Völkermord ist falsch, wenn die Richtigen ihn begehen

Völkermord ist falsch, wenn die Richtigen ihn begehen

Völkermord ist falsch, wenn die Richtigen ihn begehen

Ein Artikel von Hassan Al Khalaf

Zwei Jesidinnen, Überlebende eines Genozids, als Kinder vom IS versklavt und misshandelt, verklagten die Täter, ein in Deutschland lebendes Ehepaar. Das Urteil war längst überfällig. Während München die IS-Angehörigen schuldig sprach, müssen IDF-Soldaten in dieser sowie in anderen deutschen Städten keine rechtlichen Konsequenzen für ihre Kriegsverbrechen befürchten. Von Hassan Al Khalaf.

13. Juli 2026: Es ist ein historischer Tag für alle Jesiden, die aus ihrer Heimat im Irak fliehen mussten und in Deutschland ein neues Zuhause fanden, als der IS 2014 einen andauernden Völkermord an den Jesiden startete. Bei der Religionsgemeinschaft handelt es sich um eine eigenständige Ethnoreligion, die mehrheitlich im Irak und Syrien beheimatet war, bis die Terrormiliz begann, Massaker an ihnen zu verüben. Aktuell leben bis zu 250.000 Jesiden in Deutschland. Ein Großteil von jesidischen Frauen und Kindern kamen im Rahmen des Sonderkontingents des Bundeslandes Baden-Württemberg, aber auch anderer Städte nach Deutschland, wo ihnen Schutz vor dem IS und humanitäre Hilfe geboten werden.

Als der IS die traditionellen Siedlungsgebiete der Jesiden im Nordirak einnahm, stellten sie die kleine Gemeinde vor die Wahl, entweder zum Islam zu konvertieren oder getötet zu werden. Alle Männer, die sich weigerten, wurden erschossen oder enthauptet. Daraufhin warfen die Terroristen sie in Massengräber, die heute noch ausgegraben werden. Dabei galt jeder Junge als Mann, der schon Körperbehaarung aufwies, womit ein Großteil von pubertierenden Jungs systematisch ermordet wurde. Jungen, die für die Terrororganisation noch nicht als Männer galten, wurden aus ihren Familien entrissen mit dem Ziel, sie zu indoktrinieren und Kindersoldaten aus ihnen zu machen.

Einige Überlebende erzählen in ihren Büchern, dass ihre Brüder und Neffen nach der Gehirnwäsche nicht mehr wiederzuerkennen seien. Den Großteil der Überlebenden bilden Jesidinnen, die nach den Massakern an ihren Familien verschleppt und als Sklavinnen verkauft oder sogar verschenkt wurden. Nicht wie Menschen, sondern als Kriegsbeute wurden sie betrachtet. Ältere Frauen wurden ebenfalls getötet und in Massengräbern verscharrt, da die Terrormiliz keine Verwendung für sie war. Zahlreiche Frauen und Mädchen, manche von ihnen hatten gerade erst das Grundschulalter erreicht, wurden auf Sklavenmärkten IS-Kämpfern und Sympathisanten angeboten. Systematische Vergewaltigungen, Misshandlungen und körperliche Gewalt prägten das Kollektivbewusstsein der Überlebenden dieses Völkermordes. Dieser Genozid wurde 2023 im Bundestag als solcher anerkannt.

An diesen Gräueltaten beteiligten sich auch ein irakischer Migrant aus Deutschland sowie seine damals minderjährige Frau, die er kennenlernte, als er 2015 in den Irak zurückkehrte. Auf einem Basar in Mosul kaufte das Paar eines der versklavten Kinder, das sie später in München aufgrund von Vergewaltigung anklagen wird. Zu dem Zeitpunkt war das Mädchen fünf bis sechs Jahre alt. Die Angeklagte soll sich das Mädchen als Brautgabe gewünscht haben. Zwei Jahre später kauften sie sich ein zwölfjähriges Mädchen, das ebenfalls gegen ihren Willen verschleppt wurde. Beide Mädchen, inzwischen Frauen, berichteten von mehrfacher Vergewaltigung durch den Angeklagten, wozu seine Frau ihm Beihilfe geleistet habe, die beiden Opfer schminkte und zur Folter sogar ihre Hände mit heißem Wasser verbrannte. Ihnen wurde verboten, ihre Religion auszuüben, nicht mal ihre Muttersprache Kurdisch durften sie sprechen. Die Jüngere, heute 20 Jahre alt, verlernte infolge des Völkermordes ihre Muttersprache und kann sich nur durch Drittpersonen mit ihrer Mutter verständigen.

