Der New-START-Vertrag läuft aus, wo bleiben die Bemühungen zur Rettung des Strategischen Gleichgewichts?

Der New-START-Vertrag läuft aus, wo bleiben die Bemühungen zur Rettung des Strategischen Gleichgewichts?

Der New-START-Vertrag läuft aus, wo bleiben die Bemühungen zur Rettung des Strategischen Gleichgewichts?

Alexander Neu
Ein Artikel von Alexander Neu

Im Februar 2026 wird der bilaterale New-START-Vertrag auslaufen. Entweder werden Washington und Moskau sich alsbald darauf einigen, einen Nachfolgevertrag zu verhandeln, oder aber der letzte Rüstungskontrollvertrag zwischen dem Westen und der Russischen Föderation wird ersatzlos auslaufen. Als wahrscheinliche Konsequenz dürfte eine unkontrollierte Aufrüstung im strategischen Nuklearbereich zu erwarten sein, so wie es bereits jetzt nach der einseitigen Kündigung des INF-Vertrages durch die USA im nuklearen Mittelstreckenbereich zu beobachten ist. Im Folgenden soll dargestellt werden, wie die Verträge entstanden sind, was für Konsequenzen das künftige Fehlen eines entsprechenden Vertragswerkes für die globale Sicherheit nach sich zieht und wie die Chancen für eine Neuauflage und die dahinterstehenden Interessen sind. Von Alexander Neu.

Die Menschheitsgeschichte ist voll von Kriegen und Konflikten. Bereits in kleinen sozialen Organisationseinheiten wie der Familien-, dem Freundes- und dem Kollegenkreis sind Konflikte angesichts unterschiedlicher materieller, reputativer oder weltanschaulicher Interessen die bedauerliche Normalität. Nicht anders auf der zwischenstaatlichen, der internationalen Ebene. Auch Staaten konfligieren angesichts unterschiedlicher Interessen. Der personelle Aufbau von Streitkräften, deren waffentechnische Ausstattung, ihre Finanzierung – all das zieht sich wie ein roter Faden durch die Menschheitsgeschichte.

Der Krieg als die Fortsetzung der Diplomatie mit anderen Mitteln, wie es der preußische Militärphilosoph Carl von Clausewitz einst formulierte, kam Mitte des 20. Jahrhunderts jedoch an einen Punkt, an dem er als ein Mittel, ein Instrument zur Gestaltung der Außenpolitik, der Diplomatie in eine Sackgasse geriet. Und diese Sackgasse hat einen Namen: die Atombombe! Die Möglichkeit des Atomkrieges veränderte das Wesen des Krieges zwischen Staaten, die über die Atombombe verfügen, fundamental, da das Mittel Krieg, das Instrument Krieg zur Erreichung politischer Ziele mit der Erfindung und möglichen Nutzung der Atombombe und dem gesicherten nuklearen Zweitschlag der Gegenseite das Ende jeglicher Politik bedeuten würde, da es die Welt vernichten würde. Das Führen eines Atomkrieges, in dem alle Konfliktseiten die Bombe anwendeten, würde zum Selbstzweck des Krieges werden, da das eigentliche Ziel des Krieges – die Erreichung politischer Ziele, die Saturierung politischer Interessen – nicht erreichbar wäre.

Selbstverständlich gab es nach 1945 bis heute weltweit eine Vielzahl zwischenstaatlicher Kriege. Aber sie wurden unterhalb der nuklearen Schwelle geführt. Entweder waren es

  1. Kriege zwischen Staaten, die lediglich über konventionelle militärische Fähigkeiten verfüg(t)en, wie der erste Golfkrieg zwischen dem Iran und dem Irak, oder aber
  2. Kriege zwischen einem Nuklearwaffenstaat und einem Nicht-Nuklearwaffenstaat, bei dem der Nuklearwaffenstaat – wie die USA – ihre Nuklearwaffen trotz anstehender Niederlage jedoch nicht gegen den gegnerischen Staat – z.B. Vietnam – einsetzten, oder aber
  3. zwei Nuklearwaffenstaaten führten kurze und niedrigschwellige bewaffnete Auseinandersetzungen auf konventioneller Ebene, verzichteten jedoch jeweils auf die Anwendung ihrer nuklearen Kapazitäten – wie Indien und Pakistan –, wohl wissend, dass sie damit ein Armageddon auslösen würden.

