem Inneren des NGO-Systems von Andrew Lowenthal, übersetzt aus dem Englischen von Maike Gosch.

Nordkorea: guten Tag! Erschreckendes Demokratieverständnis im Bayerischen Rundfunk

Nordkorea: guten Tag! Erschreckendes Demokratieverständnis im Bayerischen Rundfunk

Der CDU-Politiker Armin Laschet betont in der Sendung „Der Sonntags-Stammtisch“ des Bayerischen Rundfunks (BR), es müsse im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine erlaubt sein, Friedensverhandlungen zu fordern. Die Journalistin Anja Kohl entgegnet ihm, dann könne er auch gleich sagen, die Erde sei eine Scheibe. Hört sich das absurd an? Ja, aber so war das. Das ist das Niveau, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Gebührenzahlern bietet. Unwissen und Stumpfsinn dürfen auf einem milliardenschweren Boden einen Paarungstanz aufführen. Ergebnis: Friedensverhandlungen sind doof. Und bitte keine unliebsamen Meinungen. Nordkorea: guten Tag! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Die Twitter Files und der Censorship Industrial Complex: So geht Zensur heute

Zensur und Propaganda sind zwei Seiten der Medaille, wenn es um Meinungssteuerung geht. Das, was nicht gesagt werden soll, wird unterdrückt (Zensur), und das, was die Menschen denken und wahrnehmen sollen, wird so weit wie möglich gestreut (Propaganda). Nur mit beiden Methoden in Kombination hat man das Feld der öffentlichen Meinung wirklich im Griff. Ich habe mich in meinen letzten Artikeln mit Propaganda und Propaganda-Methoden beschäftigt, in einer neuen Reihe von Artikeln werde ich über die andere Seite, Zensur, schreiben. Eines der relevantesten Ereignisse in diesem Themenbereich waren die sogenannten „Twitter Files“ (#Twitterfiles, Twitter-Akten) aus den Jahren 2022 und 2023, die Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung und -kontrolle der Bevölkerung gegeben haben. Von Maike Gosch.

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Stimmen aus Lateinamerika: Ist die Bedrohung des Rechts auf Information vorbei?

Stimmen aus Lateinamerika: Ist die Bedrohung des Rechts auf Information vorbei?

Die unerbittliche Verfolgung von Julian Assange durch die USA richtete sich nicht gegen „den Spion“, der er nie war, sondern gegen einen der größten Protagonisten und Verfechter des Rechts auf freie Meinungsäußerung und des Rechts auf Information in der heutigen Zeit. Die Verfolgung durch die USA war autoritär, repressiv und verlogen. Andere Regierungen, die vorgeben, Demokraten und Verteidiger der Menschenrechte zu sein, haben sich angeschlossen. Und diese Verfolgung ist mitnichten vorbei. Von Álvaro Verzi Rangel.

Termin für Assanges Berufungsverhandlung bekanntgegeben

Termin für Assanges Berufungsverhandlung bekanntgegeben

Der High Court in London hat nun den Termin für die am 20. Mai genehmigte Berufungsverhandlung bekanntgegeben. Am 9. und 10. Juli soll über die zwei Punkte, die zugelassen wurden, verhandelt werden. Diese Ankündigung überrascht, denn viele Beobachter inklusive mir hatten befürchtet, dass es erst im Oktober nach der Sommerpause zu dieser Verhandlung kommt. Der Termin im Juli ist für Julian Assange, der seit über fünf Jahren isoliert in London in Auslieferungshaft gefangen ist, ein weiteres nervenaufreibendes Datum. Einerseits kann es an dem Tag zu seiner Freilassung kommen oder aber es wird seine Auslieferung beschlossen. Dann könnte nur noch der schon informierte Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Auslieferung stoppen. Von Moritz Müller.

Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt

Corona: Hinweis auf Hetze bleibt (vorerst) erlaubt

Ein Gericht hat festgestellt, dass es nicht strafbar ist, öffentlich getätigte Zitate der Kampagne gegen Andersdenkende während der Corona-Politik kommentiert zusammenzustellen (Stichwort: „Feindesliste“). Diese Position des Gerichts erscheint eigentlich als selbstverständlich, das gute Urteil muss aber in der gegenwärtigen Realität bereits als ein (überraschender) Sieg der Vernunft gewürdigt werden. Auf anderen Gebieten bleibt die Verweigerung der Aufarbeitung der Corona-Politik skandalös. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die autoritären Bestrafungsfantasien der FDP-Bildungsministerin für nicht genehmen „Offenen Brief“

Die autoritären Bestrafungsfantasien der FDP-Bildungsministerin für nicht genehmen „Offenen Brief“

