EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen als Symptom eines strukturellen Demokratiedefizits

Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber Einzelpersonen zeigt exemplarisch, wie politischer Durchgriff schrittweise rechtsstaatliche Sicherungen verdrängt. Die Europäische Union leidet nicht primär an mangelnder Zustimmung, sondern an einer institutionellen Struktur, in der zentrale Entscheidungen außerhalb von demokratisch legitimierten Verfahren getroffen werden. Von Torsten Küllig.
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