Es gibt sie doch: kritische Juristen

Es gibt sie doch: kritische Juristen

Es gibt sie doch: kritische Juristen

Anette Sorg
Ein Artikel von Anette Sorg

Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.

Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.

Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.

Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.

Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:

(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“

Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:

  • Einseitige Sachverständigenauswahl
  • Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Die Änderung des Urkundenstrafrechts „auf Zuruf“
  • Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten (Bsp. Maskenbeschaffung)

Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.

Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:

(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“

In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:

Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“

Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.

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