Susanne Marie Schäfer als „unbelehrbare Staatsfeindin“ zum Tode verurteilt – Gedanken zur Meinungsfreiheit

Susanne Marie Schäfer hat die „Kriegsmoral untergraben“ und wird als „unbelehrbare Staatsfeindin“ zum Tode verurteilt – im „Namen des deutschen Volkes“. Das war im Januar 1945. Das Vergehen von der in Schwetzingen Geborenen: Sie hatte sich regimekritisch geäußert. Die Nazis sahen in ihr eine Hetzerin. Zuerst erfolgte eine Verurteilung wegen „Heimtücke“. Schäfer hielt sich aber nicht zurück. Nach ihrer Haftentlassung stellte sie in ihrem Mietshaus gegenüber ihren Mietern Kriegserfolge der Wehrmacht infrage. Das war ihr Todesurteil. Stichwort: „Wehrkraftzersetzung“. Ihre Hinrichtung erfolgte am 23. Februar 1945. Die Geschichte lehrt uns: Auf die Meinungsfreiheit kommt es vor allem dann an, wenn sie sich gegen die vorherrschende Politik richtet. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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