Das gewaltsame Überführen von Kindern einer Gruppe in eine andere Gruppe stellt laut der UN-Völkermordkonvention ein Kriterium für einen stattfindenden Genozid dar. Somit wäre das die erste Verurteilung in Deutschland für dieses Kriterium. Die jüngere Überlebende leidet heute noch an posttraumatischen Belastungsstörungen, die sich in Form von Panikattacken, Albträumen und Schlafstörungen auswirken. Sie war persönlich anwesend, als das Oberlandesgericht München die Angeklagten aufgrund von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Vergewaltigung verurteilte. Die zweite Anklägerin nahm nicht persönlich teil, zeichnete aber ihre Zeugenaussage per Video auf, wo sie mehrfache Vergewaltigungen, physische Folter und Zwangsarbeit schilderte.

Mit Blättern vor den Gesichtern betraten die beiden IS-Mitglieder den Gerichtssaal. Der 45-jährige Vergewaltiger Twana S. erhielt eine lebenslange Haftstrafe, während die Mitangeklagte Asia R., die ihn maßgeblich motivierte und ermöglichte, sich an den Kindern zu vergehen, nur eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren bekam, da sie zum Zeitpunkt der Tat selbst minderjährig gewesen sein soll. Richter Philipp Stoll betonte, dass die Verurteilten nicht stellvertretend für den IS belangt wurden, sondern für ihre eigenen Gräueltaten. Er erklärte, bei dem Prozess ging es unter anderem darum, dem Völkerrecht wieder Geltung zu verschaffen. Nur zu verständlich, wenn dieses Völkerrecht von engsten Verbündeten der Bundesregierung missachtet wird.

„Völkermorde können – unabhängig davon, wo sie begangen wurden, von wem sie verübt wurden oder gegen wen sie sich richteten – in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden“, so der Sprecher des Oberlandesgerichts München, Laurent Lafleur. Dieser Leitsatz klingt leider mehr wie ein Kalenderspruch als eine ernst zu nehmende Priorität. „Unabhängig davon, von wem sie verübt wurden und gegen wen sie sich richteten” gilt nur so lange, wie es sich nicht um Verbündete der Bundesregierung handelt.

Der IDF-Scharfschütze von München

Fast schon ironisch ist, dass mit dem Fall eines Scharfschützen (Sniper) aus München, der eine unbewaffnete Familie in Gaza erschoss, dem Oberlandesgericht München hier die Möglichkeit geboten wird, ihre Haltung des Völkerrechts zu beweisen. Bisher leitete keine deutsche Behörde Konsequenzen gegen den Doppelstaatsbürger ein. Der 25-Jährige Daniel G. war als Teil der Ghost Unit im Gaza-Genozid eingesetzt und schoss am 22. November 2023 auf drei unbewaffnete Mitglieder der Doghmush-Großfamilie, die dafür bekannt ist, politisch verfeindet mit der Hamas zu sein. Er und ein weiterer Sniper aus Chicago richteten ein Massaker in Gaza an, indem sie erst den 26-jährigen Mohammed Doghmush erschossen, dann seinen 19-jährigen Bruder, der nur gekommen war, um die Leiche seines großen Bruders mitzunehmen.

Als sie auch diesen erschossen, warteten sie geduldig und unprovoziert darauf, dass der Vater beider ermordeter Söhne und andere Cousins zum Ort des Geschehens liefen, um auch sie zu erschießen. Aus Satellitenbildern geht hervor, dass vier unbewaffnete Familienmitglieder durch die Hände westlicher Staatsbürger getötet wurden. Zwei weitere überlebten das Massaker. Drei Jahre aktiver Genozid haben gezeigt, dass ein Zivilist in Gaza nicht davor geschützt ist, vom IDF gezielt ins Visier genommen zu werden, selbst wenn er unpolitisch, Sanitäter, Anti-Hamas oder Christ ist.

