„Wehret den Anfängen“ – „Denunziationsparagraph“ verlangt gegenseitige Kontrolle der Bürger

„Wehret den Anfängen“ – „Denunziationsparagraph“ verlangt gegenseitige Kontrolle der Bürger

„Wehret den Anfängen“ – „Denunziationsparagraph“ verlangt gegenseitige Kontrolle der Bürger

Ein Artikel von Thomas Kaiser

Im Interview mit der Schweizer Zeitung Zeitgeschehen im Fokus spricht der ehemalige Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko über die jüngsten Vorstöße in der EU und in Deutschland bezüglich der Sanktionierung nicht gewünschter Meinungsäußerungen, die persönlichen Repressalien gegen Einzelpersonen, welche unliebsame Kritiker an den Rand ihrer Existenzgrundlage bringen, sowie das mittlerweile auch per Gesetz eingeforderte Denunziantentum. Das Gespräch führte Thomas Kaiser, Redakteur bei Zeitgeschehen im Fokus.

Zeitgeschehen im Fokus: Man hat den Eindruck, dass die EU immer unkontrollierter mit Sanktionen gegen alles und jeden vorgeht. Wie sehen Sie das?

Andrej Hunko: Wir können ganz allgemein eine Ausweitung von Sanktionsregimen beobachten, insbesondere durch die USA und die EU. Es gab vor einigen Monaten eine renommierte Studie in The Lancet, dem ältesten britischen Medizinjournal, die zu dem Schluss kommt, dass mittlerweile im Durchschnitt pro Jahr mehr als 500.000 Menschen weltweit an den Folgen von Sanktionen sterben.

Man erinnert sich vielleicht noch an die US-amerikanische Außenministerin Madelaine Albright und ihre Stellungnahme zu den Auswirkungen der harten Sanktionen gegen den Irak in den 1990er-Jahren. Als sie gefragt wurde, ob die Sanktionen den Preis wert waren, den Tod von 500.000 Kindern in Kauf zu nehmen, antwortete sie, ja, das sei den Preis wert gewesen.

Diese Dimensionen der EU- und US-Sanktionen sind kaum im Bewusstsein der Menschen. Die Studie kommt zum Schluss, dass ausschließlich US-Sanktionen und EU-Sanktionen tödlich wirken, nicht etwa UNO-Sanktionen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass nur die UNO-Sanktionen völkerrechtlich legitimiert sind, alle übrigen sind illegal. Die UNO-Sonderberichterstatterin über die Auswirkungen von einseitigen Zwangsmaßnahmen, Alena Dohan, weist immer wieder auf die Illegalität der Maßnahmen hin. Insbesondere ist die Zivilbevölkerung betroffen – ein klarer Bruch des humanitären Völkerrechts und des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Wenn man an die Sanktionen gegen Jacques Baud oder Hüseyin Dogru denkt, kann man sagen, dass das Sanktionsregime der EU eine neue Dimension bekommen hat.

Was wir jetzt neu feststellen können, ist die innenpolitische Anwendung der Sanktionen, gegen kritische Publizisten wie Hüseyin Dogru in Deutschland, Jacques Baud in Belgien, Nathalie Yamb aus der Schweiz.

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 15. Januar zudem ein sogenanntes Sanktionsbegleitungsgesetz.[1] Die EU hatte 2024 eine Direktive erlassen, damit es innerhalb der EU eine einheitliche Strafverfolgung bei Sanktionsverstößen gibt.[2] Das betrifft zunächst Handelsunternehmen, die vielleicht weiterhin Handel mit Russland betreiben oder mit Firmen, die wiederum Handel mit Russland haben. Das steht im Vordergrund, aber im Grunde genommen gilt das für die gesamten Sanktionen.

Das am 15. Januar beschlossene und mittlerweile in Kraft getretene Gesetz stellt eine drastische Verschärfung der Bestrafung bei Verstößen dagegen dar.

Was hat sich dadurch in der Rechtspraxis geändert?

