So geht Pseudo-Aufarbeitung: Mit einer zahnlosen Enquete-Kommission und mit scheinbarem Eifer bei der Ermittlung zur Maskenbeschaffung soll eine Aufarbeitung der unangemessenen Corona-Politik simuliert werden. Das ist vollkommen ungenügend und soll eine echte Analyse der zerstörerischen Zeit mutmaßlich verhindern. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Vor dem Königlichen Palast in Den Haag, in dem die Staats- und Regierungschefs der NATO-Länder zum Staatsbankett geladen waren, bricht Panik aus: Kurz bevor US-Präsident Trump mit seiner Limousine vorfahren sollte, wehte plötzlich der rote Teppich weg – spirituelle Menschen würden darin vielleicht ein göttliches Zeichen sehen … Mit so einer kräftigen Böe hatte an dem schönen Sommerabend keiner gerechnet. Genauso wenig wie jemand noch vor wenigen Wochen damit gerechnet hätte, dass sich das ursprünglich vereinbarte Zwei-Prozent-Ziel der NATO-Staaten in Den Haag sage und schreibe mehr als verdoppeln würde. Doch sind Militärausgaben in dieser gigantischen Höhe, die nachweislich an die Grenze der Leistungsfähigkeit des Staates gehen, überhaupt verfassungskonform? Von Torsten Küllig.
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Ein Gespräch mit Moritz Müller, NachDenkSeiten-Autor, über Julian Assange. Am 25. Juni 2025 ist es ein Jahr her, dass Julian Assange, der Gründer der Plattform WikiLeaks, nach 14 Jahren (!) unerbittlicher Verfolgung, Erniedrigung, Überleben im Asyl, haltloser Anklagen, ewiger Prozesse, Inhaftierung ohne Urteil einzig aufgrund seiner investigativen wie unbequemen Arbeit als Journalist und Whistleblower aus einem Hochsicherheitsgefängnis in London entlassen wurde. NachDenkSeiten-Autor Moritz Müller hat diese Zeit noch sehr intensiv in Erinnerung, vor allem die Jahre seit 2017, in denen er sich der zahlreichen Leserbriefe an die NachDenkSeiten zu Assange annahm. Als Moritz Müller Ende 2018 darauf aufmerksam wurde, dass Assange nach sechs Jahren immer noch im Botschaftsasyl in London festsaß und seine Situation sich stetig verschlechterte, zögerte er nicht lange und reiste nach London. Eine intensive Zeit der Unterstützung begann. Das und mehr erfuhr Frank Blenz im Gespräch mit Moritz Müller und hat es für die NachDenkSeiten aufgeschrieben.
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Ben Norton ist ein scharfer Kritiker des westlichen Imperialismus. Der Journalist und Gründer des Geopolitical Economy Report war viele Jahre als Korrespondent in Lateinamerika tätig. Heute lebt er in Peking. Seine Arbeit erscheint unter anderem bei der BBC, Sky News, Al Jazeera, Democracy Now und The Intercept. Im Interview geht es um die gezielte Dämonisierung Chinas in westlichen Medien, die wachsende Kriegsgefahr um Taiwan und das militärisch-technologische Wettrüsten zwischen den USA und China. Außerdem spricht Norton über die verheerenden Auswirkungen der britischen Kolonialherrschaft in Indien – mit Dutzenden Millionen Toten –, über den US-Imperialismus in Lateinamerika und über das sogenannte Jahrhundert der Erniedrigung in China. Das Gespräch führte Michael Holmes.
Die mexikanische Regierung hat die Kritik der US-dominierten Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) an der jüngst abgehaltenen Volkswahl von Richtern am Obersten Gerichtshof und regionalen Gerichten entschieden zurückgewiesen. In einer offiziellen Mitteilung bezeichnete das Außenministerium die Einschätzungen der Wahlbeobachtungsmission der OAS als unzulässige Einmischung in innere Angelegenheiten. Die Direktwahl von Richtern erfolgt im Rahmen einer breit angelegten Justizreform. Von Katharina Hempfing.
Statt einen „herrschaftsfreien Diskurs“ als eine Weiterentwicklung der Demokratie zu wagen, kultiviert die mediale Politöffentlichkeit voller Elan einen „herrschaftlichen Monolog“ aus den vordemokratischen Zeiten. Dazu gehört ein staatsmächtig gelenktes Ignorieren, Auslachen und sogar Bestrafen von Stimmen, in denen die Meinungsvielfalt und Demokratie bereichernde Diskussionsbereitschaft über die systemimmanenten Fehlentwicklungen lebendig gehalten werden. Und dies ist leider kein Science-Fiction-Scherz, sondern fühlt sich eher wie eine Art Weltschmerz an. Von Pentti Turpeinen.