Das Zeitalter der Atombombe hat zwar bislang Kriege nicht absolut verhindern können, da die Clausewitz‘sche Prämisse nach wie vor gilt, solange die Atombombe nicht eingesetzt wird (Fall 2 und 3). Wohl aber hat die Atombombe einen, wenn auch von der Motivation her fragwürdigen, Disziplinierungseffekt: Der Kalte Krieg ohne die „Mutual Assured Distruction“ (MAD-Doktrin) wäre vermutlich noch in den frühen 1950er-Jahren in einen heißen Krieg umgeschlagen, so auch jetzt mit Blick auf den Ukraine-Krieg. Der unmittelbare sichtbare Krieg findet zwischen Russland und der Ukraine statt – der Stellvertreterkrieg zwischen Russland und der NATO. Und dass es bislang beim Stellvertreterkrieg geblieben ist, ist der beiderseitigen Furcht vor der dem Kriege innewohnenden Eskalationsdynamik zu „verdanken“, in einen umfassenden Atomkrieg abzugleiten.

START-Verträge – was regulieren sie?

Der atomare Rüstungswettlauf zwischen den USA und der damaligen UdSSR gewann nicht nur wegen der immer größer werdenden Spreng- und somit Zerstörungskraft der nuklearen Sprengköpfe, sondern auch angesichts der wachsenden Reichweite ihrer Trägersysteme an Bedeutung. Was ist damit gemeint? Eine Atombombe selbst ist erstmal „nur“ eine immobile Massenvernichtungswaffe. Um sie einzusetzen, muss sie an den Zielort transportiert bzw. getragen werden. Es existieren diverse Trägersysteme: Hierzu zählen ballistische Raketen und Marschflugkörper unterschiedlicher Reichweiten, U-Boote und Flugzeuge. Man spricht von landgestützten, seegestützten und luftgestützten Trägersystemen. Bei den landgestützten Trägersystemen unterscheidet man ihre „Aufbewahrung“ zwischen stationären und mobilen Systemen. Die stationären Raketen sind in Silos geparkt und die mobilen auf dafür hergerichtete LKWs montiert.

Jedenfalls nahm der nukleare Rüstungswettlauf zwischen den USA und der UdSSR immer irrationalere Züge an. Die Mengen an nuklearen Sprengköpfen sowie an Trägersystemen ermöglichten eine vielfache Zerstörung der Erde (nuklearer Overkill). Damit wuchsen nicht nur die Kosten für den Rüstungswettlauf, sondern auch die Gefahren technischer oder menschlicher Fehler. Der START-Vertrag war eine durchaus sinnvolle und auch erfolgreiche Maßnahme, zumindest einen Teil der nuklearen „Überkapazitäten“ abzubauen. Der Begriff „START“ steht für „Strategic Arms Reduction Treaty“ (Strategischer Atomwaffen-Reduzierungsvertrag). Der Begriff „strategisch“ bezieht sich auf die Reichweite der Trägersysteme (nämlich interkontinental) sowie auf die hohe Spreng- und sodann Zerstörungskraft der Sprengköpfe selbst. Während die nuklearen Mittelstreckenraketen der UdSSR – heute Russland – und der USA in Europa in einem Krieg „lediglich“ Europa zerstört hätten bzw. zerstören würden, hätten die Strategischen Nuklearwaffensysteme sowohl die USA selbst als auch das gesamte Territorium der UdSSR – heute Russland – zerstören können bzw. würden sie zerstören.

