28. Januar 2022: 50 Jahre Radikalenerlass

28. Januar 2022: 50 Jahre Radikalenerlass

28. Januar 2022: 50 Jahre Radikalenerlass

Ein Artikel von: Redaktion

Demnächst jährt sich zum 50. Mal der Beschluss zur sogenannten Überprüfungspraxis von Bewerbern für den öffentlichen Dienst, gemeinhin Radikalenerlass genannt. Aus diesem Anlass hat Reinhold Lang einen einschlägigen Text geschickt. Er war als Juso-Vorsitzender im SPD-Kreisverband Karlsruhe und aktiver politischer Studierendenvertreter der Universität Karlsruhe selbst betroffen von einem „Berufsverbotsverfahren“. – Zum „Jubiläum“ sendete die ARD eine Doku des Filmemachers Herrmann G. Abmayr, auf die wir hier verlinken. Das ist insgesamt ein interessantes Dokument der Zeitgeschichte. – Was am 28. Januar 1972 beschlossen wurde, ist schlimm. Der Beschluss hat aber nicht eine ganze Generation betroffen, wie es auch in dem Film von Abmayr heißt. Er hat sehr selektiv zugeschlagen. Albrecht Müller.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Es habe sich damals eine ganze Generation von der Politik abgewandt. Das ist nicht richtig. Ich erinnere daran, dass alleine im Bundesland Baden-Württemberg, das in der Doku des Filmemachers Abmayr eine zentrale Rolle spielt, genau in jener Zeit eine ganze Riege von progressiven Menschen politisch aktiv geworden ist: Peter Conradi, Harald B. Schäfer, Hermann Scheer, Gunter Huonker und eine Reihe mehr. Ich selbst bin ab dem 15.2.1973 im Bundeskanzleramt als Abteilungsleiter im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen. Mein radikaler und von Marx geprägter Freund und gelegentlicher Autor der NachDenkSeiten Hans Bleibinhaus wurde damals Mitarbeiter der Stadt München. Ein anderer Vertreter der damals jungen Generation, Henning Scherf, wurde genau in dieser Zeit politisch aktiv. Ab 1971 war er Mitglied der bremischen Bürgerschaft. Usw. und sofort. Es stimmt nicht, dass sich eine ganze Generation wegen des Radikalenerlasses von der Politik abgewandt hat.

Mit diesen Hinweisen will ich den Schaden, den der Radikalenerlass angerichtet hat, nicht kleinschreiben. Allerdings sollte der Vorgang differenzierter betrachtet werden. So ist zum Beispiel auch die in der ARD-Doku auftauchende Behauptung „von Brandt initiiert“ schlichtweg falsch. Brandt hat sich der rechten SPD aus Hamburg und dem Druck der CDU/CSU-Ministerpräsidenten gebeugt. Das ist schlimm genug. Die Folgen waren schlimm, auch wenn sie junge Menschen unterschiedlich trafen.

Es folgt der Beitrag von Reinhold Lang.

28. Januar 2022: 50 Jahre Radikalenerlass und die Folgen

Am 28. Januar 2022 jährt sich zum 50. Mal der unselige „Radikalenerlass“ von 1972, der auch sehr viele damalige Mitglieder des Sozialdemokratischen Hochschulbundes/Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SHB/SDS), der Jusos und sogar des LSD (Liberaler Studentenbund Deutschlands) mit aller Wucht, genauer mit Berufsverboten traf. Im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“. Die politisch wachgewordene Studentenschaft war begeistert. Doch im Widerspruch dazu verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz des Bundeskanzlers den „Extremistenbeschluss“, was der Kanzler selbst Jahre später als eine seiner größten innenpolitischen Fehlentscheidungen eingestand.

Nach dem 28. Januar 1972 wurden dann ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst auf ihre Verfassungstreue in der BRD „überprüft“. Der von alten Nazis, Rechtsradikalen und Rechtskonservativen durchsetzte Verfassungsschutz (siehe hierzu die grundlegenden Werke „Überwachtes Deutschland“ (2012) von Prof. Dr. Josef Foschepoth, Historiker und Publizist, sowie des Berliner Staatsrechtlers Prof. Dr. Martin Kutscha „Was heißt hier eigentlich Verfassungsschutz?“ (Hg. , mit C. Kerth, Köln 2020)) erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“, als „Extremist“ oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, von Willy Brandt gerade auch gegen den damaligen Rechtsradikalismus der NPD (deren 10%- Wahlerfolg bei der Landtagswahl 1968 in Baden-Württemberg alle Demokraten alarmierte) intendiert, sollten aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder erst gar nicht eingestellt werden.

Die Praxis aber zeigte: Der Radikalenerlass richtete sich zu 99% gegen Linke: Betroffen waren nicht nur die oben genannten linken Studentenverbände, sondern vor allem auch Mitglieder der DKP, des MSB Spartakus, maoistischer und trotzkistischer Organisationen, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschaften (insbesondere der GEW), in Bayern auch Sozialdemokraten und Engagierte in der Friedensbewegung (u.a. Teilnehmer an den Ostermärschen gegen Atombewaffnung und Aufrüstung).

