US-Präsident Trump hat es wieder getan – ein Land militärisch überfallen und das auch noch, während zwischen den USA und dem Iran die diplomatischen Verhandlungen liefen. Nachdem er im Januar Venezuela angegriffen, den Präsidenten des Landes, Nicolas Maduro, entführte und Venezuela nun schrittweise zur US-Kolonie umbaut, überfiel er nun den Iran binnen eines Jahres ein zweites Mal. Die Taktzahl militärischer Überfälle auf souveräne Staaten erhöht sich selbst für US-Verhältnisse rasant. Was sind Trumps Ziele und wie reagieren seine europäischen Bündnispartner? Von Alexander Neu.
Wer den völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran – sofern man die Meinung vertritt, es gäbe nach Venezuela das Völkerrecht noch – als legitime Maßnahme gegen dessen mögliche Nuklearambitionen begründet, versteht nicht oder will nicht verstehen, worum es tatsächlich geht.
Iran und die Atombombe
Der erneute Krieg gegen den Iran wird mit dessen angeblicher Ambition, die Atombombe zu entwickeln, begründet. Ob der Iran tatsächlich danach strebt oder die zivile Nutzung sich nicht verbieten lassen will, was laut dem nuklearen Nichtverbreitungsvertrag legal ist, darüber kann ich angesichts der vielen sich auch widersprechenden Aussagen nicht urteilen. Interessant ist indessen das erneute Generieren von Doppelstandards:
Erstens verstößt auch Deutschland durch die technische „nukleare Teilhabe“ seit Jahrzehnten gegen den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag. Hierzu mein Beitrag zu den Atomwaffenverträgen von Juli 2025:
„Artikel II
Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonst wie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen.“
Zweitens verstoßen die USA sowie alle übrigen Nuklearstaaten gegen den Vertrag, da dieser die Abschaffung der Nuklearwaffen fordert, den auch die übrigen großen Nuklearstaaten seinerzeit unterschrieben hatten.
„Artikel VI
Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.“
Mit dem ersatzlosen Auslaufen des letzten Nuklearwaffenreduktionsvertrages, dem New-START-Vertrag, im Februar dieses Jahres, haben die USA ihre Verachtung für das Völkerrecht und die Notwendigkeit der globalen Abrüstungsnotwendigkeit der Atomwaffen erneut demonstriert. So weit, so gut – es bleibt in Fragen der Doppelstandards gegenüber dem Rest der Welt alles beim Alten. So ganz im Sinne, wie es der kanadische Premierminister Carney kürzlich auf dem Gipfel in Davos konzedierte:
„Über Jahrzehnte prosperierten Länder wie Kanada unter dem, was wir die regelbasierte internationale Ordnung nannten. Wir traten Institutionen bei, priesen ihre Prinzipien und profitierten von ihrer Berechenbarkeit. (…). Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war; dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte; dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich (…)“
Westliche Reaktionen
Wie sind die Reaktionen aus dem politischen Berlin hierzu? Zur Bewertung westlicher Reaktionen sind zwei Parameter zu verwenden:
Erstens das Völkerrecht und zweitens die Bewertung der Verbreitung von Atomwaffen, insbesondere mit Blick auf die Debatte über die Beschaffung deutscher respektive „europäischer“ Atomwaffen:
Zu erstens:
Der von der „Tagesschau“ interviewte Völkerrechtler Safferling bewegt sich noch in seiner Bewertung in der Welt des existierenden Völkerrechts, was es zu verteidigen gelte. Tatsächlich, und das muss man ihm hoch anrechnen, argumentiert er völkerrechtlich sauber. Damit hebt er sich wohltuend von einem großen Teil seiner Kollegen, die sich als völkerrechtliche Hofschranzen in der Vergangenheit profilierten, ab. Der Titel des Interviews in der „Tagesschau“ lautet:
„Diese Luftangriffe sind völkerrechtswidrig“
Selbst aus den USA kommen seitens der Demokraten interessante Aussagen, die für die Aussagen der Berliner Politik interessant sind. Laut Deutschlandfunk kritisierten „US-Demokraten den ,illegalen´ Angriff im Iran“.
Auch der UNO-Generalsekretär Guterres sowie die spanische und norwegische Regierung kritisieren die Angriffe als klar völkerrechtswidrig.
Die drei europäischen Regierungschefs Starmer, Macron und Merz hingegen verurteilen mitnichten den US-amerikanisch-israelischen Angriff auf den Iran, sondern die militärischen Reaktionen des Iran:
„Wir verurteilen die iranischen Angriffe auf Staaten in der Region auf das Schärfste. Iran muss seine willkürlichen Militärschläge unterlassen.“
Dass der Iran tatsächlich auch Staaten in der Region angreift, dürfte unbestritten sein. Die Frage ist jedoch, inwiefern die vom Iran angegriffenen Staaten in welcher Weise auch immer, eine logistische oder operative Basis für die US-Schläge bieten. Denn von „willkürlichen Militärschlägen“ des Iran ist wohl nicht unbedingt auszugehen.