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Der offene militärische Schlagabtausch zwischen Israel und dem Iran stellt eine Eskalation dar, die in ihrer Qualität weit über das hinausgeht, was bisher als „Stellvertreterkrieg“ oder regionale Spannung bezeichnet wurde. Dennoch bleibt die öffentliche Debatte – insbesondere in westlichen Medien – bemerkenswert einseitig. Sie folgt einem altbekannten Deutungsmuster: Israel „wehrt sich“, Iran ist „aggressiv“. Was in dieser Rahmung fehlt, ist eine differenzierte und völkerrechtlich fundierte Analyse der tatsächlichen Konfliktdynamik. Von Detlef Koch.
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Hiermit erstatten wir Unterzeichnenden Strafanzeige gegen den deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz. Dieser hat u.a. gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen – insbesondere gegen Art. 9, 25 und 26.
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Am 4. Juni wollte das Auswärtige Amt (AA) von der Einschätzung, dass Israel in Gaza Völkerrecht bricht, nichts wissen und erklärte, dass man weiterhin prüfe, ob es zu Kriegsverbrechen und Bruch des humanitären Völkerrechts durch Israel gekommen sei. Bislang lägen dazu jedoch keine eigenen Erkenntnisse vor. Bei der Bundespressekonferenz am 11. Juni erklärte das AA erstmals, „dass es im Rahmen der Einsätze im Gazastreifen zu einer Einhaltung des humanitären Völkerrechts kommen muss“. Eine kleine, aber durchaus bedeutende Änderung in der Wortwahl. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, was sich im Verlauf von nur einer Woche geändert hat, dass es zu diesem Wandel im Tonfall und in der Einschätzung gekommen ist. Von Florian Warweg.
Als russische Truppen in die Ukraine einmarschierten, sprachen deutsche Medien und die deutsche Regierung sofort von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Man müsse sich mit dem Überfallenen solidarisieren, der Aggressor dürfe für den Völkerrechtsbruch nicht belohnt werden. So weit, so gut. Seit Freitag bombardiert Israel den Iran – ein glasklarer Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta, ein Völkerrechtsbruch, ein Angriffskrieg, der jedoch weder von den deutschen Medien noch von der deutschen Regierung so benannt wird. Nun fordern sie, Deutschland müsse sich nicht mit dem Überfallenen, sondern mit dem Aggressor solidarisieren. Das sind doppelte Standards in ihrer skurrilsten Form. Wer den russischen Völkerrechtsbruch anprangert, darf zum israelischen Völkerrechtsbruch nicht schweigen. Ein Kommentar von Jens Berger.
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Seit vielen Monaten wird Serbien von störenden Protesten und Blockaden geplagt, die größtenteils von Studenten ausgehen. Allerdings sind auch Oppositionsführer, Universitätsbehörden und externe Einflüsse involviert. Wo genau diese Proteste ihren Ursprung haben und wohin sie führen, ist unklar. Hier ein Versuch, den Hintergrund zu erklären. Von Diana Johnstone, aus dem Englischen übersetzt von Susanne Hofmann.
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Am 26. Mai hatte Kanzler Friedrich Merz erstmals erklärt, dass Israel mit seinem Vorgehen in Gaza „jetzt wirklich humanitäres Völkerrecht verletzt“. Auf der Bundespressekonferenz vom 4. Juni wollte das Auswärtige Amt (AA) von dieser Einschätzung jedoch nichts mehr wissen und erklärte, dass man weiterhin prüfe, ob es zu Kriegsverbrechen und Bruch des humanitären Völkerrechts durch Israel gekommen sei. Bisher hätte die Bundesregierung dazu aber keine eigenen Erkenntnisse vorliegen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob das AA jetzt sogar der Einschätzung des Kanzlers widerspricht und wie das offizielle Regierungsnarrativ in Bezug auf Israels Agieren im Gazastreifen lautet. Von Florian Warweg.
Staatlich gefördertes Denunziantentum, extremer Anstieg der politisch motivierten Kriminalität oder verbesserte Verfolgung von Straftaten im Internet aufgrund staatlicher Meldestellen? Die Präsentation der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität durch Innenminister Dobrindt und BKA-Chef Münch wirft bei näherem Hinsehen einige Fragen auf. Werden die vermeintlich gestiegenen Fallzahlen letztendlich politisch instrumentalisiert, um eine weitreichendere Überwachung im Internet und im öffentlichen Raum durchzusetzen? Oder wird damit am Ende sogar die Bekämpfung der politischen Opposition gerechtfertigt? Von Karsten Montag.
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Abgeordnete konkurrierender Parteien können die durch starke Indizien gestützten Forderungen des BSW zu einer seriösen Klärung des Wahlvorgangs nach den gegenwärtigen Regelungen ganz einfach aussitzen. Und anscheinend haben sie genau das vor. Dieser Zustand ist demokratiefeindlich und unfair – er sollte unabhängig von der aktuellen und fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichts dringend überprüft werden. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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