In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2026 griffen die USA den souveränen Staat Venezuela unprovoziert an. Der Präsident des Landes, Nicolás Maduro, wurde gewaltsam in die USA entführt. Über 40 Leibwächter Maduros wurden von US-Kräften getötet, daneben eine unbekannte Zahl von Zivilisten. Die Begründungen für die militärisch erzwungene Entführung sind abenteuerlich: Maduro wird Verschwörung zum Drogenterrorismus, zur Einfuhr von Kokain sowie Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe in der Sache richtig sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Nur eine kurze Anmerkung: Es ist schon besonders skurril, einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes Verstöße zum Waffenbesitz in seinem Land vorzuwerfen. Doch, was ist den USA vorzuwerfen? Von Alexander Neu.
Trumps ehrliche Erklärung für den Regime Change
US-Präsident Trump selbst erklärte, entsprechend seiner selbstherrlichen Art, die wahren Motive für den Angriff der USA auf Venezuela: Es geht ihm um das venezolanische Erdöl, das in seinen Augen den USA gehöre. Und um das „US-amerikanische Eigentum“ in venezolanischer Erde sicherzustellen, wurde Maduro verschleppt. Darüber hinaus beabsichtigen die USA, Venezuela auf absehbare Zeit selbst zu regieren.
Wir haben es mithin mit einer Vielzahl von Handlungen zu tun, die eine rechtliche Bewertung erfordern:
Gewaltsamer Regime Change inklusive gewaltsamer Entführung eines Staatschefs, Angriffskrieg sowie beabsichtigter Raub venezolanischen Eigentums. Mit Blick auf den Regime Change muss konzediert werden, dass es sich um einen teilweisen Regime Change handelt, dessen Abschluss gegenwärtig noch unbestimmt ist; unbestimmt deswegen, weil die venezolanische Regierung mehr ist als ihr entführter Präsident. Der Enthauptungsschlag ist also bislang personell sehr begrenzt. Es wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen, ob die venezolanische Regierung und ihr Militär sich der US-Gewalt beugen oder Widerstand leisten werden. Und wenn ein Widerstand geleistet werden sollte, stellt sich die Frage, ob dieser erfolgreich sein kann bzw. wie viel Kraft die US-Administration bereit sein wird, in einen ausgewachsenen Eroberungskrieg zu investieren.
Im Folgenden sollen drei Themenbereiche beleuchtet werden: Erstens werden die Reaktionen maßgeblicher bundesdeutscher Politiker und Parteien auf den US-amerikanischen Angriff skizziert. Zweitens werden die aus dem finalen Todesstoß des Völkerrechts erwachsenen Konsequenzen in gebotener Kürze erörtert. Drittens wird eine völkerrechtliche Einordnung des Angriffskrieges vorgenommen, um auch das Geheimnis dieses „komplexen“ Falles zu lüften.
Reaktionen aus dem politischen Berlin
Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz drückt sich um eine klare völkerrechtliche Positionierung. Ganz lapidar erklärt er, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei komplex und man benötige Zeit zur Klärung. Erstaunlicherweise lässt die „Tagesschau“ ihm diese Ausrede nicht durchgehen. Sie ist so zutreffend, dass sie hier zitiert wird:
„Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schreibt, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei “komplex” und man brauche dazu Zeit, dann formuliert er damit eine diplomatische Ausrede. Tatsächlich ist es ein eindeutiger Völkerrechtsbruch, den Regierungschef eines missliebigen Staates mit einer Militäroperation zu stürzen und zu entführen, so schlimm das Regime von Nicolás Maduro auch gewesen sein mag. Komplex daran ist nur die Tatsache, dass es die USA sind, die diesen Völkerrechtsbruch durchgeführt haben.
