Wiedereinführung der Wehrpflicht? – eine unpopuläre, aber notwendige Diskussion

Wiedereinführung der Wehrpflicht? – eine unpopuläre, aber notwendige Diskussion

Wiedereinführung der Wehrpflicht? – eine unpopuläre, aber notwendige Diskussion

Ein Artikel von Jürgen Hübschen

Vor dem Hintergrund des seit fast zwei Jahre andauernden Krieges in der Ukraine und dem Krieg zwischen Israel und der Hamas sind Themen wie Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit wieder in das Bewusstsein der Politik und auch der deutschen Öffentlichkeit gerückt. Militärische Fachleute, aber vor allem auch selbst ernannte Experten melden sich mit immer neuen Ideen zu Wort, wie man Deutschlands Sicherheit bewahren kann. Dabei werden auch immer wieder Gedanken geäußert, ob man die seit 2011 in Deutschland zwar nur ausgesetzte, aber de facto abgeschaffte Wehrpflicht wiedereinführen sollte. Da diese Diskussion bislang mehr von Emotionen als von Wissen gekennzeichnet war und ist, wird im Folgenden der Versuch unternommen, ein paar Argumente für eine sachliche Diskussion über die genannte Thematik darzustellen. Von Jürgen Hübschen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist ein Debattenbeitrag , der nicht den Positionen der NachDenkSeiten-Redaktion entspricht. Wir werden morgen eine Gegenargumentation veröffentlichen.

Die Aussetzung der Wehrpflicht

Nur kurz zur Erinnerung und Ergänzung:

Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Diese Entscheidung wurde geradezu spontan gefällt, ohne dass es dazu vorab eine fundierte Diskussion gegeben hatte. Eine überzeugende Begründung gab es für die Entscheidung nicht.

Im selben Monat, konkret am 24. März 2011, beschloss der Deutsche Bundestag eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes und die Aussetzung der Wehrpflicht mit Wirkung vom 1. Juli 2011. Mit dem Gesetz wurde zugleich ein freiwilliger Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten geschaffen, der Männer und Frauen gleichermaßen offensteht. Bis zu 15.000 Freiwillige sollten in Zukunft neben den Zeit- und Berufssoldaten in der Bundeswehr dienen. Die Aussetzung der Wehrpflicht war Teil der angestrebten Streitkräftereform, mit der die Bundeswehr von 255.000 Soldaten auf bis zu 185.000 verkleinert werden sollte.

Zusätzlich wurde entschieden, dass die Aussetzung der Wehrpflicht nur in Friedenszeiten Gültigkeit hat und diese im Spannungs- oder Verteidigungsfall wieder aktiviert werden kann. Deshalb wurde Artikel 12a des Grundgesetzes nicht geändert, nach dem jeder männliche deutsche Staatsbürger „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden kann“.

Der nach dem Rücktritt von Karl-Theodor zu Guttenberg seit März 2011 amtierende Verteidigungsminister Thomas de Maizière erklärte dazu vor dem deutschen Bundestag: „Ich finde das keinen Freudenakt heute, dass wir hier die Wehrpflicht aussetzen“, sie sei aber sicherheitspolitisch nicht mehr zu begründen. Deutschland benötige leistungsfähige und finanzierbare Streitkräfte. Warum die Wehrpflichtarmee nicht mehr erforderlich war, wurde im Vorfeld weder diskutiert noch konkret begründet.

Wesentliche Konsequenzen aus der Aussetzung der Wehrpflicht

Verkleinerung der Bundeswehr und Wandel von einer Wehrpflichtarmee in eine Berufsarmee

Quasi selbsterklärend war, dass niemand mehr Wehrdienst leisten musste, sich aber freiwillig weiterhin zur Verfügung stellen konnte. Im Klartext heißt das, die Bundeswehr änderte sich von einer Wehrpflichtarmee in eine Armee aus Berufs- und Zeitsoldaten oder einfacher formuliert in eine Berufsarmee. Der Umfang der Streitkräfte wurde, wie dargestellt, um 70.000 Soldaten reduziert.

