Der folgende Bericht von Karin Leukefeld aus Syrien zeigt, wie Hilfslieferungen Teil machtpolitischer Interessen sind. Es geht mehr und mehr um politischen Einfluss und um Macht, nicht um humanitäre Hilfe. Dieser Artikel ist eine Übernahme von Globalbridge. Von Redaktion.
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Am 5. August 2023 hat auf Einladung Saudi-Arabiens in Dschidda eine Friedenskonferenz zum Krieg in der Ukraine stattgefunden. Die Konferenz wurde geleitet von Musaid al-Aiban, dem Sicherheitsberater des De-facto-Herrschers Saudi-Arabiens, Kronprinz Mohammed Bin Salman. Jürgen Hübschen fasst für die NachDenkSeiten die Vorgeschichte und die bislang bekannten Erkenntnisse zur Konferenz zusammen und gibt dabei auch einen Überblick über die bisherigen Ansätze zu einer Friedenslösung.
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Hochrangige ehemalige UN-Offizielle und Wissenschaftler, die seit 2021 als „Berlin Gruppe 21“ (BG21) zusammenarbeiten, haben Abgeordneten des Europaparlaments ihre Untersuchung des OPCW-Berichts über einen angeblichen Einsatz chemischer Waffen in Douma, Syrien, im April 2018 vorgelegt. Gefunden haben sie Beweise für Manipulation, Voreingenommenheit und Zensur. Von Karin Leukefeld.
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Einige Ereignisse der Zeitgeschichte überdauern oft ihr Datum, selbst wenn sie nicht in den Stand einer „Zeitenwende“ gehoben wurden. Ihre Bedeutung erschöpft sich dann nicht in dem bloßen Erinnern als Rückbesinnung auf vergangene Zeiten, sondern kann zu neuen Erkenntnissen und auch Lehren für die Gegenwart führen. So könnte es auch mit dem Waffenstillstand im Koreakrieg vor genau 70 Jahren am 27. Juli 1953 geschehen. Ein Gedenktag, der allerdings weitgehend unbemerkt und unbefragt vorübergegangen ist, obwohl er in der Gegenwart des Ukrainekrieges Anlass zu einigen nützlichen Überlegungen sein könnte. Von Norman Paech.
Nach Jahrzehnten japanischer Kolonialherrschaft über Korea (1910-45) waren die Koreaner bei Kriegsende Mitte August 1945 in freudvoller Erwartung, endlich wieder die Geschicke ihres Landes in Freiheit und Selbstbestimmung zu gestalten. Doch es waren die beiden Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, die USA und die Sowjetunion, die fortan auf der Koreanischen Halbinsel das Sagen hatten. Entlang des künstlich als Trennlinie gezogenen 38. Breitengrads kontrollierte fortan die Rote Armee den nördlichen Landesteil, während US-Truppen im Süden mittels einer Militärregierung herrschten. Was als Bürgerkrieg begann, eskalierte rasch zu einem „heißen“ Konflikt mit internationaler Beteiligung. Während die USA Truppenverbände unter der Flagge der Vereinten Nationen zum Schutz ihres Vasallen Rhee Syngman befehligten, griffen chinesische Volksfreiwilligenverbände direkt in das Kriegsgeschehen zu Gunsten Kim Il-Sungs ein. Nach zähen Verhandlungsrunden zwischen den Protagonisten kam es schließlich am 27. Juli 1953 in dem unwirtlichen Ort Panmunjom zur Unterzeichnung eines Waffenstillstandsabkommens, das bis heute nicht in einen Friedensvertrag überführt werden konnte! Ein Rückblick von Rainer Werning.
Am 17. Juli veröffentlichten die NachDenkSeiten einen Beitrag von mir zur Thematik „Streubomben und das Völkerrecht“. Mein Beitrag provozierte zahlreiche Reaktionen. Interessanterweise fokussierten sich die kritischen Leserbriefe nicht so sehr auf die Frage des ius in bello (Recht im Krieg), was ja mein eigentliches Thema war, sondern auf meine einleitenden Worte zum ius ad bellum (Recht zum Krieg). Was ich sehr begrüße, und was die Leserschaft der NachDenkSeiten ausmacht, ist das hohe inhaltliche Niveau sowie der praktizierte Respekt. So funktioniert gesunder gesellschaftlicher Diskurs – eine Diskursatmosphäre, die in Zeiten dominierender Political Correctness statt Argumente rar geworden ist. Unter anderem wurde ich von einigen Lesern gebeten, das Thema des Rechts zum Krieg anhand des russisch-ukrainischen Krieges zu thematisieren. Der Bitte komme ich sehr gerne nach. Von Alexander Neu.
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an die Ukraine? Das scheint kein Problem zu sein. Entsprechende Meldungen in den Medien sind ohne nennenswerte Kritik hingenommen worden. Der Dokumentarfilmer Frieder Wagner kennt sich aus mit Uranmunition. Sein Film „Todesstaub“ über den Einsatz von Uranmunition im Kosovo, Bosnien und im Irak aus dem Jahr 2007 gilt noch immer als grundlegend. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen hat er sich gegenüber den NachDenkSeiten nochmal zu dem Thema geäußert. Von Marcus Klöckner.