Auch die Aussage des deutschen Außenministers, die USA sollten den Einsatz rechtlich beurteilen, hält bei genauer Betrachtung einer Überprüfung nicht stand. Man stelle sich vor, Johann Wadephul hätte gesagt, man überlasse Russland die rechtliche Bewertung des Überfalls auf die Ukraine: ein kaum denkbares Szenario. Aber hinter all dem steckt Kalkül: Nur nicht Donald Trump vor den Kopf stoßen.“
Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul wollen aus transatlantischer Treue und parteipolitischem Selbsterhaltungstrieb keine ehrliche Positionierung vornehmen. Zum einen, weil es sich um die USA handelt, Deutschlands wichtigsten Verbündeten, wie die Bundesregierung nicht müde wird zu beteuern. Und zum anderen will man speziell Trump nicht provozieren, da die Trump-Administration eine besondere Vorliebe für die AfD hegt, was der Union und den übrigen Parteien der Mitte ohnehin gewaltig zu schaffen macht. Auch über den Parteien der Mitte schwebt das Damoklesschwert eines subtilen Regime Changes light, da die US-Administration offensichtlich gerne eine AfD-Regierungsbeteiligung in Deutschland sähe.
Interessant sind die Positionierungen aus den Reihen der SPD und der Grünen. So berichtet das SPD-nahe Medium Vorwärts über die Kritik des SPD-Vorsitzenden und Finanzminister Lars Klingbeil hinsichtlich des Vorgehens der USA als Rechtsbruch, womit in der Regierungskoalition sodann mit unterschiedlichen Stimmen gesprochen wird.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisiert den US-Angriff als klar völkerrechtswidrig – eine erstaunliche Feststellung bei den Grünen angesichts ihres seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien doch eher ambivalenten Verhältnisses zum Völkerrecht. Ob es sich hierbei um eine ehrliche Feststellung handelt oder ob eher das Problem darin besteht, dass Trump und nicht eine von Demokraten geführte US-Administration diesen Angriffskrieg geführt hat und diesen Krieg nicht einmal mit menschenrechtlichen Motiven garnierte, sondern blanke Machtinteressen formulierte, bleibt ein Geheimnis der Grünen.
Ja, selbst Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP findet relativ klare Worte in Richtung Völkerrechtsbruch, wenn auch mit ideologisierter Begleitmusik:
„Die USA finden die Weltlage offenkundig nicht so komplex wie der Bundeskanzler. Er sollte sich inzwischen hoffentlich sortiert haben und seinen guten Draht zum US-Präsidenten nutzen, um klarzumachen, dass nach dem Ende einer Diktatur freie und demokratische Wahlen folgen müssen, auf die die Menschen in Venezuela seit Jahrzehnten hoffen.“
Das BSW wiederum vertritt seine völkerrechtliche Positionierung konsequent. So twittert Sahra Wagenknecht:
„Was für eine Doppelmoral! Merz weigert sich, den staatsterroristischen Angriff der USA auf einen souveränen Staat einschließlich der Entführung von dessen Staatsoberhaupt als Völkerrechtsbruch zu verurteilen. Mit ihrer blinden Gefolgschaft gegenüber den USA macht die Bundesregierung Deutschland in der Welt lächerlich und trägt zur Zerstörung des Völkerrechts bei.“
In der AfD wiederum scheinen Programmatik auf der einen und Trump-Treue sowie antikommunistische Ideologie auf der anderen Seite in einen Konflikt zu geraten:
So werden, wie von Beatrix von Storch, der US-Angriff und die Entführung Maduros als Befreiung des venezolanischen Volkes vom Kommunismus gefeiert:
„Venezuela gehört nicht einem kommunistischen Machthaber, sondern seinem Volk. Wer durch Wahlbetrug an der Macht bleibt, kann sich nicht auf „Souveränität“ berufen. Mögen freie, demokratische Wahlen einen Neuanfang für Rechtsstaat und Demokratie bringen. Mit einer legitimen Regierung endet dann die Straflosigkeit – auch für Nicolás Maduro.“
Und auf der anderen Seite hebt gerade die AfD-Programmatik den Schutz des Völkerrechts hervor. So heißt es noch im Wahlprogramm:
„Die AfD bekennt sich zu den Grundsätzen des Völkerrechts, (…). Die AfD stimmt im Geiste des Vertrages von Helsinki dafür, dass sich kein Land in die inneren Angelegenheiten eines anderen einmischen darf. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker darf nicht durch die Agenden zwischenstaatlicher Organisationen, von Nichtregierungs-Organisationen (NGO) und durch den Machtzuwachs global agierender Konzerne ausgehöhlt werden.“
Damit verteidigte die AfD die entsprechenden Normen des gültigen Völkerrechts und steht somit dem außenpolitischen Verständnis fast aller übrigen Parteien (Ausnahme BSW) entgegen, die mit der westlichen Eigenkreation der „regelbasierten Ordnung“ das Interventionsverbot aushebeln und geradezu zu einem Interventionsgebot erheben wollen. Und nun? Offensichtlich entzaubert sich die AfD gerade selbst als neoliberal ideologisierte und transatlantische Partei, der der Kampf gegen den venezolanischen Kommunismus an der Seite Trumps näher zu sein scheint als das im Wahlprogramm hochgelobte Internationale Recht. Alle, die glaubten, die AfD sei eine Friedenspartei, weil sie keinen Krieg mit Russland wolle, sollten die AfD etwas differenzierter sehen. Auch die Aufrüstung und Militärausgaben auf fünf Prozent werden von der AfD unterstützt.
