Verteidigungsministerium hebt Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten auf – Was waren die Gründe?

Verteidigungsministerium hebt Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten auf – Was waren die Gründe?

Verteidigungsministerium hebt Corona-Impfpflicht für Bundeswehrsoldaten auf – Was waren die Gründe?

Florian Warweg
Ein Artikel von: Florian Warweg

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat Anfang dieser Woche die sogenannte Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen aufgehoben. Dieser Schritt kam für viele Beobachter recht überraschend, denn noch im April hatte die Parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium Siemtje Möller (SPD) auf Nachfrage erklärt, dass „nach fachlicher Einschätzung“, die „Aufrechterhaltung der Duldungspflicht“ auch weiterhin nötig sei. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz wissen, was in den letzten Wochen geschehen sei, dass es zu diesem Sinneswandel im Ministerium kam. Von Florian Warweg.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 29. Mai 2024:

Frage Warweg
Kann das BMVg Medienberichte und Aussagen des Anwalts eines der klagenden Bundeswehrmitarbeiter bestätigen, dass der Bundesverteidigungsminister die Coronaimpfpflicht für die Bundeswehr gekippt hat? Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Müller (BMVg)
Der Bundesminister der Verteidigung hat die allgemeine Duldungspflicht für die COVID-19-Impfung für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der sogenannten Basisimmunisierung aufgehoben. Er folgt damit einer Empfehlung des Inspekteurs des Sanitätsdienstes und einem Votum der Arbeitsgruppe des Wehrmedizinischen Beirats, die im Grunde genau das empfohlen haben. Mit dieser Entscheidung wird die bisherige Duldungspflicht im Grunde herabgestuft, und es folgt eine nachdrückliche Empfehlung für die COVID-19-Schutzimpfung. Das steht auch in Einklang mit der geltenden Einschätzung der STIKO am Robert Koch-Institut.

Zusatzfrage Warweg
Noch im April hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Möller erklärt, dass nach allgemeiner fachlicher Einschätzung die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht, die Sie ja angesprochen haben, nach wie vor angezeigt sei. Was hat sich innerhalb dieser wenigen Wochen geändert, dass es nun zu dieser konträren Maßnahme kommt?

Müller (BMVg)
Das Bundesverwaltungsgericht hat gefordert, dass die Duldungspflicht einer ständigen Evaluierung unterzogen wird. Das ist im Kommando Sanitätsdienst erfolgt. Dort wurden wissenschaftliche Einschätzungen und Analysen herbeigezogen. Das war ein stetiger Prozess. Jetzt sind wir an dem Punkt gewesen, an dem sowohl das Kommando Sanitätsdienst als auch der wissenschaftliche Beirat gesagt haben: Wir empfehlen jetzt, dass wir davon abrücken. Dem ist der Minister gefolgt. Das zeigt auch, dass wir der neuen Empfehlung aus diesem dauerhaften Prozess folgen. Wir haben in der Vergangenheit schon dargelegt, warum diese Impfung, warum der Schutz vor allen Dingen im militärischen Umfeld – man ist oftmals eng beisammen usw. – wichtig war. Das wurde jetzt ausgesetzt bzw. zu einer Empfehlung herabgestuft.

Titelbild: Screenshot vom NDS-Video der Bundespressekonferenz vom 29. Mai 2024

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