Déjà-vu – Zum Recht gegen digitale Gewalt

Déjà-vu – Zum Recht gegen digitale Gewalt

Déjà-vu – Zum Recht gegen digitale Gewalt

Ein Artikel von Bernd Liske

Schau dir das doch mal an, dachte ich mir, als ich von der Absicht las, man wolle ein Gesetz gegen digitale Gewalt auf den Weg bringen: Das kommt dir doch bekannt vor. So sehr ich von der inneren Harmonie des deutschen Rechts angetan, aber immer wieder überrascht bin, wie wenig die Rechtsprechung sich bemüht, sie zur Geltung kommen zu lassen, so sehr habe ich den Eindruck, dass neuere Bemühungen um eine Ausgestaltung des Rechts eher kurzsichtigen und eigennützigen Erwägungen folgen. Von Bernd Liske.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Seid wachsam: Erst zerbröseln das politische Handeln, die Medien und die Rechtsprechung den durch Kleingeist schon geschädigten gesellschaftlichen Substanzwert – dem folgt ein Recht als Normal der neuen Ordnung einer „Zeitenwende“.

Im Juni 2013 war ich im Arbeitskreis Verteidigung des BITKOM aufgefordert worden, eine gemeinsame Stellungnahme des BDI und des BITKOM zu der geplanten EU-Richtline Gewährleistung einer hohen gemeinsamen Netz- und Informationssicherheit (NIS) zu kommentieren. Der Richtlinie zufolge sollten die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ein Mindestniveau nationaler Kapazitäten derart zu schaffen, dass sie für die NIS zuständige Behörden einrichten, IT-Notfallteams bilden sowie nationale NIS-Strategien und nationale NIS-Kooperationspläne erstellen. Zweitens sollte eine Plattform den Austausch über Bedrohungen und Vorfälle ermöglichen. Und drittens sollte der Vorschlag „eine Kultur des Risikomanagements“ entwickeln und Unternehmen verpflichten, Maßnahmen zur Gewährleistung von NIS zu ergreifen und Sicherheitsvorfälle zu melden.

Die Diskussion erfolgte wenige Tage, nachdem Edward Snowden das Mäntelchen des Scheins vermeintlicher Sicherheit ein wenig lüftete und uns einen Blick auf das Sein ermöglichte. Man hätte annehmen können, dass derartige Wahrnehmungen die Diskussion beim größten IT-Verband Deutschlands irgendwie beeinflussen würden: Dem war aber nicht so. Redlich war man im Verband bemüht, irgendwie eine Auseinandersetzung zu suggerieren, ohne sich aber an den eigentlichen Tatbeständen reiben zu müssen. In etwa kann man sich das so vorstellen:

In der Folge eines Hochwassers wird bei einer ganzen Anzahl von Häusern festgestellt, dass in den Kellern der Schwamm ist. Statt sich nun damit zu beschäftigen, wie man den Schwamm dort wieder rausbekommt, werden die Etagen darüber weiter gemütlich eingerichtet, die Bewohner verpflichtet, sofort zu melden, wenn der Schwamm in die Zimmer aufsteigt, und festgelegt, dass sie sich anschließend um den Schwamm in ihrem Zimmer selbst kümmern müssen. Zentral werden Statistiken verwaltet, in welchem Haus es Zimmer mit Schwamm gibt. Die Keller sind nicht Gegenstand der Betrachtung.

Seltsame Typen wie ich – in Die Bestimmung – Divergent würde ich wohl zu den Unbestimmten zählen – können mit derartigen Verdrängungen nichts anfangen, und so wandte ich mich zunächst dagegen, dass die Verantwortung auf die Unternehmen abgewälzt werden sollte (Mail vom 21. Juni 2013),