Und die oben zitierte Argumentation von Beatrix von Storch ist besonders wirr: Tatsächlich ist die staatliche Souveränität nicht an ein Regierungs- und Gesellschaftssystem gebunden, ja nicht einmal die Frage, ob Demokratie oder Diktatur, beeinträchtigt das Souveränitätsprinzip. Ob Maduro nun von den USA und der EU als rechtmäßiger Staatschef anerkannt oder nicht anerkannt wurde, ist völkerrechtlich erst einmal völlig unerheblich, da es eine innere Angelegenheit der jeweiligen Staaten und ihrer Gesellschaften ist, wie sie sich konstituieren. Das Völkerrecht kennt keine an die inneren Angelegenheiten gebundene konditionierte Souveränität. Selbst die unilaterale Responsibility-to-protect-Doktrin konnte sich nicht völkerrechtlich etablieren, weil ihr Missbrauch mit der NATO-Intervention in Libyen 2011 zu offensichtlich wurde. Natürlich kann ein Staat seine diplomatischen Beziehungen aufgrund einer für ihn unliebsamen Regierung eines anderen Staates einstellen, aber das ist ein bilateraler Aspekt und hat keine universell völkerrechtliche Bedeutung.
Diese Argumentationsfigur des illegitimen Staatschefs durchzieht direkt oder indirekt nahezu alle Parteien mit Ausnahme des BSW. Direkt, wie bereits ausgeführt, indem versucht wird, Souveränität zu konditionieren; und indirekt, wenn der gewaltsame Regime Change anerkannt wird, indem Neuwahlen und das Wohl des venezolanischen Volkes gefordert werden, statt eine Rückkehr zum Status quo ante zu fordern. Um ein Missverständnis zu vermeiden: Mit dieser Feststellung spreche ich mich natürlich nicht gegen freie Wahlen und das Wohl des Volkes aus. Meine Feststellung bezieht sich lediglich auf die beiden Möglichkeiten, wie auf einen gewaltsamen Regime Change reagiert werden kann. Und das bedeutet: Wer eine Rückkehr zum Status quo ante ablehnt, akzeptiert logischerweise den Regime Change.
Es handelt sich hierbei also um nichts weniger als um eine implizite Akzeptanz dieses Angriffskrieges einschließlich erfolgter Verschleppung des Staatschefs. So auch eine Erklärung der EU, in der dann auch noch zynischerweise auf die Gültigkeit des UNO-Völkerrechts verwiesen wird, verfasst von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas:
„Die Europäische Union fordert Ruhe und Zurückhaltung aller Akteure, um eine Eskalation zu vermeiden und eine friedliche Lösung der Krise zu gewährleisten.
Die EU erinnert daran, dass unter allen Umständen die Grundsätze des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen eingehalten werden müssen. Die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen tragen eine besondere Verantwortung, diese Grundsätze als Säule der internationalen Sicherheitsarchitektur aufrechtzuerhalten.
Die EU hat wiederholt erklärt, dass Nicolás Maduro nicht die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten hat, und hat sich für einen von Venezuela geführten friedlichen Übergang zur Demokratie im Land eingesetzt, der in seiner Souveränität respektiert wird. Das Recht des venezolanischen Volkes, seine Zukunft zu bestimmen, muss respektiert werden.