START-I-Vertrag

Bereits im Jahre 1982 begannen die ersten Gespräche zwischen den beiden nuklearen Supermächten über den begrenzten Abbau der strategischen nuklearen Fähigkeiten beider Seiten. Dem vorausgegangen waren die „SALT I“- und „SALT II“-Gespräche in den 1970er-Jahren, die eine Begrenzung (nicht Reduktion, sondern nur keinen weiteren Aufbau) Strategischer Nuklearwaffen vorsahen und auch den ABM-Vertrag miteinschlossen. „SALT“ steht für „Strategic Arms Limitations Talks“ (Strategische Atomwaffen-Begrenzungsgespräche).

Der „START 1“-Vertrag wurde 1991 von den USA und der UdSSR unterzeichnet; trat nach der jeweiligen parlamentarischen Ratifikation 1994 in Kraft und lief 2009 – unter Beibehaltung der vereinbarten Obergrenzen – aus. Der Vertrag regelte den begrenzten Abbau der strategischen Gefechtsköpfe wie auch der strategischen Trägersysteme auf 1.600 Trägersysteme sowie 6.000 nukleare Sprengköpfe auf jeder Seite innerhalb von sieben Jahren sowie Möglichkeiten von Vor-Ort-Inspektionen durch Rüstungsexperten. Hintergrund ist, dass zwar durch Satellitenaufklärung die Zahlen der Trägersysteme weitgehend verifiziert werden kann, die Überwachung der Menge nuklearer Sprengköpfe jedoch nicht durch Luft- und Weltraumüberwachung möglich ist. Um diese Überprüfung handhaben zu können, müssen Experten der jeweils anderen Seite Zugang zu den Trägersystemen und Sprengköpfen erhalten; denn insbesondere ballistische Raketen und Flugzeuge können auch sogenannte Mehrfachsprengköpfe transportieren – also eine Rakete und ein Flugzeug kann mehrere Atombomben tragen.

Im Jahre 2001 erklärten beide Seiten, ihre Vertragsverpflichtungen erfüllt zu haben.

START-II-Vertrag

Bereits 1993 unterzeichneten die Präsidenten Russlands und der USA mit dem START-II-Vertrag einen Nachfolge- und Ergänzungsvertrag zum ursprünglichen START-Vertrag, um den weiteren Abbau der strategischen Arsenale voranzutreiben. Schließlich schien der Kalte Krieg beendet zu sein. Vereinbartes Ziel war es, die Zahl der nuklearen Sprengköpfe auf 3.000 bis 3.500 zu reduzieren. Darüber hinaus sollte das System der Mehrfachsprengköpfe, montiert auf besonders schweren Interkontinentalraketen („ICBM“ = „Intercontinental Ballistic Missile“), verboten werden.

1996 ratifizierten die USA den Vertrag. Russland hingegen verschob die Ratifikation zweimal angesichts der Luftangriffe der USA gegen den Irak 1998 (zwecks Einhaltung der von den USA unilateral bestimmten sogenannten Flugverbotszonen im Irak) sowie des 77-tägigen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen Jugoslawien 1999. Erst im Jahr 2000 ratifizierte Russland den START-II-Vertrag. Allerdings verband Russland die Umsetzung des ratifizierten START-II-Vertrages an die noch ausstehenden US-Ratifikationen der mit dem ABM-Vertrag in Verbindung stehenden Luftabwehrfähigkeiten. Als dann 2001 die USA auch noch den ABM-Vertrag selbst einseitig aufkündigten und diese Aufkündigung 2002 in Kraft trat, zog sich Moskau genau einen Tag später aus dem START-II-Abkommen zurück. Damit war auch das ursprünglich im START-II-Abkommen anvisierte Vorhaben, einen Folgevertrag – also START-III – auszuhandeln, vom Tisch.