Viele Verstöße, die vorher als eine Ordnungswidrigkeit behandelt wurden, die zwar auch mit Bußen bis zu 30.000 Euro bestraft werden können, gelten nun als Straftatbestand, der mit Gefängnis bestraft werden kann. Wenn eine Person oder ein Unternehmen sanktioniert wird, müssen die Sanktionen zum gleichen Zeitpunkt umgesetzt werden. Früher hatten Unternehmen 48 Stunden Zeit, sich auf die Sanktionen einzustellen oder um mögliche Anpassungen vorzunehmen. Dazu kommt noch ein „Denunziationsparagraph“. Wenn der Einzelne über vermeintliche Verstöße Kenntnis hat, muss er das melden. Das nicht zu tun, ist nun ein Straftatbestand, für den man ins Gefängnis wandern kann. Das EU-Sanktionsbegleitungsgesetz ist in fast allen EU-Staaten umgesetzt worden. Das ist qualitativ eine massive Verschärfung.

Fällt unter dieses Gesetz auch, wenn ich einem Sanktionierten etwas zu essen kaufe, damit er nicht buchstäblich verhungert?

Ja, aber nicht nur das. Sollte jemand einem Sanktionierten Geld geben, damit er überleben oder sich juristisch wehren kann, und ich habe davon Kenntnis, dann muss ich das melden, sonst kann ich dafür bestraft werden.

Das kann man fast nicht glauben …

Ja, deshalb spricht Sahra Wagenknecht mittlerweile von „faschistoiden Maßnahmen“.

Es gab eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags – letztlich betrifft das ja das Außenwirtschaftsgesetz in Deutschland – mit erstaunlich kritischen Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände. Diese befürchten einen enormen administrativen Aufwand, denn sie müssen sicherstellen, dass sie in ihrem Tätigkeitsbereich mit niemandem in Berührung kommen, der sanktioniert ist. Diese Verschärfung verunsichert natürlich. Dem muss man dann mit dem Aufbau weiterer Bürokratie begegnen, um sich nicht strafbar zu machen. Mein Eindruck ist inzwischen, dass sich Anwaltskanzleien darauf spezialisieren, um für Firmen solche möglichen Verbindungen zu melden. Man hat den Eindruck, dass sich hier ein neues Geschäftsfeld auftut. Man läuft natürlich Gefahr, wenn man jemandem einen Verstoß gegen das Gesetz nachweisen kann, dass man schwere Strafen gewärtigen muss. Wenn man Kenntnis von irgendwelchen Sanktionsverstößen hat, muss man das sofort melden.

Wenn man das nicht tut, macht man sich auch strafbar. Letztlich betrifft das auch den freien Handel und die wirtschaftliche Tätigkeit.

Wie war die Debatte im Bundestag? Ging das glatt durch, oder gab es Widerstand?

Der Bundestag hat das in einer halbstündigen Debatte am 15. Januar beschlossen. Gegenstimmen gab es nur von der AfD. Ich habe mir die Debatte angeschaut. Der Redner von der AfD hat die Auswirkungen auf die Wirtschaft dargestellt, die rechtsstaatliche Dimension des Gesetzes bei Individualsanktionen wie gegen Jacques Baud oder Hüseyin Dogru jedoch nicht benannt. Aber immerhin haben sie dagegen gestimmt. Die Linke hat sich enthalten mit der Begründung, das Ganze sei ein Papiertiger. Ihnen war das Gesetz nicht scharf genug in dem Sinne, dass es nicht richtig umgesetzt werden könne. Den Behörden fehle es an Ermittlungs- und Justizkapazitäten.

Gab es kritische Stimmen außerhalb der politischen „Eliten“?

Interessant ist, dass es dazu keine gesellschaftliche Auseinandersetzung gibt. Die großen Medien berichten kaum. Sahra Wagenknecht hat sich geäußert, dabei nimmt sie auf Jacques Baud und Hüseyin Dogru Bezug und spricht von einem „faschistoiden Gesetz“. Es gibt Leute, die reden ständig von Faschismus, das macht Sahra Wagenknecht sonst nicht. Das ist der stärkste Grundrechtseinschnitt seit dem Zweiten Weltkrieg. Nicht quantitativ, es betrifft erst einzelne Personen, aber qualitativ ist es schlimmer als während der Corona-Zeit. Der Aspekt der Wirtschaft wird gar nicht erwähnt, und die Frage bleibt, was das für die Unternehmen heißt.

Was bedeutet das für die Buchhändler und für andere Unternehmen, die am Ende der Kette stehen?

Nach dem Gesetz laufen auch sie Gefahr, wegen Sanktionsumgehung strafrechtlich verfolgt zu werden. Wir hätten dann eine neue Variante des Bücherverbots.

Ist die deutsche Umsetzung eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Vorgaben, oder hat das Parlament nochmal eins draufgelegt? Wie sieht das im europäischen Vergleich aus?

