Völkerrecht, Angriffskrieg und das Recht auf Verteidigung – wir müssen umlernen!

Vier Jahre nach Beginn der russischen Invasion der Ukraine haben wir doch eigentlich die korrekten politisch-mediale Sprachregelungen verstanden. Kaum eine Nachrichtensendung, kaum eine politische Rede kam ohne sie aus. Wer ein anderes Land „völkerrechtswidrig“ und „brutal“ angreift, ist ein Bösewicht und wird sanktioniert. Das angegriffene Land hat hingegen „jedes Recht auf Verteidigung“ und muss dabei selbstverständlich auch unterstützt werden. Unsere Solidarität gehört dem Angegriffenen, aber nicht dem Angreifer. So weit, so gut. Nach Beginn des völkerrechtswidrigen, brutalen Angriffskriegs der USA und Israels gegen Iran können wir diese Sprachregelung nun wohl auf dem Müllhaufen der politischen Plattitüden entsorgen. Ein Kommentar von Jens Berger.












