Schlagwort:
Bundesverwaltungsgericht

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Ein Jahr neue alte Meinungsfreiheit – ein Jahr Leipziger Urteil

Ein Jahr neue alte Meinungsfreiheit – ein Jahr Leipziger Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht hob in einem Urteil von bundesweiter Bedeutung heute vor einem Jahr einen Münchner Stadtratsbeschluss auf, weil er das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Über die Folgen dieses Urteils und Reaktionen aus der Zivilgesellschaft und von Münchner Parteien berichtet Rolf-Henning Hintze.

München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen

München darf Meinungsfreiheit nicht länger verletzen

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Anspruch eines Klägers auf einen städtischen Saal.
Einer Kommune steht nicht das Recht zu, Räume für Veranstaltungen zu sperren, die sich mit dem Thema Israel-Boykott befassen. Damit würde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich und wies eine von der Stadt München beantragte Revision zurück. Das Urteil und seine Entstehungsgeschichte beleuchtet Rolf-Henning Hintze.

Verdacht auf Verfassungsbruch. Ausgerechnet im 50. Jubiläumsjahr wird das BAföG nach Karlsruhe geschickt.

Verdacht auf Verfassungsbruch. Ausgerechnet im 50. Jubiläumsjahr wird das BAföG nach Karlsruhe geschickt.

Das Bundesverwaltungsgericht hält das Verfahren zur Bemessung der Leistungen der Bundesausbildungsförderung für grundgesetzwidrig. Die Festsetzung erfolge intransparent und verstoße gegen verfassungsrechtliche Anforderungen eines chancengleichen Zugangs zu den Hochschulen unabhängig von den Besitzverhältnissen der Eltern, heißt es laut Beschluss vom vergangenen Donnerstag. Der Verweis zum Bundesverfassungsgericht ist eine Ohrfeige für Bildungsministerin Karliczek, die den Niedergang der Sozialleistung mit ihrer kümmerlichen 2019er-Reform noch beschleunigt hat. Von der großen Errungenschaft der Willy-Brandt-Ära ist ein halbes Jahrhundert später kaum noch etwas übrig. Von Ralf Wurzbacher.

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Deutschland ist Mittäter. Punkt.

Deutschland ist Mittäter. Punkt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden: Die Bundesregierung muss nichts gegen die Rolle Ramsteins im illegalen US-Drohnenkrieg unternehmen. Zugegeben, das hätte sie wahrscheinlich sowieso nicht getan. Doch das Gerichtsurteil beweist nur abermals, wie sehr der Drohnenkrieg westliche Rechtsstaatlichkeit abgebaut hat. Von Emran Feroz.

Sterbehilfe: Gesundheitsminister „spielt Gott“

Sterbehilfe: Gesundheitsminister „spielt Gott“

Das Bundesgesundheitsministerium hat verhindert, dass Todkranke ein Medikament zur Sterbehilfe erhalten – Kritiker werfen dem Ministerium und seinem Chef, Jens Spahn, darum Rechtsbeugung und moralische Anmaßung vor. Im Schatten dieses Skandals werden die Sterbewilligen alleine gelassen. Hoffnung liegt auf dem Bundesverfassungsgericht, das im Februar zum Thema urteilen wird. Von Tobias Riegel.

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Immer wieder sonntags: Einkaufen oder nicht? Das ist hier die Frage

Gleich nach dem fehlenden Tempolimit auf deutschen Autobahnen würden wir in Deutschland vermutlich die seit 20 Jahren gelockerten Ladenöffnungszeiten als Zeichen unserer Freiheit vehement verteidigen. Gewiss ist das Einkaufen entspannter geworden, seit Geschäfte nicht mehr Punkt 18:30 Uhr die Tore schließen. Zumindest für die Einkaufenden. Für die im Einzelhandel Beschäftigten sollten die verlängerten Öffnungszeiten neue Jobs und für die Händler mehr Einnahmen generieren. Diese Rechnung ist wohl nicht ganz aufgegangen.

Auch verkaufsoffene Sonntage werden – besonders in Städten – gerne allzu oft angeboten. Dazu gibt es zwischenzeitlich auch die eine oder andere kritische Stimme. Anette Sorg.

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Eine brisante Antwort der Bundesregierung zur wichtigen Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg

Die Bundesregierung hat am 30. November 2016 in einer Bundestagsfragestunde durch den Staatsminister im Auswärtigen Amt (AA) Michael Roth (SPD) nach mehrjähriger Verzögerung eine brisante Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Hunko (Die Linke) zur bedeutsamen Rolle der US-Airbase Ramstein im globalen US-Drohnenkrieg gegeben, mit der sie frühere eigene Auskünfte modifiziert. Albrecht Müller.