Die massenhafte „Gesinnungsüberprüfung“ bewirkte eine nachhaltige Beschädigung der Demokratie und Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit. Damals wurden zigtausende Menschen vor amtlichen Überprüfungsausschüssen verhört, oft auf Basis anonymer und gerichtlich nur selten überprüfbarer Berichte von Spitzeln des Verfassungsschutzes. Sehr vielen wurde ihre berufliche Zukunft durch ein nachfolgendes Berufsverbot zerstört oder verbaut. Die Demokratie wurde also nicht geschützt, sondern nachhaltig beschädigt und ein Klima der Einschüchterung und des Duckmäusertums erzeugt. Die Überprüfungen führten zu ca. 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, über 1.250 Ablehnungen und 265 Entlassungen. [5]

Dringend notwendig ist eine Aufarbeitung dieses negativen Kapitels westdeutscher Nachkriegsgeschichte und eine Rehabilitierung und Entschädigung der betroffenen Opfer. Eine entsprechende Auftragsstudie an Historiker der Universität Heidelberg sei in Arbeit, aber noch nicht abgeschlossen. [6] Aber nicht einmal zu einer Entschuldigung konnten sich bisher die politisch heute Verantwortlichen durchringen, nicht einmal der nach Abschluss seines Lehrerstudiums selbst vom Berufsverbot bedrohte heutige Ministerpräsident Kretschmann.

Aber das ist ein eigenes Kapitel. [4][5]

Mitglieder und Sympathisanten rechter Parteien, Gruppierungen und Burschenschaften wurden dagegen im öffentlichen Dienst geduldet und bei Bewerbungen so gut wie nie abgelehnt. In der Justiz konnten die „alten Kameraden“ aus der NS-Zeit weiter als Richter und Staatsanwälte bis zu ihrer Pensionierung unbehelligt arbeiten, in der Politik sogar bis in höchste Staatsämter aufsteigen.[1]

Erinnert sei an den Fall Filbinger (CDU), dem langjährigen Ministerpräsidenten in Baden-Württemberg (1966-1978), der als NSDAP-Mitglied (ab 1937) und dann 1943 als Hitlers Marinerichter im besetzten Norwegen noch nach der Kapitulation der Wehrmacht im Mai 1945 „fahnenflüchtige“ Matrosen (u.a. Walter Gröger) zum Tode verurteilte. Diese Urteile, die der Schriftsteller Rolf Hochhuth bekannt machte, versuchte er mit der Aussage zu bemänteln: „Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“ Erst diese ungeheuerliche, die NS-Justizmorde rechtfertigende Behauptung, entfachte einen Sturm der Empörung, der dann auch die CDU zwang, Filbinger zum Rücktritt zu bewegen. Er blieb aber bis zu seinem Tod 2007 Ehrenvorsitzender der CDU Baden-Württembergs. Bei seiner Beisetzung in Freiburg versuchte dann der amtierende CDU-Ministerpräsident Oettinger (und frühere Burschenschaftler), Filbinger mit der verlogenen Behauptung freizusprechen: Filbinger sei ein Gegner des NS-Regimes gewesen!

Die Fakten sind eindeutig:

Filbinger war bereits 1933-1935 als Jura-Student in Heidelberg Mitglied des Nationalsozialistischen Studentenbundes und ab 1934 Mitglied der SA geworden. Nach einer für ihn folgenlosen „Entnazifizierung“ trat er 1951 der CDU bei und betrieb als Ministerpräsident einen scharfen Rechtskurs, u.a. gegen die Entspannungspolitik Willy Brandts, gegen die Ostverträge, war ein entschiedener Befürworter des Baus von weiteren 5 Atomkraftwerken im Rheintal, hasste die 68er-Studentenbewegung, war radikaler Gegner einer Entschärfung des Abtreibungsparagraphen §218 und ließ in Baden-Württemberg eine verschärfte Variante des Radikalenerlasses anwenden, wobei jährlich mehr als 10.000 Bewerber für den öffentlichen Dienst überprüft wurden. Auch nach seinem Rücktritt 1978 blieb er politisch aktiv und versuchte mit dem „Studienzentrum Weikersheim“ bis zu seinem Tod die CDU auf eine nationalkonservative Linie auszurichten. Er war Herausgeber einer geschichtsrevisionistischen Zeitschrift und verantwortlich für Einladungen an Rechtsextremisten zu Vorträgen. Es liegt auf der Hand, dass er in seiner Zeit als Ministerpräsident auch den baden-württembergischen Verfassungsschutz mit entsprechendem Personal und Auftrag ausstattete.

In diesem Zusammenhang darf an die aktuelle Causa Hans-Georg Maaßen (CDU) erinnert werden, der erst im November 2018 seinen Hut als Präsident des Verfassungsschutzes nehmen musste, nachdem er sich rechtsradikaler Verschwörungstheorien bediente. Spätestens mit der Selbstenttarnung des Terrornetzwerks Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ist deutlich geworden: der Verfassungsschutz hat als Demokratieschutz versagt. Tatsächliche Bedrohungen für die Demokratie, etwa durch militante Neonazis, verfolgte und verfolgt diese Behörde nur ungenügend. Man ist eben auf dem „rechten Auge“ blind!