Das ARD-Magazin Panorama hat am 11. Juni geleakte interne Unterlagen des Bundesbildungsministeriums (BMBF) veröffentlicht. Aus denen geht hervor, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger prüfen ließ, ob und wie man 393 Hochschullehrer und Dozenten an Berliner Universitäten, die einen Offenen Brief unterzeichnet hatten, der der Ministerin nicht gefiel, straf- und förderrechtlich sanktionieren kann. Die Wegnahme von Forschungsmitteln wegen einer der Ministerin nicht genehmen Meinungsäußerung stellt einen Bruch mit allen liberal-demokratischen Wissenschaftstraditionen der Bundesrepublik dar. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Ministerin diesen eklatanten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt und welche konkreten Passagen in dem „Offenen Brief“, wie von Stark-Watzinger behauptet, nicht grundgesetzkonform seien. Die Antworten gerieten zu einem Offenbarungseid. Von Florian Warweg.

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„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“

„Deutschland … to the sea“. „From the river … den Deutschen“. Diktaturen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine möglichst vollständige Kontrolle über den gesellschaftlichen Diskurs anstreben. Was gesagt, geschrieben oder hergezeigt werden darf, wird penibel festgelegt. Es muss der herrschaftlichen Erzählung entsprechen, ihr mindestens nicht in die Quere kommen, am besten ihr recht geben. Von Hannes Hofbauer.

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Deutschlandfunk zu Widerstand in Grünheide: Antiamerikanismus

Deutschlandfunk zu Widerstand in Grünheide: Antiamerikanismus

Ein jüngerer Kommentar des öffentlich-rechtlichen Deutschlandfunks (DLF) zu den fortlaufenden und berechtigten Protesten gegen den US-Autobauer Tesla in Grünheide weckte bei mir wegen eines einzigen Wortes, unscheinbar und dennoch absichtsvoll platziert, ehrliches Unbehagen und fortgesetzte Sorge: Antiamerikanismus. Das Wort lässt sich in die Liste von Begriffen einsortieren, die meinungsführende Medien und die herrschende politische Klasse samt Gefolgschaft benutzen, die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit zu reglementieren, einzuschränken und dabei unter dem Deckmantel Demokratie die eigenen Interessen gegen Widerstände und Einwände durchzusetzen. Das gehört sich ja nicht, gegen eine große Idee aufzubegehren. Wer will schon anti sein, gar antiamerikanisch? Ein Kommentar von Frank Blenz.

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„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

„Bitte packen Sie jetzt das Grundgesetz weg!“

Die Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes sind ein neuer Höhepunkt der Heuchelei – das ist erwartungsgemäß, aber darum trotzdem nicht akzeptabel. Einmal mehr beklagen Journalisten und Politiker selber ausgehobene Gräben, als seien diese vom Himmel gefallen. Unter anderem Corona-Politik und Militarismus zeigen, dass die gut gemeinte und treffend formulierte „Brandmauer Grundgesetz“ leider nicht immer standhält, wenn es wirklich darauf ankommt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Assange kann Auslieferung vor dem High Court anfechten

Am gestrigen Montag haben zwei Richter des Londoner High Court Julian Assange das Recht gegeben, die vorher genehmigte Auslieferung an die USA vor diesem Gericht anzufechten. Wann diese Verhandlung beginnt, steht allerdings in den Sternen. Weitere Monate des bitteren Wartens im Hochsicherheitsgefängnis für Julian Assange und seine Familie. Derweil braucht sich US-Präsidentschaftskandidat Biden nicht mit einem Prozess in den USA herumzuschlagen, in dem es um die Frage geht, ob der Journalismus des wahrscheinlich prominentesten Dissidenten des Westens durch den Ersten US-Verfassungszusatz, der Meinungsfreiheit garantiert, gedeckt ist. Denn das war gestern der zentrale Punkt bzw. ist der einzige Punkt geblieben, wegen dem Julian Assange Berufung einlegen kann. Ein Bericht von Moritz Müller.

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Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Aktueller Newsletter von FreeAssange Berlin

Es gibt wieder einen Newsletter von FreeAssange Berlin, den wir nachfolgend veröffentlichen. Es gibt den Worten von Verfasserin Almut Stackmann wenig hinzuzufügen, außer dass auch ich meine, dass Julian Assange augenblicklich freigelassen werden muss. Auch die unten erwähnte Anhörung am 20. Mai am Londoner High Court ist nur ein weiterer Akt in diesem tragischen Justizschauspiel. Die Zusicherungen der USA, in denen es um Julian Assanges Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit der Todesstrafe geht, sind so ungenügend, dass sich das Gericht die mögliche Berufungsverhandlung, um die es geht, auch sparen könnte. Seine Ehefrau Stella Assange und Andy Müller-Maguhn werden am 27. Mai in Berlin sicher auch darauf zu sprechen kommen. Bearbeitung und Einleitung Moritz Müller. Vielen Dank an Almut Stackmann.

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