Abschaffung des Zivildienstes

Die Ableistung des Wehrdienstes konnte verweigert werden, aber ein Ersatzdienst, besser bekannt als Zivildienst, war zwingend vorgeschrieben. Diesen Ersatzdienst leistende Männer, die sogenannten „Zivis“, übernahmen die unterschiedlichsten Aufgaben vor allem im sozialen und medizinischen Bereich, also z.B. in Seniorenheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für behinderte Menschen, aber auch im Katastrophenschutz, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder als Rettungssanitäter.

Man konnte aber auch an Stelle des Wehrdienstes über einen bestimmten Zeitraum, z.B. an Wochenenden, Dienst leisten beim Technischen Hilfswerk (THW) oder auch bei der Freiwilligen Feuerwehr. Personal für all diese Aufgaben stand jetzt nicht mehr zur Verfügung.

Auflösung der Wehrersatzorganisation

Die Kreiswehrersatzämter wurden abgeschafft. Es gab also keine Erfassung von jungen Männern mehr im wehrdienstfähigen Alter. Niemand musste mehr gemustert werden, um festzustellen, ob er für den Wehrdienst geeignet war und für welche konkreten Aufgaben. Auch eine Überprüfung von jungen Männern, die statt Wehrdienst lieber Ersatzdienst leisten wollten, war nicht mehr erforderlich. Ebenfalls entfiel die Dokumentation über diejenigen, die Wehrpflicht geleistet hatten und dadurch automatisch Angehörige der Reserve wurden, besser bekannt als „Reservisten“, die die Bundeswehr im Spannungs-und Verteidigungsfall als ausgebildete Soldaten hätten verstärken können. Die Fähigkeiten dieser Reservisten konnten zur Zeit der Wehrpflicht in Wehrübungen aktualisiert werden.

Umfang der Streitkräfte im Spannungs- und Verteidigungsfall

Durch die Einberufung von Reservisten konnte die Antrittsstärke der Bundeswehr im Spannungs- und Verteidigungsfall mehr als verdreifacht werden. Diese Fähigkeit war zwingend erforderlich, weil im Falle eines Krieges ja praktisch die Aufgabe eines jeden Soldaten täglich 24 Stunden lang gewährleistet werden musste. Deshalb gab es für jede militärische Einheit eine materielle, vor allem aber auch eine personelle Organisationsgrundlage für den Frieden und eine zweite für den Spannungs- und Verteidigungsfall. Einfach formuliert war also z.B. eine Kompanie, die im Frieden über eine Personalstärke von 100 Soldaten verfügte, im Verteidigungsfall bis zu 300 Mann stark.

Aktuell ist ein solcher Personalaufwuchs der Bundeswehr im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht mehr möglich.

Nachwuchsgewinnung für die Bundeswehr

Wehrpflichtige Soldaten waren ein entscheidendes Fundament für die Nachwuchsgewinnung in den Streitkräften. In der Luftwaffe waren z.B. phasenweise bis zu 50 Prozent der Zeit- und Berufssoldaten ehemalige Wehrpflichtige. Diese jungen Männer hatten den Dienst in der Bundeswehr erlebt und waren dadurch zu der Entscheidung gekommen, die Möglichkeiten, die sich für Zeit- und Berufssoldaten ergaben, zu nutzen. Dafür ein paar Beispiele: Bei einer Verpflichtung für eine bestimmte Zeit gab es neben der Fachausbildung während der Dienstzeit zusätzlich eine Berufsförderung nach Abschluss des aktiven Dienstes. So beendete z.B. ein Soldat, der sich für zwölf Jahre verpflichtet hatte, seinen aktiven Dienst für berufsfördernde Maßnahmen schon wesentlich früher, und eine weitere Ausbildung wurde für bis zu drei Jahre nach seinem Ausscheiden von der Bundeswehr bezahlt. Außerdem gab es die Möglichkeit, nach dem Ausscheiden aus den Streitkräften in den öffentlichen Dienst übernommen zu werden. Für Berufsoffiziere und für Offiziere, die sich für zwölf Jahre verpflichtet hatten, war das Studium an einer Universität der Bundeswehr obligatorisch und im Zivilleben anerkannt.