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Kein Presseauskunftsrecht auf Bundesebene – und keiner vermisst es

Seit dem 20. Februar 2013 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene kein Presseauskunftsrecht mehr. Bundesministerien und -behörden brauchen Anfragen von Journalisten nicht mehr in der Ausführlichkeit und Genauigkeit zu beantworten, wie dies die jeweiligen Landesbehörden tun müssen.
Und das kam so: Mit seinem Urteil vom 20. Februar 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Chefreporters der Bild-Zeitung Hans-Wilhelm Saure abgelehnt. Saure wollte erfahren, wie viele alte Nazis beim BND bei Gründung und über die Jahrzehnte hin beschäftigt waren. Darüber mochte der BND nichts sagen. Deshalb klagte der Redakteur und berief sich in dieser Klage auf das Berliner Pressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte die Klage ab und schaffte, sozusagen nebenbei, auch das Presseauskunftsrecht auf Bundesebene ab. Von Helmut Lorscheid [*]

Der Verfassungsschutz dient dem Machterhalt der herrschenden Kreise. So ist es. So war es von Anfang an.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden. Die Partei Die Linke und auch Bodo Ramelow dürfen vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Lächerlich. Aber diese antidemokratische Lächerlichkeit hat Tradition in dieser FdGO. In einem Beitrag vom 21. Mai hatte ich schon darauf hingewiesen, wie wir als Schüler Anfang der Fünfzigerjahre ungeschützt von irgend einem Verfassungsschutz den verbliebenen Nazi-Lehrern und ihrer Verherrlichung des Militärs ausgesetzt waren. Später habe ich dann als Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt mit SPD-Parteibuch erlebt, wie der Verfassungsschutz offen Jagd auf Sozialdemokraten gemacht hat. Diese sollten sich nicht zu früh freuen über das Urteil von Leipzig. Ihre Option zur politischen Führung und zu einer politischen Alternative zu Schwarz-Gelb ist in Leipzig neben der Demokratie auch noch zu Grabe getragen worden, wie die taz in diesem Beitrag zu Recht feststellt. Albrecht Müller

Bundesverwaltungsgericht kippt Post-Mindestlohn. Haben wir bald eine neue Form von Post-„Beamten“?

Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern der Klage der Post-Konkurrenten PIN Mail und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes der Kurier-Express-Post-Dienste gegen die Postmindestlohn-Verordnung stattgegeben. In der Konsequenz heißt dies, dass in der gesamten Branchen für 200.000 Beschäftigte nunmehr kein allgemeinverbindlicher Mindestlohn (zwischen 8,00 und 9,80 Euro bei Briefzustellern) mehr existiert. Kommt es nicht rasch zu einem neuen Mindestlohn, werden wir bald eine ganz neue Form von Post-„Beamten“ haben, nämlich als staatlich alimentierte Mindestlöhner. Wolfgang Lieb

Rhetorik der Sozialverträglichkeit – zum Studiengebühren-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in letzter Instanz die Klage der Studierendenschaft der Universität Paderborn abgewiesen, mit der diese in einem Musterprozess die Rückzahlung eines Semesterbeitrages in Höhe von 500 € durchsetzen wollte. Die politische Allerweltsformel von der „sozialen Verträglichkeit“ musste als „juristische“ Begründung für das Urteil herhalten. Die obersten Verwaltungsrichter haben sich nicht etwa mit der der in Artikel 5 GG verankerten Wissenschaftsfreiheit, die ja die Studierfreiheit mit erfasst, oder mit dem Recht auf freie Berufswahl nach Artikel 12 GG oder dem Sozialstaatsprinzip nach Artikel 20 GG auseinandergesetzt, sondern sie haben sich kritiklos die Argumente des nordrhein-westfälischen „Innovationsministeriums“ zu eigen gemacht. Das Urteil ist ein politisches und kein juristisches.
Aber nicht einmal die politische Rhetorik von der „Sozialverträglichkeit“ wurde hinterfragt. Wolfgang Lieb

Bei Studiengebühren hört das Völkerrecht auf

Artikel 13 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur „allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit“ des „Hochschulunterrichts“ [PDF – 36 KB] verpflichtet, ist nach Auffassung des OVG Münster „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden“.
Über diese Begründung der Juristen können sich die Mächtigen dieser Welt, von Präsident Bush bis Präsident Putin und natürlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. Völkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann! Wolfgang Lieb