Obwohl die Tat schon in einer Weise gestanden wurde, die Strafermittlern die Arbeit vereinfacht, wurde kein deutsches (genauso wenig wie ein amerikanisches) Gericht aktiv. Der Scharfschütze aus Chicago prahlte in einem Dokumentarfilm des palästinensischen Journalisten Younis Tirawi darüber, wie einfach es war, diese Familie zu töten. Er fühlte sich sicher, zu zeigen, wie wenig Reue er verspürt, da er von Journalisten auf hebräisch angesprochen wurde. Mit seinen Aussagen belastete er den Münchner Daniel G., der durch Investigativrecherchen als sein Partner am Tatort identifiziert wurde. Obwohl ein Geständnis vor laufender Kamera abgegeben wurde, fühlt sich kein einziges Gericht verantwortlich, diese und andere IDF-Soldaten zur Rechenschaft zu ziehen. „Jede und jeder, die oder der seit Oktober 2023 in der israelischen Armee im Gazastreifen gedient hat, muss als Verdächtiger für die Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord angesehen werden“, sagte Chris Sidoti, ein Mitglied der UN-Untersuchungskommission zu Palästina.

Gemeinsam mit anderen palästinensischen Menschenrechtsorganisationen erstattete das Berliner European Center for Constitutional and Human Rights 2025 Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. „Wir sehen, dass in Nachbarländern wie Frankreich oder Belgien längst Ermittlungen laufen, obwohl dort sogar zum Teil weniger Beweise vorliegen als bei deutschen Sachverhalten. Insofern lässt sich nach unserem bisherigen Dafürhalten auch nicht verstehen, warum es noch keine Ermittlungen in der Hinsicht gibt“, kritisierte Alexander Schwarz, der Co-Programmleiter für Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung der Organisation, das passive Verhalten Deutschlands gegenüber deutsch-israelischen Staatsbürgern, die Kriegsverbrechen verüben.

Von deutscher Seite wird trotz aller Beweislast geleugnet, dass es sich um einen Völkermord handelt, doch Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch die IDF und israelische Abgeordnete bieten inzwischen keinen Spielraum für Verteidigung mehr. So erließ der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu aufgrund genau dieser Verbrechen. Der am längsten amtierende Premierminister Israels ist nun nicht selbst in Gaza vor Ort, also stellt sich die unbequeme Frage, welche Schuld die Soldaten trifft, die diese zahlreich dokumentierten Verbrechen ausführen, und wann man sie endlich zur Rechenschaft zieht.

Die Bundesregierung hat immer noch nicht klar Stellung bezogen, dass sie den Haftbefehl gegen Netanjahu umsetzen werde, obwohl sie seit der Veröffentlichung des Haftbefehls zwei Jahre Zeit hatte, sich gegen Kriegsverbrechen und für das Völkerrecht zu positionieren. Durch das laute Schweigen der Bundesregierung erhält Netanjahu somit eine politische Immunität, die ihn vor Konsequenzen für den Massenmord an der Zivilbevölkerung Gazas abschirmt.

Fairerweise darf man aber auch nicht der falschen Annahme zum Opfer verfallen, die Bundesrepublik sei so zimperlich bei Israel, weil es sich um einen jüdischen Staat handelt, und ginge nur hart gegen IS-Mitglieder vor, weil sie sich dem Islam zuschreiben. Das jüngste Beispiel aus Syrien zeigt, dass Friedrich Merz und andere Staatsmänner kein Problem damit haben, einem ehemaligen Al-Qaida-Terroristen, unter dessen Befehl zuvor selbst Massaker, Enthauptungen und Selbstmordattentate verübt wurden, die Weste weißzuwaschen. Wirtschaftliches Interesse steht im aktuellen Kurs der Bundesregierung längst über Menschenrechten. Da spielt es auch keine Rolle, dass eine Journalistin und deutsche Staatsbürgerin von den Truppen dieses Regimes verschleppt und in Isolationshaft gehalten wurde, während Friedrich Merz den syrischen Präsidenten feierlich in Berlin empfing.

Deutsche Gerichte müssten nicht einmal den berechtigen Völkermordvorwurf nutzen, um israelische Kriegsverbrecher Konsequenzen spüren zu lassen. Die gut dokumentierte Anzahl an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dieselben Anklagepunkte, wofür die IS-Mitglieder in München verurteilt wurden, reichen aus, um auch IDF-Soldaten wie den Münchner Daniel G. zu verfolgen. Erst wenn das Völkerrecht für alle Völker in Deutschland angewandt wird und Kriegsverbrecher sich für ihre Verbrechen an den Menschen in Gaza vor Münchener, Berliner oder Nürnberger Gerichten verantworten müssen, gewinnt das Völkerrecht wieder an Bedeutung.

Titelbild: klauscook / Shutterstock.com

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