Festzuhalten bleibt: Nicht die Aggressoren USA und Israel werden seitens der drei europäischen Staatschefs kritisiert, sondern der angegriffene Staat wird faktisch aufgefordert, nicht zu reagieren. Es stellt sich die ernsthafte Frage, ob die drei „Experten“ – Starmer, Macron und Merz – von ihren Beratern vorab nicht darüber aufgeklärt wurden, dass ihre bevorzugten Kumpels in den USA, die Demokraten, Trumps Angriff auf den Iran ebenfalls kritisierten. Sie solidarisieren sich sodann mit Trump gegen die US-Demokraten für einen völkerrechtswidrigen Krieg. Wie verwirrt muss man sein?
Zu zweitens:
Die Diskussion um die Beschaffung „europäischer“ oder deutscher Atombomben wird seit Monaten scheibchenweise angeheizt. Offizieller Auslöser seien die Unsicherheiten über die Fortexistenz des US-amerikanischen Nuklearschirms für Europa unter der Trump-Administration. Interessant ist, dass bei dieser Diskussion das Beschaffungs- und Besitzverbot für Atomwaffen überhaupt keine Rolle zu scheinen spielt. Ganz so, als gelte dieses Verbot nur für nicht-westliche Staaten, ganz im Sinne der sogenannten „regelbasierten internationalen Ordnung“. Dass auch die Debatte in Deutschland läuft, ist ein weiterer Skandal, zumal im 2+4-Vertrag der Besitz von Atomwaffen ausdrücklich nicht erlaubt ist.
Artikel 3
(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen vom 1. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.
Entweder ist man sich der internationalen Verpflichtungen nicht bewusst, was ein besonderes Armutszeugnis für die „Expertise“ jener ist, die sich mit der Debatte zu profilieren versuchen, oder es ist ihnen gelinde gesagt „scheißegal“, was ich eher vermute. Zumindest hat Kanzler Merz kürzlich den Besitz einer deutschen Atombombe abgelehnt. Aber hatte er nicht auch vor der Bundestagswahl jegliche Änderung an der Schuldenbremse abgelehnt? Was daraus geworden ist, weiß der aufmerksame Beobachter des politischen Geschehens: Kanzler Merz’ Aussagen sind stets mit dem größten denkbaren Fragezeichen zu versehen.
Was Merz jedoch zu versuchen scheint, ist, eine Europäisierung der französischen und britischen Atombomben als gangbare Option auszubauen. Hierbei würde die technische „nukleare Teilhabe“ einfach über die Verfügung US-amerikanischer Atombomben auf französische und britische Atombomben erweitert. Das ist zwar auch ein Bruch des nuklearen Nichtverbreitungsvertrages (s.o.). Aber was soll’s, denn dieser Bruch wird ja bereits seit Dekaden erfolgreich praktiziert. Man bewegte sich lediglich in der Kontinuität des bisherigen Vertragsbruchs.
Trumps tatsächliches Ziel
Der erneute Angriff der USA und Israels auf den Iran, noch während des Verhandlungsprozesses, macht es erforderlich, den Blick auf die wahren Ambitionen, auf das eigentliche Ziel dieser Militäraktion zu werfen. Es geht nur indirekt und vor allem nur propagandistisch um iranische Nuklearambitionen. Tatsächlich geht es um das ganz große Spiel. Es geht darum, den Iran, wie auch zuvor Venezuela, als mittelgroßen Player und engen Verbündeten Russlands sowie Chinas aus dem geopolitischen Spiel herauszunehmen, um damit den globalen Prozess hin zu einer multipolaren Weltordnung bestenfalls zu stoppen. Die USA wollen einen Regime Change, in dem abschließend der Iran hin zum Westen gewendet wird. Dafür spricht, dass gezielt die iranische Führungsriege versucht wird auszuschalten. So wurde bereits in den ersten Stunden, neben ranghohen Militärs, auch Ajatollah Ali Chamenei, der ranghöchste politische Führer des Irans, ermordet.
Ob die USA mit diesem Feldzug letztlich Erfolg haben werden, ist offen. Sollten die USA mit ihrer über das bisherige Niveau praktizierten Gewaltpolitik auch im Iran Erfolg haben, können sich weitere Staaten des Nicht-Westens warm anziehen – auch China und Russland. Beide Staaten schrecken bislang davor zurück, der Trump-Administration die Grenzen aufzuzeigen; bewegen sich stattdessen auf dem Level der Verurteilung des Angriffs, was bei Trump nicht einmal ein müdes Lächeln erzeugen dürfte. Trump führt China und Russland erneut als impotente Möchtegernmächte vor. Vielmehr dürfte er sich in seiner praktizierten Madman-Rolle äußerst bestätigt fühlen und das in seinen Augen erfolgreiche Konzept des Keuleschwingens fortsetzen.
Titelbild: Whitehouse.gov