  • Wenn ich es richtig interpretiere, geht Ihr Papier in der Grundannahme davon aus, dass der Markt Sicherheit schon richten wird und für den Fall, dass das im Einzelfall nicht gelingt, Cyber-Teams sich mit der Situation auseinandersetzen. Dieses Herangehen lässt der Spekulation Raum, zu Erfahrungen zu gelangen, die deutschen und europäischen Interessen zuwiderlaufen.
  • Insofern muss das Thema als gesamtstaatliche bzw. gesamteuropäische Aufgabe in ähnlicher Weise verstanden werden, wie es sie im konventionell militärischen Umfeld schon gibt, und dahinter sich die unternehmerische Kompetenz um die Umsetzung der ausgegebenen Ziele kümmern. Der Schutz der äußeren Grenzen begrenzt dann auch den Aufwand innerhalb der Grenzen – z. B. für kleinere Unternehmen.
  • Cyber-Teams mit ihren – durchaus verschiedenen – Aufgaben werden in die klassische Behördenstruktur integriert bzw. aufgebaut und so auch deren Selbstverständnis unterstellt: Polizei, BKA, Verfassungsschutz. Das ersetzt nicht, was ich als Fragestellungen im CERT-Umfeld wahrnehme, sondern beinhaltet Fragestellungen der Wahrnehmung und Bekämpfung von der Sicherheit entgegenstehenden Aktivitäten.

um schließlich einen kreativen Eisprung zu haben, der mich über einen Zwischenschritt zu dem verbreiteten gedanklichen Konstrukt eines Redesigns der Netze brachte, mit dem ich in den folgenden Wochen bei all denen schwanger ging, die in Deutschland irgendwie mit dem Thema Sicherheit befasst waren. Die Resonanz war so überwältigend, dass insbesondere meine Aphorismen zum Schweigen einen Aufwuchs erfuhren, ich im August innerhalb von drei Wochen das Manuskript für mein erstes Buch PRISM – Ein Lehrstück für unsere Demokratie verfasste und schließlich aus dem BITKOM geworfen wurde, weil man es dort nicht ertragen konnte, dass ein kleiner Krauter wie ich sichtbar machte, wie sich die gesamte deutsche IT-Elite im schon von amerikanischen Firmen dominierten Verband wegduckte.

Wenden wir uns entlang eines Ausschnitts aus dem Buch

„Sicherheit ist nicht primär ein Geschäft zum Geldverdienen, in dessen Folge unter Berücksichtigung isolierter Interessen Strategien entwickelt werden, die Sicherheit gewährleisten sollen, sondern entlang der Vision und dem Wertekanon einer Gesellschaft sollten ganzheitliche Strategien Sicherheit gewährleisten, hinsichtlich derer die dafür notwendigen Maßnahmen auch Geld kosten können.

Einer technischen Infrastruktur darf nicht zugestanden werden, sich immer weiter zu entwickeln, oder schafft sie, um ein konstruiertes Supergrundrecht an Sicherheit darüber zu verwirklichen, sondern schafft entlang der Vision und dem Wertekanon eine Gesellschaft eine technische Infrastruktur, die den Maßstäben gerecht wird. Wenn daraus folgt, das Supergrundrecht der Bürger einer Nation zu verwirklichen, sich der Sicherung ihrer Grundrechte sicher zu sein, so ist eben dieses dann umzusetzen. Das kann nicht als Verantwortung an die Unternehmen delegiert werden. Wie es auch bei anderen Aufgaben – z. Bsp. dem Recht, Gewalt auszuüben – nicht der Fall ist, dass der Staat diese Aufgaben in die Verantwortung der Bürger legt.“

dem vorliegenden Entwurf zu. Ohne Zweifel ist es notwendig, sich mit dem Problem auseinanderzusetzen, dass im Netz beleidigt, diffamiert und bedroht wird. So sehr es zu segensreichen Beiträgen des Netzes gehört, sich dort umfassend informieren und austauschen zu können, so sehr ist es auch zu einem Ventil für Ausdrucksformen geworden, die in der realen Welt eher geächtet sind – wobei man nach tieferem Nachdenken auch zu der These kommen könnte, dass sich nur fortsetzt, was sich dort oft im Verborgenen oder in Milieus vollzieht. Die Möglichkeit, seine Identität verstecken zu können – oft genutzt aus dem berechtigten Interesse, sich vor dem Zeitgeist schützen zu wollen –, schafft einen Rahmen für jene, die ihre dunkle Macht ausleben wollen, und dann wird die Anonymität zur Basis für Feigheit, für den Dreck, den man von sich gibt, nicht einstehen zu wollen. Wird dem nicht Einhalt geboten, gewöhnt man sich daran und schafft sich durch die Beständigkeit und unzureichende Resonanz eine neue Normalität. Wenn die Anbieter das dann noch durch ihr Ranking unterstützen, entwickelt sich eine Kultur, die aus dem Netz auch in die reale Welt wirkt.