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Der Krieg Russlands gegen die Ukraine und der damit einhergehende Stellvertreterkrieg zwischen Russland, aber auch mindestens China einerseits und dem Westen andererseits wirft immer wieder auch rechtliche Fragen auf. Die rechtliche Bewertung des russischen Angriffskriegs muss nicht weiter erläutert werden, denn diese ist unzweideutig: Russland bricht ohne Wenn und Aber das in der UNO-Charta Artikel 2 Absatz 4 verankerte Gewaltverbot, wie auch die USA und ihre „Koalition der Willigen“ dies mit dem Irak-Krieg 2003 oder dem NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999 getan haben. Sämtliche Versuche, relativierende Erklärungen zu den jeweiligen Angriffskriegen zu liefern, stellen eine unmittelbare Infragestellung und somit Relativierung des Internationalen Rechts dar. Neben der rechtlichen Ebene des ius ad bellum, also der Frage des Rechts auf Krieg, regelt das Internationale Recht aber auch Fragen des ius in bello, des Rechts im Krieg (Humanitäres Völkerrecht). Von Alexander Neu.
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Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist, wie wohl kaum noch ernsthaft bestritten werden dürfte, auch ein Krieg zwischen Russland und der NATO, wenn auch unterhalb des direkten militärischen Schlagabtausches – noch. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Krieg, so schrecklich er ist, jedoch regional begrenzt bleibt. Was ein Ausgreifen des Krieges auf Russland und auf NATO-Gebiet bedeuten würde, muss ich dem aufgeklärten Leser der NachDenkSeiten wohl kaum erklären. Dieser Stellvertreterkrieg ist ein Krieg, in dem es auf beiden Seiten in der jeweiligen Wahrnehmung um alles geht: Russland sieht seine staatliche Existenz und der Westen sieht seine „regelbasierte internationale Ordnung“, also seine Globaldominanz gefährdet. Wir erleben derweil einen Epochenbruch. Von Alexander Neu.
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Zwei Tage lang hat die israelische Armee das Flüchtlingslager Jenin und angrenzende Teile der Stadt Jenin regelrecht in Schutt und Asche gelegt. Zwölf junge Palästinenser wurden getötet, vier davon noch keine 18: Teenager, halbe Kinder. Verletzte gab es über 140, darunter wohl mindestens 20 Schwerverletzte in kritischem Zustand. Was genau ist passiert: In den frühen Morgenstunden begann der Angriff der israelischen Armee gegen das Flüchtlingslager Jenin. Zwei Tage lang war dort die Hölle los für die knapp 20.000 Menschen, die dort hausen müssen, nachdem Israel sie 1948 aus ihrer Heimat im heutigen Staat Israel vertrieben hat. Die Armee griff mit bewaffneten Drohnen (Killerdrohnen, falls dieser Begriff auf Deutsch gebräuchlich ist) aus der Luft an und rückte mit über 150 gepanzerten Armeefahrzeugen ins Lager ein. Von Helga Baumgarten.
Am 27. Juni vor 37 Jahren hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag die USA wegen ihrer völkerrechtswidrigen Kriegsführung gegen Nicaragua verurteilt und dazu aufgefordert, entsprechende Entschädigungszahlungen zu leisten. Doch Washington erkennt das Urteil bis heute nicht an. Das mittelamerikanische Land mahnt nun erneut vor den Vereinten Nationen (UN) die historische Schuld der USA an und forderte die Begleichung der verursachten Schäden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der UN. Von Rudi Kurz.
Der Autor hat auf der vom 9. bis 11. Juni stattfindenden Jahreskonferenz der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft in Höxter einen Vortrag zum 75-jährigen Jubiläum der Staatsgründung Israels gehalten. Obwohl wir dieses Jahrestages auf den NachDenkSeiten schon gedacht haben, übernehmen wir den Text von Norman Paech. Er ist interessant und es gibt Anfragen nach ihm. Albrecht Müller.
Kürzlich hieß es in zahlreichen Medienberichten sinngemäß, dass „die UNO“ das Vorgehen der deutschen Justiz gegen die „Letzte Generation“ kritisieren und „beobachten“ würde. Das waren Falschbehauptungen, die nun immer noch im Raum stehen, weil die Korrekturen keine Aufmerksamkeit erlangen. Der Vorgang lenkt den Blick auf die zentrale Rolle von Nachrichtenagenturen bei der Meinungsmache und der Herstellung des Gleichklangs. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Ein Merkmal aller Kriege, an denen die USA und mit ihnen die Staaten der NATO derzeit beteiligt sind, ob in Afrika, im Mittleren Osten oder in Europa, ist ihre globale Bedeutung über den lokalen Kriegsschauplatz hinaus. In ihnen manifestiert sich der Anspruch, die Welt nach den eigenen Interessen zu ordnen, als „regelbasierte Ordnung“ diplomatisch im Umlauf. Diese Ordnung unterscheidet sich nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich von der Völkerrechtsordnung, die seit ihrer Gründung in der UNO-Charta 1945 die alleinige Matrix der internationalen Ordnung sein sollte – auch für die NATO. Von Norman Paech.
UN-Menschenrechtsbericht stößt auf deutlichen Protest. Kritiker bezeichnen ihn als einseitig und voller Falschinformationen. Die Nicaragua Solidaritäts-Koalition hat den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (United Nations Human Rights Council, UNHRC) aufgerufen, den im März veröffentlichten Bericht der „UN-Expertengruppe für Menschenrechte zu Nicaragua“ (GHREN) zurückzuziehen. In der Erklärung heißt es, der Bericht basiere nur auf dem Material von einer Seite in einem schweren und lang anhaltenden Konflikt. Dies trotz der Vorgabe, alle mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die seit April 2018 in Nicaragua begangen wurden. Von Rudi Kurz.