Das deutsche Gesetz wählt den Weg der maximalen Härte. Die EU fordert etwa eine Höchststrafe von mindestens fünf Jahren Haft für schwere Verstöße. Das reichte der Bundesregierung nicht. Im neuen § 18 des Außenwirtschaftsgesetzes drohen nun bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Damit stellt man einen Verstoß gegen bürokratische Handelsbeschränkungen auf eine Stufe mit schwerem Raub oder schwerster Geldwäsche. Während ein Unternehmer in Malta oder Ungarn bei einem Fehler vielleicht mit einem blauen Auge und einer Geldstrafe davonkommt, steht sein Konkurrent in Deutschland mit einem Bein im Gefängnis. Das ist keine Harmonisierung, das ist eine massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Wirtschaft.

Inwieweit ist dieses Gesetz tatsächlich verfassungskonform?

Ich hoffe, dass es dagegen Verfassungsklagen gibt. Auch die Vereinbarkeit mit der EMRK müsste überprüft werden.

War der Fall Baud schon Thema im Bundestag?

Die Bundesregierung hat offiziell gegenüber einer Anfrage dem Bundestag gesagt, dass Jacques Baud in „russischen Fernsehsendungen“ aufgetreten sei. Die EU sagt das nicht. Im Sanktionsbeschluss wird lediglich behauptet, er sei regelmäßig Gast in prorussischen Medien gewesen. Das können alle Medien sein, die kritisch zur westlichen Russlandpolitik berichten. Die Bundesregierung ist so schlampig. Es heißt bei der EU: in „prorussischen“ Medien. Die Bundesregierung macht daraus: „in russischen Fernsehsendungen“. Wenn man die Mahnung „Wehret den Anfängen“ jetzt benutzt, dann trifft es auf diese Entwicklung zu.

Solche Abläufe müssten doch international Beachtung finden. Sie waren am Europarat Sonderberichterstatter für die Meinungsäußerungsfreiheit. Haben Sie dort noch Kontakte?

Vor zwei Wochen habe ich die UNO-Sonderberichterstatterin für das Recht auf freie Meinungsäußerung, Irene Khan, getroffen. Sie war einige Tage in Deutschland und hat sich verschiedene Dinge angeschaut und diverse Leute getroffen. Aus meiner Zeit im Europarat kannten wir uns. Wir haben uns in Köln getroffen. Ich war in Begleitung eines Rechtsanwaltes, der ein Buch über Meinungsfreiheit geschrieben hatte. Das wichtigste Thema waren für mich die EU-Sanktionen gegen Jacques Baud, Hüseyin Dogru und Natalie Yamb. Die Schlampigkeit der Behörden, die sich auch bei Dogru zeigt, geht so weit, dass sie ihn als türkischen Staatsbürger bezeichnen – dabei ist er Deutscher, er hat keine türkische Staatsbürgerschaft. Ihm ergeht es wie Jacques Baud. Dogru hat eine humanitäre Ausnahmeregelung erwirkt und darf 500 Euro im Monat von seinem Konto abheben, um den täglichen Grundbedarf seiner Familie zu decken. Er hat neben seiner Frau, die ebenfalls keinen Zugriff auf ihr Konto hat, noch zwei kleine Kinder zu versorgen. Wie weit man mit 500 Euro kommt, kann sich jeder vorstellen. Nur schon die Miete wird den Betrag sicher weit übersteigen.

Ich habe diese ganze Problematik angesprochen, und sie antwortete mir, dass das kein deutsches Gesetz sei. Sie habe nur das Mandat für Deutschland und deutsche Gesetze.

Sie gab einige Tage danach eine Erklärung ab und hat das Problem der Meinungsfreiheit deutlich benannt, ist aber nicht auf diese EU-Sanktionen eingegangen, sondern hat etwa den „Digital Services Act“ der EU (DSA) sogar positiv erwähnt. Den Umgang mit Kritikern an Israels Kriegsführung gegen die Palästinenser hingegen hat sie kritisiert, aber bei allem, was Richtung EU ging, blieb sie zurückhaltend.

Herr Hunko, vielen Dank für das Gespräch.

Dieses Interview erschien zuerst bei Zeitgeschehen im Fokus Nr. 4 vom 26. Februar 2026.

Titelbild: Jan Kühn


[«1] Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union

[«2] EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (2024/1226)

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