US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

Sevim Dagdelen
Ein Artikel von Sevim Dagdelen

Die US- und NATO-Basis Ramstein ist ein zentraler Knotenpunkt US-amerikanischer Militärpolitik in Europa. Von hier aus werden Kriege koordiniert, die nicht nur das Völkerrecht infrage stellen, sondern auch Deutschland politisch und sicherheitspolitisch in Haftung nehmen. Die Debatte über Ramstein führt deshalb zu einer grundsätzlichen Frage: Welche Rolle spielen US-Militärbasen und die NATO im globalen Machtsystem der Vereinigten Staaten – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Frieden und Sicherheit in Deutschland? Von Sevim Dagdelen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ramstein und die Verantwortung Deutschlands

Zur Führung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran nutzen die Vereinigten Staaten insbesondere auch die US- und NATO-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein. Obwohl der Verstoß der USA gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes offenkundig zu sein scheint, kann die Bundesregierung keinerlei Fehlverhalten Washingtons erkennen. Dabei ist Artikel 26 Abs. 1 GG, der besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig“, denkbar klar.

Die US-Militärbasen in Deutschland, obwohl formal im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, sind de facto Enklaven. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025 ( – 2 BvR 508/21 – ) zum Drohneneinsatz über Ramstein in seinen Leitsätzen ausdrücklich festgehalten: Der Bundesrepublik Deutschland „obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt“.

Das Gericht sah eine „Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG“, die „sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens“ beziehe. Diese Schutzpflicht, so Karlsruhe, „erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen“, sprich den USA. Während die New York Times berichtet, die USA hätten eine Mädchenschule im Iran angegriffen, wobei 170 Kinder getötet wurden, so muss man von einem schweren Kriegsverbrechen ausgehen. Das Rückgrat der USA aber sowohl für das Kriegsverbrechen des Angriffskrieges als auch für die völkerrechtswidrigen Tötungen unschuldiger Zivilisten ist Ramstein.

Wie bei der NATO insgesamt hält sich auch bei den US-Basen in Deutschland die Legende, diese Basen dienten der Verteidigung einer Wertegemeinschaft. Für die NATO hatte bereits Generalsekretär Mark Rutte diesen Mythos zerstört. „Die NATO ist für die USA eine Plattform, um ihre Macht zu projizieren“, soweit ein ehrlicher Herr Rutte. Diese Feststellung muss in besonderer Weise auch für die weltweiten US-Basen gelten. Dabei aber kommt der NATO wiederum eine ganz besondere Rolle zu.

NATO: Infrastruktur US-amerikanischer Macht

Durch die NATO erhalten die USA garantierten Zugang zu einem Netzwerk von Luft-, Marine- und Landstützpunkten in ganz Europa. Diese dienen als „Sprungbretter“ für US-Operationen in Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien, da Europa geographisch näher an globalen Krisengebieten liegt.

Ohne diesen stabilen rechtlichen Rahmen müssten die USA bilaterale Abkommen aushandeln, die anfällig für lokale Politik wären und oft „Mietzahlungen“ erfordern würden. In Deutschland ist es so, dass durch indirekte Zahlungen Berlin bis zu 40 Prozent der Stationierungskosten trägt, allein für Ramstein wird von Kosten von bis zu 80 Millionen pro Jahr ausgegangen. Ramstein aber hat seine rechtliche Absicherung nicht nur über das NATO-Zusatzabkommen, sondern auch über den Aufenthaltsvertrag von 1954.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die NATO als „Kraftmultiplikator“ fungiert, der die US-Militärkapazitäten erheblich verstärkt, ohne dass die USA allein die vollen Kosten tragen müssen. Wir erinnern uns, dass auch bei den Gemeinschaftskosten die USA es geschafft haben, insbesondere Deutschland immer mehr Kosten aufzuhalsen. Das gesamte Bestreben der Trump-Administration ist es, den Europäern auch innerhalb der NATO zusätzliche Kosten aufzubürden.

Der Militärpakt ermöglicht zudem gemeinsame Kommando- und Kontrollstrukturen, die die US-Fähigkeiten weltweit erweitern. Der US-Beitrag zum NATO-Haushalt beträgt nur einen Bruchteil des US-Verteidigungsetats (z. B. 0,074 Prozent für 2025), ergibt aber immense Vorteile durch geteilte Ressourcen. Ramstein mit dem Hauptquartier der United States Air Forces in Europe – Air Forces Africa und dem Hauptquartier des Allied Air Command Ramstein, einer NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften, ist ein Paradebeispiel für diese Erweiterung der US-Kriegsfähigkeiten.

Ohne die NATO wäre das US-Stützpunktsystem teurer, instabiler und weniger effizient, da es auf bilaterale Deals angewiesen wäre. Die NATO ist essenziell für das Stützpunktsystem in Europa und die globale Machtprojektion der USA. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass die NATO und das US-Stützpunktsystem Teil eines kolonialen Weltsystems der USA sind, das auch auf Krisen reagiert. Etwa wenn die US-Basen in den Golfstaaten zunehmend bedroht werden, wird versucht, britische Basen in Zypern, die von den US-Amerikanern genutzt werden, über einen NATO-Beitritt der Insel de facto zu NATO-Basen zu transformieren, die dann wiederum den Vorteil für die USA hätten, dass die Finanzierung stärker von Dritten übernommen würde und einem massiven Ausbau der Militärbasen nichts mehr im Wege stünde.