Die EU teilt die Priorität der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, die weltweit eine erhebliche Sicherheitsbedrohung darstellen. Gleichzeitig betont die EU, dass diese Herausforderungen durch eine nachhaltige Zusammenarbeit im uneingeschränkten Recht und den Grundsätzen der territorialen Integrität und Souveränität angegangen werden müssen.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten sowie mit regionalen und internationalen Partnern, um den Dialog mit allen Beteiligten zu unterstützen und zu erleichtern, was zu einer ausgehandelten, demokratischen, inklusiven und friedlichen Lösung der Krise führt, die von den Venezolanern angeführt wird.
Der Respekt vor dem Willen des venezolanischen Volkes bleibt der einzige Weg für Venezuela, die Demokratie wiederherzustellen und die aktuelle Krise zu lösen.“
Der Rechtsnihilismus hat sein Werk vollendet – das Internationale Recht ist tot
Dass die offenen und verkappten Protagonisten dieser mannigfaltigen Völkerrechtsbrüche auf diese Weise das Internationale Recht vollends zerschlagen, scheinen viele dieser Superstrategen in ihrem ideologischen Wahn gar nicht zu kapieren. Der Prozess des völkerrechtlichen Nihilismus begann mit der Intervention und Zerschlagung des alten Jugoslawiens und der völkerrechtswidrigen Anerkennung der jugoslawischen Teilrepubliken 1991/92. Fortgesetzt mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO 1999 und 2003 mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der von den USA geführten „Koalition der Willigen“ gegen den Irak. Es folgten Libyen, Syrien und nun Venezuela mit den gewaltsamen Regimewechseln. Hinzu kommt eine Vielzahl von den USA begangenen illegalen militärischen Schlägen, Interventionen und illegalen Hinrichtungen von Gegnern – darunter auch Zivilisten – durch Drohnen. Dazwischen auch der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.
Der völkerrechtswidrige Angriff der USA auf Venezuela, die illegale Verschleppung des venezolanischen Staatschefs und der beabsichtigte Raub venezolanischer Rohstoffe sind nicht nur ein weiterer sehr eklatanter Schritt der USA. Er ist der finale Schritt! Nun verstehen auch die letzten Optimisten auf dieser Welt, dass der Schutz des eigenen Staates und der eigenen Regierung nicht durch das Völkerrecht, nicht durch die UNO gewährleistet werden kann und wird. Es bleibt die katastrophale und eigentlich anachronistische Erkenntnis, dass nur die Organisation des Selbstschutzes durch Aufrüstung – und das möglichst auch mit Atomwaffen – ein relativer oder absoluter Sicherheitsgarant sind. Die fatale Staatenanarchie mit dem ihm inhärenten Sicherheitsdilemma wird das Unordnungsweltbild der nächsten Dekaden des 21. Jahrhunderts sein. Klimakrise war gestern, Aufrüstungswettlauf ist heute.
So hat die serbische Regierung auf einer eigens einberufenen Sondersitzung des serbischen Nationalen Sicherheitsrates angesichts des US-amerikanischen Angriffs und der damit einhergehenden Erkenntnis des endgültigen Ablebens des Völkerrechts beschlossen, massiv aufzurüsten. Der serbische Präsident Vucic wird mit folgenden Aussagen zitiert:
„In der heutigen Welt existiert das Völkerrecht praktisch nicht, die Weltpolitik wird ausschließlich durch das Recht des Stärkeren bestimmt, und Serbien muss von dieser Realität ausgehen. (…) Seiner Ansicht nach könne Serbiens Stärke eine ausreichende Abschreckung darstellen, und das oberste Ziel bleibe die Wahrung des Friedens. Das Staatsoberhaupt sprach auch über die weitere Stärkung der Spezialeinheiten und erklärte, Serbien werde in den nächsten anderthalb Jahren seine militärischen Fähigkeiten verdoppeln, nicht zahlenmäßig, sondern hinsichtlich Feuerkraft und technischer Kapazitäten.“
Und Russlands früherer Präsident und jetziger Vize-Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates Russlands sowie führender Politrowdy Dmitri Medwedew erklärt: Der Besitz von Atomwaffen sei die beste Sicherheitsgarantie: „Mit einem guten Wort und einer Pistole erreicht man mehr als nur mit einem guten Wort.“ Und er ergänzte dies mit einem Angebot an interessierte Länder, sie könnten unter den russischen Nuklearschirm schlüpfen, wie auch bereits Weißrussland.
