Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes, Kriminalisierung „falscher Tatsachenbehauptungen“, verschärfter Tatbestand der Volksverhetzung: Einige Forderungen in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen bezüglich der Meinungsfreiheit sind sehr beunruhigend. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Seit die islamistische HTS, vormals Al-Nusra Front, die Macht in Syrien übernommen hat, herrscht insbesondere unter den religiösen Minderheiten, den Christen, Alewiten und Drusen die pure Angst. Die neuen Machthaber betreiben – unter dem Beifall des Westens – eine radikale Islamisierung des Landes, die mittlerweile alle Bereiche der Gesellschaft, Schulen, Universitäten, Justiz und Medien erfasst. Während Frauen bisher Spitzenpositionen in Staat und Gesellschaft innehatten, müssen sie diese heute abgeben, sollen sie sich in der Öffentlichkeit verschleiern, haben in den Bussen getrennt von den Männern im hinteren Teil zu sitzen. Von Bernd Duschner.
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Im Zuge der Diskussion um die teilweise Aufhebung von US-Sanktionen gegen Russland kam in der Bundespressekonferenz die Frage auf, wie Deutschland und die EU sich dazu verhalten. Die NachDenkSeiten wollten in diesem Zusammenhang wissen, wie die Bundesregierung die EU-Sanktionen gegen Russland völkerrechtlich bewertet, da die Verhängung dieser Sanktionen ohne Legitimierung durch die Vereinten Nationen erfolgte. Laut Regierungssprecher und Auswärtigem Amt sei dies kein Problem, die EU könne eigenständig Sanktionen verhängen. Doch die Rechtslage ist mitnichten so klar, wie von der Bundesregierung behauptet. Von Florian Warweg.
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Am 24. März verkündete Außenministerin Annalena Baerbock in Bezug auf die Türkei: „Politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht“. Das Auswärtige Amt erklärte: „Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie“. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso die Bundesregierung so vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei kritisiert, aber mit keinem Wort die Instrumentalisierung von Wahlbehörde und Gerichten gegen führende Oppositionspolitiker in Rumänien. Sowohl Călin Georgescu, der in den Umfragen mit Abstand führte, als auch Diana Șoșoacă wurde mit der höchst fragwürdigen Begründung, sie würden sich EU- und NATO-kritisch äußern, die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl untersagt. Die Bundesregierung verteidigte diesmal merklich zurückhaltender als noch vor wenigen Wochen die Vorkommnisse in Rumänien. Von Florian Warweg.
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Die israelische Armee (IDF) hat am 24. März zwei Journalisten im Gazastreifen getötet, den für Al Jazeera tätigen Hossam Shabat sowie den für Palestine Today arbeitenden Mohammad Mansour. Im ersten Fall wurde das Auto des Al-Jazeera-Journalisten gezielt ins Visier genommen, was die IDF auch offiziell einräumt, im zweiten Fall die Wohnung des Journalisten, dabei starben auch seine Frau und Kind. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, ob die Bundesregierung die gezielte Tötung von Journalisten als Kriegsverbrechen bewertet und wieso es angesichts von 206 durch Israel seit Oktober 2023 getöteten Journalisten allein im Gazastreifen, einer historisch einmalig hohen Zahl, keine proaktiven Stellungnahmen von Seiten der Bundesregierung gab. Von Florian Warweg.
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Rechts- und Linksextremisten werfen den demokratischen Parteien wegen der Abstimmung noch mit der alten Mehrheit eine „Delegitimierung des Staates“ vor. Ausgerechnet Putins nützliche Idioten in Deutschland reden gar von einem „Zombie-Parlament“, das zurückgekehrt sei, um noch schnell die Zukunft zu zementieren. Ein Demokratie-Experte der unabhängig-zivilgesellschaftlichen Antonio-Amadeus-Mozart-Stiftung ordnet diese Desinformationen für uns ein. Ein satirischer Bericht von Tobias Riegel.
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Am 24. März jährt sich zum 26. Mal der erste „völkerrechtswidrige Angriffskrieg“ in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. An diesem waren auch Bundeswehrsoldaten beteiligt, die ohne explizites UN-Mandat 400 Kampfeinsätze flogen und dabei über 200 Raketen auf das Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien abfeuerten. Ein souveränes Land, das weder Deutschland noch einen NATO-Partner je angegriffen hatte. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, ob die Bundesregierung noch plant, sich für diesen völkerrechtswidrigen Angriff bei der Bevölkerung von Serbien und Montenegro zu entschuldigen. Gerade auch eingedenk der Tatsache, dass die NATO massiv Streu- und Uranmunition einsetzte und 40 Prozent der von NATO-Bomben verstümmelten Opfer Kinder waren. Die Antwort wirft ein bezeichnendes Licht auf das Völkerrechtsverständnis der Bundesregierung. Von Florian Warweg.
Ein Mix aus alter und neuer Regierung bringt ein schuldenbasiertes Aufrüstungsprogramm der Sorte „aberwitzig“ auf den Weg. Und Die Linke gibt in der Länderkammer grünes Licht. „Demontage der Demokratie“ nennt das Marco Bülow, der bis zu seinem Austritt lange für die SPD im höchsten deutschen Parlament saß. In seinem neuesten Buch „Korrumpiert“ bekennt er, beinahe selbst den Lockungen der Lobbyisten erlegen zu sein, bevor er es sich zur Mission machte, ihr Treiben zu bekämpfen. Im Interview mit den NachDenkSeiten erzählt er von Absahnern im Amt, Handlangern für Profiteure und einer SPD als „Weder-noch-Partei“. Mit ihm sprach Ralf Wurzbacher.