Seitdem ich mich seit Ende 2019 auf TWITTER tummle, habe ich vielfache Bekanntschaft mit Hatern und dabei selten die Erfahrung gemacht, dass mein Bemühen, auch ihnen Achtung entgegenzubringen, indem ich mich mit ihren Anfeindungen auseinandersetze, zu einem Überdenken führt. Zu sehr weiche ich dabei von einer gesellschaftlichen Normalität ab, die Hass-Kommentare entweder schweigend hinnimmt oder sie gar goutiert – wofür die oft nicht geringe Anzahl von Followern spricht. Inzwischen screene ich die Profile von Kommentatoren mit oftmals nicht mal von vornherein überaus verdächtigen Tweets standardmäßig nach Worten wie „Arsch“, „Idiot“, „fick**“, „Blödmann“, „Putin-Troll“ und werde oft fündig. Mehrere Bemühungen, Tweets, aus denen Drohungen hervorgingen, TWITTER zu melden und bei der Polizei anzuzeigen, waren ohne Erfolg.

„Die Kraft der Mühelosigkeit: Zu viele Verbote auf der Welt – und die Menschen werden untauglich; Zu viele scharfe Waffen unter den Menschen – und die Verwirrung nimmt zu im Volk; Zu viel Raffinesse unter den Menschen – und immer mehr befremdliche Dinge geschehen; Zu deutlicher Zuwachs an Gesetzen und Verordnungen – und zu viele Verbrecher tauchen auf.“
Lao-tzu (6. Jh. vor Chr.), chinesischer Philosoph, aus dem Tao-te-king

Doch brauchen wir dafür ein neues Gesetz? Reicht es nicht aus, die vorhandenen Instrumente zu nutzen, die vorhandenen Verantwortungen an ihre Verpflichtung zu erinnern, aber insbesondere die Gesellschaft zu sensibilisieren, Derartiges nicht einfach hinzunehmen? Ich denke, dass die Diskussion darüber geführt werden muss, ehe man sich mit einem neuen Gesetz schmückt, dessen Waffen gegen die genannten Ziele stumpf bleiben, aber zielgenau ganz andere treffen.

Bei dem Blick auf die bisherigen Absichten fällt zunächst die Feststellung auf, „In einem auf der individuellen Freiheit fußenden Gemeinwesen“ sei „die Durchsetzung von Recht nie allein Sache von Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden und privaten Unternehmen (sog. Gatekeepern)“ und „Betroffene müssen es immer auch in der Hand haben, selbst effektiv gegen die Verletzung der ihnen zustehenden Rechte vorzugehen.“ Gegen das „effektiv“ kann dabei sicher nichts eingewandt werden, aber das „selbst“ bedeutet in Konsequenz in ähnlicher Weise wie schon im Zuge der NSA-Affäre, dass sich Betroffene „selbst“ darum kümmern müssen, zu ihrem Recht zu kommen – was vor dem Hintergrund, dass sie schon einen Staat finanzieren, der sich eigentlich kümmern könnte, fragwürdig und „nicht effektiv“ erscheint. Noch fragwürdiger wird die Ansiedlung der Beschwerdebearbeitung bei den Landgerichten. Unabhängig davon, dass bisher nicht bekannt ist, dass diese Gerichte unter Arbeitsmangel leiden oder dadurch auffallen, dass sie besonders „effizient“ sind, würde das zwar keine Gerichts-, dafür aber Anwaltskosten verursachen, sodass die Nutzung dieser Möglichkeiten auf einen kleinen Kreis von Betroffenen und staatliche Strukturen beschränkt sein dürfte. Die unter „II Maßnahmen“ aufgeführten Schwerter werden so von vornherein hochgradig stumpf.