Der Verfassungsschutz ist im Kern ein Geheimdienst, der sich einer wirksamen demokratischen Kontrolle entzieht. Viele sind überzeugt: Er schadet der Demokratie mehr, als er ihr nützt. Eigentlich Zeit, ihn abzuschaffen. [2]

Das Gegenteil aber geschieht: Trotz seiner häufig rechtswidrigen Aktionen und seines Versagens in der Abwehr rechtsterroristischer Anschläge wird er mit immer mehr Mitteln, Personal und erweiterten Befugnissen (z.B. Einsatz von Staatstrojanern bei der digitalisierten Überwachung) ausgestattet.

Wie stark die ideologisch rechtslastige Ausrichtung des Verfassungsschutzes bis hinauf in die Führung reicht, belegt das jüngst in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am 16.01.2022 veröffentlichte Interview des jetzigen Vefassungsschutzchefs Thomas Haldenwang, der – gegen die Corona-Politik der Exekutive und die Einschränkung von Grundrechten – demonstrierende Bürger und Bürgerinnen pauschal als „Staatsfeinde“ etikettierte. [3] Der Begriff „Staatsfeinde“ war ein Nazi-Kampfbegriff zur Ausschaltung und Vernichtung ihrer politischen Gegner! Die Geschichtsvergessenheit aber ist allgemein geworden! [4]


[«1] Zur strafrechtlichen Verfolgung politischer Gesinnung Prof. Dr. Foschepoth: „Bereits 1947/48 waren 90% aller Richter und Staatsanwälte in den drei Westzonen solche, die schon im NS-Staat Dienst getan hatten und einen „besonderen Korpsgeist“ entwickelten. Dieser wurde durch die gemeinsame Sozialisation und Karriere während der NS-Zeit zusätzlich gefördert, wobei sie die nationalsozialistische Diktatur völlig unbeschadet überstanden haben.“ In: Josef Foschepoth, Verfassungswidrig!, Göttingen 2017 (ISBN 978-3-525-30181-4), S.95 und Bernhard Diestelkamp, Die Justiz nach 1945 und ihr Umgang mit der eigenen Vergangenheit, in: Diestelkamp/Stolleis, Justizalltag im Dritten Reich, Frankfurt a.M. 1988, S.131-149.

[«2] Siehe hierzu Andreas Eichmüller, Die SS in der Bundesrepublik, Schriftenreihe der Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, Band 117, Berlin/Boston 2018 (ISBN 978-3-11-0507012-0), insbesondere seine detaillierten Ausführungen im Kapitel „Die SS in den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden“, S. 220-279.

[«3] Vgl. Albrecht Müller in: Nachdenkseiten vom 16.01.2022: Verfassungsschutzpräsident nennt Demonstranten „Staatsfeinde“ – eine gezielte Provokation (nachdenkseiten.de)

[«4] Allerdings wird es im Januar einige Informationen und Veranstaltungen geben, die das Thema „50. Jahrestag des Radikalenerlasses“ aufgreifen:

  • Am 17.01.2022, 23:15 Uhr gab es eine 45-minütige ARD-Dokumentation „Jagd auf Verfassungsfeinde – Der Radikalenerlass und seine Opfer“ des Filmemachers Hermann Abmayr, worin auch Klaus Lipps (80), Sprecher der Initiativen gegen die Berufsverbote als ein typisch Betroffener, und Hinrich Enderlein (80), von 1990-1994 FDP-Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg und mutiger politischer Kritiker der Berufsverbotspraxis, interviewt wurden. Noch abrufbar in der ARD-Mediathek: Sendungen am 17.01.2022
  • Am 28.01.2022 soll es einige Veranstaltungen (unter Corona-Bedingungen) in Berlin geben, u.a. eine Ausstellung „50 Jahre Radikalenerlass“ der AG Berufsverbote in der GEW Berlin.

[«5] Informationen sind unter berufsverbote.de zu finden, u.a. dort der Aufruf „50 Jahre Berufsverbote- Demokratische Grundrechte verteidigen“ sowie Dokumentationen betroffener Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, auch eine kritische Stellungnahme vom 26.11.2021 zu Passagen der AMPEL- Koalitionsvereinbarungen, die eine „Wiederbelebung der Berufsverbotepolitik“ unter „grünem“ Einfluss befürchten lassen.

Neuere Veröffentlichungen:

  • Werner Siebler, Mit Gesinnungsschnüffelei zum Berufsverbot, in: NaturfreundIn, Dez. 2021, BUNDESMAGAZIN DER NATURFREUNDe e.V.
  • Kathrin Hedtke, Lebenslange Abstrafung, in: Erziehung und Wissenschaft, 12-2021, Zeitschrift der GEW

[«6] Meldung im Dritten Fernsehprogramm des SWR, 17.01.2022