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„Preise für Hetze, Haft für Atteste“: Die selektive juristische Härte, die gegen manche Kritiker der Corona-Politik bis heute entfaltet wird, während die Verantwortlichen einer destruktiven Politik verschont bleiben, ist skandalös. Das einseitige Verhalten kann den Glauben in die Justiz beschädigen. Nicht nur Fälle wie der des „Querdenken“-Initiators Michael Ballweg werfen ein entlarvendes Licht auf eine teils parteiisch erscheinende Rechtspraxis, die auch bei anderen Themen und auch beim Bundesverfassungsgericht zu beobachten ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Man bezeichnet einen Staat, in dem einiges schiefläuft, oft als Bananenrepublik. Eine parlamentarische Demokratie, die keine faire Durchführung einer Wahl hat, kann man auch so bezeichnen. Die Bundestagswahl am 23. Februar hat gezeigt, dass Deutschland unter diesem Gesichtspunkt eine Bananenrepublik ist. Es muss ein gesichertes Verfahren geben, um festzustellen, ob eine Partei im Bundestag vertreten ist oder nicht. Das heißt, ob sie fünf Prozent der Stimmen erreicht hat oder nicht. Ein solches Verfahren hat Deutschland nicht. Beim jetzigen Auszählsystem kann niemand sagen, ob das BSW 4,981 oder 5,001 Prozent der Stimmen hat. Nachdem der Bundeswahlausschuss im amtlichen Endergebnis nach Teilüberprüfungen die Zahl der Zweitstimmen bereits um 4.277 zugunsten des BSW korrigiert hat, müsste jedem Unvoreingenommenen klar sein, dass es sehr wahrscheinlich ist, wohlgemerkt nicht sicher (!), dass fünf Prozent der Wähler das BSW gewählt haben. Eine komplette Neuauszählung liegt auf der Hand. Von Oskar Lafontaine.
Am 23. April um 24:00 Uhr endet für Auslandsdeutsche die Frist zur Einlegung von Einsprüchen wegen der verhinderten Teilnahme an der Bundestagswahl 2025. Auslandsdeutsche, die sich derzeit bei der Bundeswahlleiterin beschweren, erhalten folgende Standardantwort: „Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutscher und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in dem bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern und für Heimat bekannt.“ Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie viele Beschwerden bisher von Auslandsdeutschen eingereicht worden sind. Ebenso kam die Frage auf, wieso das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben vom 21. Februar bei 213.000 registrierten Auslandsdeutschen nur 9.000 Stimmzettel nach Deutschland transportierte. Von Florian Warweg.
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Sagt ihnen der Filmtitel „Muxmäuschenstill“ etwas? – Ja, da war doch was…?! Vor 20 Jahren gab es diesen kleinen, dreckigen und ungemein erfolgreichen Film, der damals das Independent Kino in Deutschland auf den Kopf gestellt hat. Nun kommt der neue Film von Jan Henrik Stahlberg, „Muxmäuschenstill – X“ am 1. Mai in die Kinos. Ein Film, der den Neoliberalismus aufs Korn und somit die Anführer und Anführerinnen aller Parteien ins Visier nimmt. Albrecht Müller.
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Sowohl das Verfassungsgericht als auch die LINKE hätten laut manchen Beobachtern gegen die geballte Dreistigkeit der abgewählten Mehrheit einschreiten können – aber erwartungsgemäß wurde das unterlassen. Auch wenn es legal ist: Dass der alte Bundestag noch schnell weitreichende Änderungen beschließen will, ist eine Verhöhnung und Entwertung des selber proklamierten „Kampfes für die Demokratie“. Aber die Verantwortlichen werden mit dem Winkelzug wohl durchkommen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) in Strasbourg nennt in einem aktuellen Urteil das Verhalten der ukrainischen Polizei und Feuerwehr am 2. Mai 2014 in Odessa als eine Ursache für den Tod von 48 Menschen. Sechs Menschen waren bei einer Straßenschlacht zwischen Maidan- und Anti-Maidan-Akivisten umgekommen und 42 Menschen bei einem Feuer in und vor dem Gewerkschaftshaus von Odessa. In den Jahren 2016 bis 2018 waren beim ECHR sieben Klagen von 28 Bürgern eingegangen. 25 der Kläger hatten Angehörige beim Brand im Gewerkschaftshaus verloren. Ein Bericht von Ulrich Heyden (Moskau).
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Das Volk hat gewählt, aber sein Verdikt passt den Koalitionspartnern in spe nicht ins Konzept. Die versuchen sich nämlich nun in der Quadratur des Kreises und wollen Billionen für Waffen ausgeben, ohne in anderen Bereichen zu kürzen. Dafür wollen sie die Rüstungsausgaben von der Schuldenbremse ausnehmen. Doch dafür brauchen sie dann auch eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die haben sie nicht, also versuchen sie es nun mit „Überzeugungsarbeit“. Das alles erinnert eher an einen Viehmarkt als an ein demokratisch gewähltes Parlament. Der Wille des Wählers interessiert dabei nicht. Bei den nächsten Sonntagsreden über hehre demokratische Werte wird dies jedoch wieder vergessen sein. Schließlich zerstört man die Demokratie ja nur, um sie zu retten. Ein Kommentar von Jens Berger.
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