Absichten werden in der Demokratie auf leisen Sohlen verfolgt

Dann gibt es aber noch einen Bereich, zu dem der geplante Gesetzentwurf keine Stellung nimmt, der aber durchaus unter die digitale Gewalt fällt: Die Zensur – ich darf mich da zu den Betroffenen zählen. Ohne die hier mögliche vollständige Beschreibung äußert sich das insbesondere darin, dass ich die zweifelhafte Ehre habe, dass alle meine Tweets auf TWITTER seit Langem nicht nur unter der Kategorie „Weitere Antworten anzeigen, insbesondere solche, die beleidigende Inhalte enthalten können“ veröffentlicht werden, sondern dort auch noch an der letzten Stelle eingeordnet sind – unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Zu den Erfahrungen als letzter Husten gehört auch, dass einige meiner gefährlichen Aphorismen einfach nicht über die Suche erreichbar sind – so zum Querdenken (während die anderen Aphorismen zum Querdenken gefunden werden), zu Gefühlen und zu den Eliten. Wenn man dann feststellt, dass die, die einen mit Hass-Tweets angehen, oben eingeordnet werden und so eine ganz andere Wahrnehmung haben, kommt man ins Grübeln und zu der Frage, welchen Zielen die ganze Veranstaltung dient. Davon, dass ich den Eindruck habe, dass eine solche Einordnung meiner Texte nicht gerechtfertigt ist und davon, dass ich von deren Qualität überzeugt bin und sie jeder Prüfung unterwerfen kann, spricht die Tatsache, dass ich die wichtigsten 1.300 Threads und Tweets meines ersten TWITTER-Jahres zusammen mit über 2.300 Quellenangaben in einem Buch veröffentlicht habe: Liske twittert – Blickwinkel eines Querdenkers.

Seit Jahren versuche ich vergeblich, gegen diesen Umgang mit mir vorzugehen. TWITTER schützt sich gegen die Diskussion seines Versagens durch eine nur schwer nutzbare Meldungsseite, die nur Auswahlfragen und keine Problembeschreibungen zulässt sowie Themen ausklammert. Nie wird konkret reagiert – insbesondere nicht mit Hinweisen, die mir ein Nachdenken über ein mögliches Versagen ermöglichen. TWITTER wirkt als Sondergericht in ähnlicher Weise wie zu Zeiten der Ketzerei oder anderen dunklen Zeiten, als das Urteil von vornherein feststand, die Begründung willkürlich und eine Revision nicht möglich waren. Das eingeschaltete Bundesamt für Justiz, Datenschutzbehörden und die Polizei zeigten sich ausgelastet damit, Statistiken zu erstellen, Schreiben über fehlende Zuständigkeit aus ihrer Vorlagen-Datenbank zu versenden oder gar nichts zu tun. Noch bevor ich um den Gesetzentwurf wusste, habe ich zuletzt am 30. März ein Schreiben an Bundesjustizminister Marco Buschmann versandt – ein ähnliches Schreiben ging wegen der Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung an Bundesinnenministerin Nancy Faeser: Wobei ich mir von vornherein recht sicher war, wie damit umgegangen werden dürfte. Dem Schreiben kann entnommen werden, dass ich bei der geschilderten Praxis Verstöße gegen das Grundgesetz und das NetzDG sehe.

Ich vermute, dass ich mit meinen Erfahrungen nicht allein bin, und ich vermute noch mehr. Wollen sich Exekutive, Legislative und Judikative nicht dem Vorwurf aussetzen, entgegen dem Grundgesetz zu wirken, kommen sie nicht umhin, auch für diese Umstände einen regulatorischen Rahmen zu schaffen.

Was würde ich machen? Systemisch komme ich zu ähnlichen Überlegungen wie in der NSA-Affäre. Ein wirksamer Schutz der Bevölkerung und der Unternehmen ist nur möglich, wenn er aus dem Gewaltmonopol des Staates abgeleitet wird und nicht individuell geschaffen werden muss. Ich würde ohne dezentrale Polizeistrukturen und hochgradig ohne Gerichte auskommen, sondern ein selbstregulierendes System schaffen wollen – das auch immer wieder mit Blick auf neue Erkenntnisse optimiert werden kann.

