Bundesregierung zu UN-Genozid-Bericht und rechtlichen Folgen: „Bis dahin ist noch ein bisschen Zeit“
Vor dem Hintergrund, dass die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission zum eindeutigen Schluss gekommen ist, dass Israel in Gaza Völkermord begeht und dies auf 72 Seiten detailliert belegt gab es zahlreiche Fragen in der BPK. Die NachDenkSeiten wollten u.a. wissen, ob die Bundesregierung angesichts dieses eindeutigen Befundes dabei bleibt, als einziges Land der Welt Israel im laufenden Hauptverfahren vor dem IGH („Südafrika vs. Israel“) gegen den Genozid-Vorwurf zu verteidigen. Selbst die USA tun dies wohlweislich nicht. Ebenso kam die Frage auf, wie die Bundesregierung es bewertet, dass laut der UN-Expertenkommission jedes Land spätestens seit Januar 2024 völkerrechtlich verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, „um Völkermord in Gaza zu verhindern“ und die Kommission dabei explizit auf die Rolle Deutschlands verweist. Von Florian Warweg