Heute entscheiden sich junge Menschen für einen freiwilligen Dienst in der Bundeswehr, ohne zu wissen, „worauf sie sich einlassen“, und das ist der Grund, warum so viele von ihnen nach einer Art Probezeit die Streitkräfte wieder verlassen.

Einbindung der Bundeswehr in die Gesellschaft

Die Bundeswehr ist qua Definition eine Parlamentsarmee, aber zur Zeit der Wehrpflicht war sie auch eine Armee der Bevölkerung. Durch den Wehrdienst gab es einen ständigen Austausch zwischen den Streitkräften und der Bevölkerung, was zu einer automatischen Integration der Soldaten führte. Außerdem waren die Wehrpflichtigen innerhalb der Streitkräfte für alle Vorgesetzten eine Herausforderung, diese von ihrer Aufgabe zu überzeugen. Das führte nicht selten bei Unteroffizieren und Offizieren zum Überdenken eigener Standpunkte und der Vermeidung von „militärischen Elfenbeintürmen.“ Durch den Dienst, den die eigenen Söhne oder Neffen oder jungen Leute im Bekanntenkreis leisteten, hatte die Zivilbevölkerung einen ganz persönlichen Zugang zur Bundeswehr und eine eigene Meinung über unsere Streitkräfte. Dazu gehörte auch eine sehr konkrete Vorstellung, wie und wo Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden sollten. Im weitesten Sinne konnte man von einer persönlichen Betroffenheit sprechen, während heute eher von einem wohlwollenden Desinteresse die Rede sein kann.

Politische Entscheidungen über Einsätze der Bundeswehr

Last, but not least hatte und hat die Aussetzung der Wehrpflicht auch Konsequenzen für die Entscheidungen der gewählten Volksvertreter. Politiker entscheiden heute über alle die Streitkräfte betreffenden Maßnahmen auf Grund einer aus ihrer Sicht politischen Notwendigkeit, gestützt auf Informationen aus zweiter oder dritter Hand. Kaum jemand verfügt über Insider-Erkenntnisse, weil er keinen persönlichen Bezug zu den Streitkräften hat und vor allen Dingen auch keinerlei direkte Erfahrungen. Das ist nicht zuletzt ein Grund dafür, dass immer mehr Politiker zu selbst ernannten sicherheitspolitischen Experten mutieren. Zur Zeit der Wehrpflicht hatte man nicht nur Informationen aus erster Hand, sondern war auch persönlich betroffen, vor allen Dingen auch von Entscheidungen, die für die Soldaten mit Risiken und bisweilen auch mit Lebensgefahr verbunden waren.

Wiedereinführung der Wehrpflicht?

Die De-facto-Abschaffung der Wehrpflicht

Die Abschaffung der Wehrpflicht war ein politischer Fehler, und die Begründung dafür war falsch. Die Darstellung der wesentlichen Konsequenzen aus der De-facto-Abschaffung der Wehrpflicht sollte einerseits verdeutlichen, warum diese Entscheidung falsch war, und andererseits klarmachen, dass man diese nicht einfach so rückgängig machen könnte, falls es politisch gewollt würde.