Im Fall Zypern würde ein NATO-Beitritt mit ziemlicher Sicherheit auf eine Teilung der Insel hinauslaufen, denn der NATO-Partner Türkei, der 37 Prozent Zyperns besetzt hält, würde sich eine Zustimmung zu einem NATO-Beitritt Zyperns sicherlich teuer abkaufen lassen, etwa durch eine Anerkennung der türkischen Besatzung durch die USA.

US-Basen: Neokoloniale Kriegsenklaven

Die Frage, die ich mir oft gestellt habe, insbesondere nach der Münchener Rede des US-Außenministers Rubio, ist, ob man die US-Militärbasen nicht als Teil eines kolonialen oder besser gesagt neokolonialen Weltsystems der USA bezeichnen muss. Die rund 800 US-Militärbasen in über 80 Ländern sind einzigartig für ein einzelnes Land. Zunächst einmal ist hier die funktionale Ähnlichkeit zu klassischen Kolonien zu nennen. Die US-Basen dienen der Machtprojektion, Kontrolle von Ressourcen, Abschreckung und Intervention. Sie ermöglichen es den USA, globale Hegemonie zu erhalten, ohne direkte territoriale Annexion – genau wie das britische Empire mit seinen Stützpunkten (Gibraltar, Singapur, Malta) funktionierte. Der US-Politologe Professor Chalmers Johnson nannte die US-Basen zu Recht wörtlich „Amerikas Version der Kolonie“.

Die US-Basen haben zahlreiche neokoloniale Merkmale. Viele Basen entstehen durch ungleiche Verträge, Druck oder Abhängigkeit (z. B. in Ländern mit US-freundlichen Regimen). Sie verursachen oft Umweltzerstörung, Vertreibungen, Kriminalität, Prostitution und Verletzung der Souveränität – ähnlich wie Kolonialherrschaft. In Okinawa, Guam oder Diego Garcia gibt es starke lokale Widerstandsbewegungen gegen diese „militärische Besatzung“.

Auch der Vertrag über die Stationierung der US-Armee in Deutschland von 1954 ist solch ein ungleicher Vertrag, auch da vergleichbare deutsche Basen in den USA fehlen. Man muss hier im aristotelischen Sinne von einer an sich unfreiwilligen Freiwilligkeit sprechen, die den Abschluss des Vertrages von bundesrepublikanischer Seite aus bedingte.

Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 gibt Deutschland acht Mitgliedstaaten der NATO (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika) seine völkerrechtliche Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt ihrer Stationierungsstreitkräfte. Mit dem Vertragswerk wurde noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO das Besatzungsrecht der Truppen der Alliierten fortgeschrieben per allgemeinem Zustimmungsgesetz, während das NATO-Truppenstatut die konkrete Ausgestaltung des Aufenthalts formuliert.

Dieser Aufenthaltsvertrag wurde durch einen Notenwechsel gegenüber den drei Westalliierten 1990 für Gesamtdeutschland bestätigt und gilt allerdings nicht in den neuen Bundesländern. Der Aufenthaltsvertrag ist ein Relikt des Kalten Krieges. Die US-Basen haben infolge dieses Vertrages den Charakter von extraterritorialen Enklaven. Der Zutritt wird allein von den USA kontrolliert. Es gilt de facto eine Straflosigkeit für die Handlungen der USA, auch da die Bundesregierung offenbar nicht Willens ist, das Grundgesetz und Völkerrecht in diesen Enklaven durchzusetzen.

Der Aufenthaltsvertrag muss als ungleicher Vertrag gewertet werden, da er beispielsweise entsprechende Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf dem Territorium der USA nicht vorsieht. Die vertraglichen Möglichkeiten zum Aufenthalt deutscher Truppen zur Ausbildung etwa sind mit dem Aufenthaltsvertrag nicht zu vergleichen. Der Vertrag ist ein klassisches Beispiel, wie eine Struktur des Kalten Krieges für das Führen weltweiter Kriege der USA in Anspruch genommen wird. Je stärker aber die USA völkerrechtswidrige Kriege von ihren Basen in Deutschland aus weltweit mitführen und sogar über die geplante US-Raketenstationierung auf US-Basen (Raketen, die Moskau in wenigen Minuten erreichen können) andere Länder von Deutschland aus bedrohen, umso instabiler wird auch die Sicherheitslage der Bevölkerung hier. Deutschland wird ganz praktisch in Haftung genommen werden für Kriegsentscheidungen der USA von deutschem Boden aus.

Es geht inzwischen um viel mehr als die Durchsetzung des Grundsatzes, dass von deutschem Boden aus kein Krieg mehr ausgehen sollte. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland, die eine US-Regierung bereit ist, massiv zu gefährden, indem sie von Deutschland aus Völkerrecht bricht und andere Staaten ins Visier ihrer Raketen nimmt.

Schließen und Austreten: Für Frieden und Sicherheit

Wem Frieden und Sicherheit heute für Deutschland am Herzen liegen, der muss deshalb auf die Schließung der US-Militärbasen wie auch auf einen Austritt aus der NATO drängen. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Austrittsfrage heißt es im letzten Satz verräterisch offen:

Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen. Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.

Spanien hat gezeigt, dass man den USA die Nutzung ihrer Basen für völkerrechtswidrige Kriege verwehren kann. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland eine Bewegung zur Schließung dieser Kriegsenklaven der USA und zum Austritt aus einem Militärpakt, der allein helfen soll, die US-Hegemonie auf unsere Kosten abzusichern, verstärken.

Titelbild: hapelinium / Shutterstock

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