Und all diese Superexperten, die die Rechtsbrüche verharmlosen und sich auch im Fall Venezuela in transatlantischer Nibelungentreue ergeben, werden demnächst die Möglichkeit haben, auch Dänemark schönzureden, wenn die Trump-Administration Grönland okkupieren oder gar annektieren sollte. Man darf schon jetzt seiner Phantasie freien Raum lassen, wie sie Trumps Grönlandabenteuer irgendwie als rechtsverträglich erklären werden. Und Dänemark? Nun, Dänemark hat sich als einer der loyalsten US-Verbündeten der letzten Dekaden bewiesen – aber Dankbarkeit ist in einer von purer Macht bestimmten internationalen Politik nicht zu erwarten.
Die Ironie der Geschichte ist: Dänemark hat die gewaltsame Sezession des Kosovo von Serbien politisch und militärisch unterstützt. Als damaliger Mitarbeiter der OSZE in Kosovo hatte ich immer wieder Kontakt mit dänischen K-FOR-Offizieren. Diese waren ganz und gar der Überzeugung, den Kosovo von Serbien befreit und demokratisiert zu haben, so ihre tatsächlich getätigten Aussagen mir gegenüber. Ob sie die Okkupation und mögliche Annexion Grönlands durch die USA auch als Befreiung von Dänemark sehen werden, ist wohl eher zweifelhaft. So ist das mit den Doppelstandards, sie können zum Bumerang werden.
Rechtliche Einordnung
- Selbstverteidigungsfall
Venezuela hat die USA nicht militärisch angegriffen. Und selbst wenn die Drogenbehauptung richtig sein sollte, so wäre eine militärische Reaktion darauf nicht rechtskonform. Militärische Reaktionen des Staates A sind nur aufgrund militärischer Aktionen des Staates B gegen Staat A zulässig. Daher kann sich die USA nicht auf den Selbstverteidigungsfall des Artikels 51 der UNO-Charta berufen – im Gegensatz zu Venezuela, das sich als angegriffenes Land tatsächlich auf diesen Selbstverteidigungsfall berufen kann.
- Sicherheitsratsmandat für die USA
Die USA haben für ihre militärischen Maßnahmen gegen Venezuela kein Mandat des UN-Sicherheitsrates gemäß Kapitel VII der UNO-Charta. Sie haben sich kraft ihrer Macht erneut selbst mandatiert und damit das Völkerrecht eindeutig gebrochen.
- Androhungs- und Anwendungsverbot von Gewalt sowie Interventionsverbot
„Artikel 2
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nachfolgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.
2. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.
3. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
(…)
7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“
Die USA haben eindeutig Venezuela zunächst militärische Gewalt durch die massiven Flottenkonzentration vor Venezuela angedroht. Das Kapern von Tankern mit venezolanischem Öl ist bereits als offensiver und rechtswidriger Kriegsakt zu kategorisieren. Die dann vollzogene Luft- und Bodenoperation stellt einen klaren rechtswidrigen Angriff dar. Die Entführung und Verschleppung des venezolanischen Präsidenten ist ebenso ein rechtswidriger Akt, da sie gegen den Immunitätsstatus von Staats- und Regierungschefs sowie Außenministern verstößt. Der Immunitätsstatus entspringt den Rechtsquellen des Völkergewohnheitsrechts und der internationalen Rechtsprechung (IGH-Urteil).
Was daran im Sinne unseres Kanzlers „komplex“ sein soll, bleibt wohl sein Geheimnis.
Fazit
Die offene Schlacht im Weltneuordnungsprozess hat nun für jeden sichtbar begonnen. Das normative Ordnungssystem ist am Boden. Die Frage, ob die neue Weltordnung mit Diplomatie oder Krieg geformt werden wird, ist endgültig beantwortet.
Titelbild: Miha Creative / Shutterstock