Israel hat im Nahostkrieg etwa 380.000 Reservisten eingezogen, und für die Ukraine ist das Hauptproblem das zunehmende Fehlen von ausgebildeten Soldaten. Waffen und Munition kann man produzieren, Personal eben nicht. Die Bundeswehr hat nicht nur eine zu geringe Antrittsstärke bei den aktiven Soldatinnen und Soldaten, sondern vor allem überhaupt keine Möglichkeit eines nennenswerten personellen Aufwuchses für den Spannungs- und Verteidigungsfall, weil die Reservisten fehlen. „Doppel-Wumms“ und Sondervermögen helfen da nicht weiter.

Was die ausreichende materielle Ausstattung der Streitkräfte angeht, müssen dafür acht bis zehn Jahre veranschlagt werden, falls die Politik dazu wirklich mit Priorität bereit wäre. Aktuell verschlechtert sich die Situation sogar, weil zunehmend Waffen, Munition und anderes Material aus dem Bestand der Bundeswehr an die Ukraine abgegeben werden, obwohl die Streitkräfte in vielen Bereichen bereits deutlich unter ihrem Soll liegen.

Wenn heute über die Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr oder sogar über eine Kriegstüchtigkeit unserer Bevölkerung gesprochen wird, muss man leider feststellen, dass beides nicht gegeben ist, wobei ich darüber hinaus bezweifle, ob die von Verteidigungsminister Pistorius geforderte Kriegstüchtigkeit des deutschen Volkes überhaupt berechtigt ist.

Was also ist zu tun?

Möglichkeiten, die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu verbessern

„Wiedereinführung“ der Wehrpflicht

Das Aussetzen der Wehrpflicht rückgängig zu machen, wäre zwar sicherheitspolitisch geboten, ist aber keine realistische Möglichkeit, weil allein die Reaktivierung der Wehrersatzorganisation Jahre dauern würde. Dafür gibt es – nicht zuletzt vor dem aktuellen Fachkräftemangel – kein geeignetes Personal, und auch die dafür benötigte Infrastruktur ist nicht mehr vorhanden.

Politisch wäre ein solcher Schritt vermutlich auch nicht durchsetzbar.

Anwerbung von Soldaten aus anderen EU-Ländern

Auch das Anwerben von Soldaten aus anderen EU-Staaten wird von einigen sicherheitspolitischen Theoretikern angedacht. Dazu ist zunächst einmal festzustellen, dass der Beruf des deutschen Soldaten eine hoheitliche Aufgabe darstellt, für die eine deutsche Staatsbürgerschaft eine Grundvoraussetzung ist. Hinzu kommt natürlich die Sprachbarriere. Vor allem aber muss man sich darüber im Klaren sein, dass diese Soldaten im Spannungs- und Verteidigungsfall kaum zur Verfügung ständen, weil es nicht passieren wird, dass Deutschland als einziges NATO- oder EU-Land allein einer akuten Bedrohung ausgesetzt sein wird. Und genau in einer solchen Situation müssten diese Soldaten, die ja in ihren Heimatländern der nationalen Wehrüberwachung unterliegen, nach Hause zurückkehren.

Anwerbung von Soldaten aus Nicht-EU-Ländern

Ebenfalls wird aktuell sogar das Anwerben von Angehörigen aus Nicht-EU-Staaten diskutiert, vor allem natürlich von diesen selbst ernannten Sicherheitsexperten, die noch nie eine Armee von innen gesehen haben. Bevor man eine solche Idee ins Auge fasst, muss man sich vor allem über zwei Dinge im Klaren sein, nämlich, warum jemand Soldat wird und wofür ein Soldat kämpft.