Der Hintergrund ist, dass auf der einen Seite die nuklear-strategischen Fähigkeiten vertragsgemäß weiter abgebaut worden wären, zugleich jedoch für die USA mit dem Ausstieg aus dem ABM-Vertrag und somit dem Aufbau eines Raketenabwehrsystems die Möglichkeit im Raume stand, Russlands restliche nukleare Fähigkeiten und sodann Zweitschlagsfähigkeiten zu neutralisieren und damit das Strategische Gleichgewicht zu Gunsten der USA zu kippen.

SORT

2001 erklärten sich die US-Administration unter George Bush jr. und der russische Präsident Wladimir Putin bereit, weitere Abrüstungsschritte zu unternehmen. Unter dem Begriff „SORT“ (Strategic Offensive Reductions Treaty“), auch „Moskauer Vertrag“ genannt, wurden neue Zielmarken festgelegt. Jedoch war der SORT-Vertrag hinsichtlich seiner Bestimmungen wesentlich unbestimmter als die START-Verträge.

New START

Erst mit der Aushandlung eines neuen START-Vertrages, des sogenannten New-START, und dessen Unterzeichnung 2010 kann man von einem echten Nachfolgevertrag des 2009 ausgelaufenen START-I-Vertrag sprechen. 2011 trat der New-START-Vertrag in Kraft. Darin wurden folgende Abrüstungsverpflichtungen vereinbart:

  • Abbau der strategischen Nuklearsprengköpfe auf eine Obergrenze von 1.550.
  • Die Obergrenze der stationierten und nicht-stationierten Trägersysteme wurde auf 800 festgelegt. Allerdings dürfen nur 700 Trägersysteme aktiv im Dienst stehen.
  • Der Implementierungszeitraum sollte sieben Jahre betragen.
  • Der bilaterale Inspektionsmechanismus, also auch Vor-Ort-Inspektionen, wurde erneut festgeschrieben.
  • Die Vertragsdauer umfasst zehn Jahre, wobei eine Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre vereinbart wurde.

Die Option der Vertragsverlängerung um fünf Jahre wurde 2021 auch tatsächlich genutzt. Diese fünf Jahre laufen im Februar 2026 aus.

Aber bereits 2022 kam es zu schwerwiegenden Konflikten. Hintergrund ist der rechtswidrige Einmarsch der Russischen Föderation in die Ukraine im Kontext der fortgesetzten „Open door“-Politik der NATO, also NATO-Osterweiterung, wodurch Russland seine Sicherheitsinteressen gefährdet sieht.

Moskau beklagte sich, dass seine Waffeninspekteure zur Vor-Ort-Inspektion im Rahmen von New-START nun Einreiseschwierigkeiten ausgesetzt seien. Mit dieser Argumentation setzte Russland noch 2022 das Verifikationsregime aus, womit auch US-Waffeninspekteuren der Zutritt zu russischen Einrichtungen bis heute untersagt wurde. Damit wurde die gegenseitige Kontrolle zur Quantifizierung der nuklearen Sprengköpfe faktisch außer Kraft gesetzt, womit eine heimliche Aufrüstung möglich ist.

Im Februar 2023 erklärte der russische Präsident Putin schließlich die Aussetzung des New-START-Vertrages.

New-START-Folgevertrag?

Die Situation ist nun kompliziert: nicht nur, dass es bislang keine sichtbaren Initiativen zu neuen Verhandlungen für einen Nachfolgevertrag gibt, sondern dass auch der noch gültige Vertrag nicht mehr implementiert wird. Hinzu kommen Forderungen auf beiden Seiten, die die Möglichkeiten einer baldigen Initiative erneut in weite Ferne rücken lassen:

Die USA fordern einen trilateralen Vertrag, d.h. die Einbindung der Atommacht China. China hingegen lehnt eine Einbindung angesichts seiner signifikant geringeren Menge an strategischen Sprengköpfen und Trägersystemen ab.

Und Russland fordert den vollständigen Rückzug der westlichen Unterstützung für die Ukraine als Vorbedingung für neue Verhandlungen.