  • Prinzip. Der Kunde ist König, heißt es so schön, und insofern ist eine grundgesetzkonforme Prozesskette zu schaffen, die des Bürgers Recht, sich frei und sicher zu äußern, gewährleistet. Anbieter, zu deren Geschäftsmodell es gehört, den Bürgern das zu ermöglichen, haben ein leicht auffindbares, leicht nutzbares und umfassendes Beschwerdemanagement zur Verfügung zu stellen, das ihren Nutzern eine konkrete Beschreibung ihres Anliegens und eine zügige Bearbeitung garantiert. In gleicher Weise gilt das für den Staat und von ihm beauftragte Strukturen. Prinzipiell bedeutet das auch, dass die Betroffenen in der Regel ohne Anwälte auskommen können, weil ihre Rechte durch die Anbieter und den Staat ausreichend geschützt und vertreten werden.
  • Organisation. Es wird eine zentrale Stelle für Beschwerden im Netz geschaffen – vielleicht auch mehrere mit Blick auf Länderhoheit oder spezifische Problemerfordernisse –, deren Aufgabe der Schutz und die Vertretung der Interessen der Bürger sind und die deren Interessen bei Intervention verfolgt. Aus ihrer Kompetenz heraus ist sie berechtigt, über die Beschwerden zu entscheiden, Maßnahmen von den Anbietern zu verlangen und bei Bedarf Ordnungsgelder – auch für den Einzelfall – zu verhängen. Gegen Entscheidungen ist Beschwerde bei einem Gremium von unabhängigen Ombudsmännern möglich (ich beziehe dort Frauen mit ein). Über alle Entscheidungen gibt es ein öffentlich einsehbares Register mit dem jeweils vollständigen Datensatz – der nur auf Antrag des Schutzbedürftigen hinsichtlich Personendaten anonymisiert werden darf. Fehlleistungen innerhalb der Strukturen können ebenfalls öffentlich gemacht werden. Ziel dessen ist nicht zuletzt eine Wirkung auf die gesellschaftliche Kultur im Umgang miteinander und die Wirksamkeit der Strukturen – aber auch darauf, dass Maßnahmen allein auf den proklamierten strafwürdigen Zweck beschränkt werden und nur in dem Fall die Anonymität aufgehoben werden kann.
    Wenn in diesem öffentlich wirkenden Prozess aus der Sicht der Schutzsuchenden eine unzureichende Problembewältigung erfolgt, steht es ihnen frei, den Klageweg zu wählen.
  • Beschleunigung. Medien, Beschwerdestelle, Ombudsmänner sind aufeinander auf Wirkung abgestimmt und haben innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu reagieren. Der Personalbestand ergibt sich aus dem dafür notwendigen Aufwand.
  • Qualität – am Beispiel der TWITTER-Kategorie „Weitere Antworten anzeigen, inklusive solcher, die beleidigende Inhalte enthalten können“. Tweets von Anbietern, die ein bestimmtes – transparent einsehbares – Vokabular benutzen oder nach anderen transparenten Regeln auffällig geworden sind, werden dort eingeordnet. Es gibt die gleichen Rechte und Transparenzregeln wie bei Beschwerden – nicht zuletzt, um Willkür vorzubeugen.
  • Spezielle Situationen.
    • Aufrufe zur oder Androhungen von Gewalt sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit sind zügig an die Staatsanwaltschaften sowie den Verfassungsschutz abzugeben und auch von dort substanziell und zeitnah zu bearbeiten.
    • Bei ehrverletzenden und noch festzulegenden Tatbeständen besteht ein Recht auf Offenlegung der Identität, sodass die Betroffenen über die Veröffentlichung im Register hinaus auch den Klageweg beschreiten können. Um die Gerichte zu entlasten, kann die zentrale Stelle Bußgelder verordnen, die auch den Betroffenen zugutekommen.
  • Wiederholungstäter. Die Anbieter kennen bei anonymen Accounts die Identität der Nutzer. Wer nach mehrmaliger Ermahnung gegen Grundregeln verstößt, fliegt. Es gibt die gleichen Rechte und Transparenzregeln wie bei Beschwerden – nicht zuletzt, um Willkür vorzubeugen.
  • Revision. Die Gesamtheit aus Organisation, Regeln und Maßnahmen wird zunächst jährlich – später zweijährlich – öffentlich zur Diskussion gestellt. Innerhalb eines folgenden Vierteljahres werden daraus evtl. Maßnahmen zur Optimierung gegenüber der Lebenswirklichkeit abgeleitet.

Der Staat ist ausreichend qualifiziert und verantwortlich, die vielfachen Interessen seiner Bürger und Unternehmen zu schützen, ohne ihnen zusätzliche eigene Verantwortungen auferlegen zu müssen. Auch im vorliegenden Fall ist er daran zu erinnern. Das Reengineering von Problemlösungsprozessen ist dabei ein wesentlicher Beitrag zur Verwaltungseffizienz und zur Entlastung von Verwaltungsstrukturen.

Die Bürger wiederum müssen sich bewusst werden, dass sie als Souverän sowohl Verantwortung als auch Möglichkeiten haben – gegenüber ihren Mitbürgern und dem Staat. Wir sind ein Volk, das nur zusammen eine Zukunft hat. Nur zusammen können die freiheitliche demokratische Grundordnung und der Substanzwert der Demokratie gestärkt werden.

Titelbild: SOMKID THONGDEE/shutterstock.com

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