Den Beruf des Soldaten ergreift man, weil man bereit ist, seinem Land zu dienen. Natürlich spielt auch die finanzielle Sicherheit eine Rolle, aber die reicht nicht aus, sein Leben für ein Land einzusetzen. Der Beruf des Soldaten hat eine starke emotionale Komponente, man könnte in diesem Zusammenhang auch von Vaterlandsliebe sprechen, auch wenn das für deutsche Ohren vielleicht etwas merkwürdig klingen mag. Und diese Vaterlandsliebe ist auch ein wesentliches Motiv dafür, dass ein Soldat kämpft und sein Leben einsetzt. Das ist ja keine rationale Entscheidung, sein Leben zu riskieren, so nach dem Motto: „Ich hab es mir überlegt und bin zum Schluss gekommen, mein Leben einzusetzen.“ Nein, ein Soldat muss sich seiner Aufgabe verpflichtet fühlen. Er muss, wie man im Englischen sagt, „committed“ sein. Und dieses sich verpflichtet Fühlen gilt nicht einer Staatsform wie z.B. der freiheitlich demokratischen Grundordnung, sondern seinem Volk und seiner Heimat. Dazu kommt die Kameradschaft als wesentlicher Faktor der soldatischen Gemeinschaft. Zuallererst kämpft der Soldat für sich, weil er überleben möchte, dann aber auch für seinen Kameraden, den er nicht hängen lässt und last, but not least für seinen Vorgesetzten, wenn der etwas taugt und der Soldat ihm vertraut.

Diese Begründungen für den Beruf des Soldaten treffen auf Söldner nicht zu. Und in diese Kategorie gehören im gewissen Sinne Soldaten aus anderen EU-Staaten, wenn sie in die Bundeswehr eintreten, vor allem aber Männer und ggf. auch Frauen aus Nicht-EU-Ländern, die in eine fremde Armee eintreten, in der sie gutes Geld bekommen und für ihren Dienst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.

Klartext: Ausländische Soldaten wären in der Bundeswehr letztlich Söldner und damit auch zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben nicht berechtigt.

Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht

Die allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen, die mindestens 16, besser noch 18 Jahre alt sind, könnte auch Teil einer neuen Wehrpflicht sein. Im Rahmen einer solchen allgemeinen Dienstpflicht müssten die jungen Menschen ein Jahr ihres Lebens in das Wohl der Gemeinschaft investieren. Diese Pflicht sollte mit verschiedenen Möglichkeiten ausgestattet sein, wie und wofür man sich engagieren möchte. Das könnten die Aufgaben sein, die zur Zeit der Wehrpflicht von den „Zivis“ wahrgenommen wurden, und als eine andere Alternative ein zwölfmonatiger Dienst in den Streitkräften. Da es, wie bereits ausgeführt, keine Wehrersatzorganisation mehr gibt, müsste die Erfassung der Jugendlichen, auch im Rahmen aller von ihnen gewählten Möglichkeiten, durch die Kommunen erfolgen, die über alle erforderlichen Informationen verfügen. Nach der Registrierung könnte die Zuständigkeit für die weitere Personalführung während der einjährigen Dienstzeit im Rahmen der zivil-militärischen Zusammenarbeit an die territorialen Dienststellen der Bundeswehr übergehen. Nach Ende ihres Einsatzes müsste die Zuständigkeit der entlassenen Soldatinnen und Soldaten, die ja dann Reservisten sind, an die personalbearbeitenden Dienststellen der Bundeswehr übergehen.

Fazit: Mit der Entscheidung, als Ersatz für die Wehrpflicht eine solche allgemeine Dienstpflicht im Grundgesetz zu verankern, müssten alle Jugendlichen, unabhängig von ihrem Geschlecht oder, wie es heute heißt, m/w/d, einen Gemeinschaftsbeitrag leisten. Dem bei der Aussetzung der Wehrpflicht genannten Aspekt der Wehrgerechtigkeit wäre Genüge getan, die personellen Probleme in allen sozialen Bereichen der Gesellschaft würden deutlich geringer, die Armee hätte eine Chance, ihre vorgesehene Friedenssollstärke zu erreichen, und mit dem Aufwuchs des Reservistenpotenzials würde, wenn auch erst in einigen Jahren, eine ausreichende personelle Decke für den Spannungs- und Verteidigungsfall entstehen.

Titelbild: Shutterstock / Filmbildfabrik

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