Solange beide Seiten die Voraussetzungen für eine Neuauflage des START-Vertrages an „externe“ Kriterien (Beendigung der westlichen Unterstützung für die Ukraine sowie Chinas Einbindung in das künftige Vertragswerk) binden, so lange scheint sich nichts zu bewegen.

Wenn man zu einem konkreten Verhandlungsgegenstand weitere „externe“ Elemente hinzufügt, so sinkt die Wahrscheinlichkeit, das eigentliche Ziel – hier die weitere Einhegung der nuklear-strategischen Potenziale – zu erreichen. Daher werden in schwierigen Verhandlungen häufig sehr kontroverse „Nebenthemen“ ausgeklammert, um das eigentliche Ziel doch noch zu erreichen. Hier kommt nun die Bedeutungszuschreibung der „Nebenthemen“ ins Spiel: Was wiegt schwerer für Russland – die Fortsetzung der nuklear-strategischen Abrüstung als solche oder die Forderung nach einer Einstellung der westlichen Unterstützung für die Ukraine? Da Moskau diese Ukraine-Unterstützung jedoch als wesentlichen Pixel im geostrategischen Gesamtbild sieht, ist zumindest derzeit ein Abrücken von diesem „Nebenthema“ nicht in Sicht. Hinzu kommen die ukrainischen Angriffe auf die strategische Bomberflotte sowie auf die strategischen Frühwarnsysteme Russlands, die Moskau als von den westlichen Unterstützern der Ukraine mindestens geduldete Handlung sieht.

Nicht minder kompliziert ist die Forderung der USA, China müsse als Dritter Verhandlungs- und Vertragspartner dabei sein. Ob die Forderung berechtigt ist oder nicht, soll hier nicht geklärt werden, nur: Russland hat wohl keinen Einfluss darauf, ob die chinesische Führung Vertragspartner sein möchte oder nicht. Das heißt mit anderen Worten: Hier wird seitens der USA ein „Nebenthema“ zur Voraussetzung erklärt, dass Moskau gar nicht in der Lage ist zu lösen. Damit liegt der Ball wieder in Washington: Sind die USA bereit, diese Voraussetzung aufzugeben, oder halten sie daran fest mit der hohen Wahrscheinlichkeit, dass es keinen Nachfolgevertag geben wird?

Konsequenzen

Wie auch immer: Die internationalen Rahmenbedingungen für eine Neuauflage eines START-Vertrages sind derzeit denkbar schlecht. Die Tatsache, dass die Welt im Umbruch ist und der Westen seine Globaldominanz verliert, ist für Washington nicht unbedingt ein Anreiz, weitere Abrüstungsschritte einzugehen, um damit seine Potenziale zur Machtprojektion selbst zu verkleinern. Nicht minder die Situation für Russland: Da es sich in der Ukraine eben nicht nur um einen direkten Krieg zwischen der Ukraine und Russland handelt, sondern auch um einen Stellvertreterkrieg zwischen Russland und dem Westen, der tatsächlich auch zu einem direkten Krieg zwischen beiden Akteuren entgleiten kann, scheint die Abrüstung nuklear-strategischer Fähigkeiten derweil nicht ganz oben auf der Prioritätenliste zu stehen.

Damit steigt quasi automatisch die Gefahr der Aufrüstung der strategischen Sprengköpfe sowie ihrer Trägersysteme auf beiden Seiten. Diese Gefahr eines strategischen Rüstungswettlaufs plus eines Wettlaufs im Bereich der Raketenabwehrsysteme sowie ein Wettlauf um die Fähigkeiten, diese wiederum zu überwinden, führt zu mehr Instabilitäten, technischen wie menschlichen Unberechenbarkeiten und Rüstungsausgaben.

Titelbild: Präsident Barack Obama und der russische Präsident Dmitri Medwedew unterzeichnen den neuen START-Vertrag während einer Zeremonie auf der Prager Burg in Prag, Tschechische Republik, am 8. April 2010 – Quelle: Chuck Kennedy

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