Der Journalismusforscher Florian Zollmann beleuchtet im Interview mit den NachDenkSeiten die Berichterstattung der Medien zum Ukraine-Krieg und verweist auf die Schieflagen: „Statt über die Lieferung von Marschflugkörpern an die Ukraine zu diskutieren, müsste vielmehr in den Medien gefragt werden, wie dieser Krieg schnellstmöglich beendet werden kann.“ Zollmann, der an der Universität von Newcastle unterrichtet, geht im Interview auch näher auf den Fall Assange sowie auf die Auseinandersetzung zwischen Israel und Palästina ein. Von Marcus Klöckner.
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Am 20. Februar begann in London die wohl letzte Anhörung im Fall des seit fast fünf Jahren eingekerkerten Journalisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Ende 2021, kurz vor Amtsantritt als Außenministerin, forderte Annalena Baerbock öffentlich die „sofortige Freilassung von Julian Assange“ und begründete dies damals mit Verweis auf „schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot von Folter, gegen das Recht auf ein faires Verfahren und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten“. Die NachDenkSeiten wollten auf der BPK vor diesem Hintergrund wissen, ob die Außenministerin weiterhin die damals von ihr angeführten schwerwiegenden Menschenrechtsverstöße gegen Assange gegeben sieht. Das Auswärtige Amt reagierte sichtlich genervt. Von Florian Warweg.
Am Dienstag und Mittwoch nächster Woche findet die vielleicht letzte Anhörung im Assange-Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich statt. Wird sein Antrag auf ein weiteres Berufungsverfahren abgewiesen, dann könnte nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seiner Auslieferung an die USA im Wege stehen. Wenn die zwei Richter des High Court seinem Antrag stattgeben, dann würde es weitere Monate oder Jahre dauern, bis das Verfahren am Supreme Court in London abgeschlossen wäre. Der offensichtlichste Ausweg ist, dass die zuständigen Politiker in Großbritannien und in den USA endlich einsehen, dass dieser Fall, in dem es um Presse- und Meinungsfreiheit und das Leben von Julian Assange geht, endlich zu den Akten gelegt werden muss. Julian Assange wird nicht vergessen werden von denen, für die er sich eingesetzt hat, und von denen, die diesen Einsatz wertschätzen. Dazu gehören auch die Mahnwachenden in Berlin, die uns diese Woche wieder mit ihrem Newsletter versorgt haben. Vielen Dank von Moritz Müller!
Die ukrainische Botschaft hat am 2. Februar eine Stellungnahme veröffentlicht, in welcher sie erklärt, ohne Zustimmung Kiews dürfte das ZDF (und andere deutsche Medien) nicht aus von Russland kontrollierten Gebieten im Donbass berichten. Am selben Tag griff auch das Außenministerium in Kiew das ZDF an und erklärte, dieses würde keinen Journalismus betreiben, sondern die Realität verzerren. Hintergrund war eine erstmalig sachlich-neutrale Berichterstattung des ZDF von der anderen Seite der Front – aus der von Russland kontrollierten Stadt Mariupol in der Oblast Donezk. Die NachDenkSeiten fragten die Bundesregierung, wie diese die Einmischung eines fremden Staates in die Programmgestaltung und Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen deutschen Senders bewertet. Von Florian Warweg.
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Mit sprachlichen Verdrehungen, die an George Orwell erinnern, wird der Digital Services Act (DSA) der EU angepriesen, der die Löschung von Inhalten erleichtern soll. Er wird im Februar in Kraft treten, mit massiven Folgen für die Meinungsfreiheit. Laut Kritikern könnten Zensur, Selbstzensur und eine allgemeine „Herrschaft des Verdachts“ Folgen des DSA sein. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Wie am Dienstag bekannt wurde, findet die nächste Anhörung im Fall Assange am 20. und 21. Februar 2024 in London statt. Das sind genau vier Jahre minus vier Tage, seitdem die Auslieferungsanhörungen begannen. Auf diese Ankündigung warten Julian Assange, seine Familie und die interessierten Teile der Öffentlichkeit seit dem vergangenen Sommer. Es ist die übliche quälende Langsamkeit der Behörden, der Julian Assange seit über 13 Jahren ausgesetzt ist. Der nachfolgende Newsletter von FreeAssange Berlin erreichte uns kurz vor dieser Nachricht. Darum dazu noch einige Anmerkungen von Moritz Müller.
Die deutsche EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen will nur das Beste für uns alle und, okay, vielleicht auch noch ein bisschen Machtzuwachs für sich und ihren Laden aus demokratisch nicht legitimierten EU-Bürokraten. Nach dem von ihr initiierten Digitale-Dienste-Gesetz (DSA), welches explizit auf Kontrolle des digitalen Raumes ausgelegt ist, wie das aktuelle Verfahren gegen X/Twitter eindrucksvoll belegt, sind jetzt EU-weit Presse, Funk und Fernsehen dran. Und der Name des Gesetzes, das erstmalig der EU-Kommission die Oberhoheit über die Medienlandschaften in den 27 Mitgliedsländern sichert, klingt nicht nur „orwellianisch“, es ist es mutmaßlich auch. Von Florian Warweg.
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Am 7. Dezember 2010 stellte sich Julian Assange in einer Londoner Polizeiwache der britischen Polizei, da es einen internationalen Haftbefehl gegen ihn gab, ausgestellt von einer schwedischen Staatsanwältin und nicht von einem Richter/einer Richterin, wie seitdem vorgeschrieben. Diese Gesetzesänderung wirkte sich nicht rückwirkend auf Julian Assange aus. In dem schwedischen Fall wurde nie eine Anklage gegen ihn erhoben. Er verbrachte die nächsten zehn Tage in Einzelhaft, daraufhin anderthalb Jahre mit elektronischer Fußfessel, gefolgt von fast sieben Jahren im ecuadorianischen Botschaftsasyl und derzeit seit 1.701 Tagen im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh, oft auch das britische Guantanamo genannt. Seit Juni warten Julian Assange, seine Angehörigen und die Öffentlichkeit darauf, dass ein Termin für eine 30-minütige mündliche Auslieferungsanhörung angesetzt wird. Alles verläuft in diesem Fall so schleppend, dass man den Eindruck bekommt, dass die USA, die offiziell Assanges Auslieferung anstreben, ihn gar nicht dort haben wollen, zumindest nicht vor den Präsidentschaftswahlen im nächsten November. Der ehemalige UN-Sonderbeauftragte Nils Melzer hat die juristische Kriegsführung (Lawfare) gegen Assange in seinem Buch „Der Fall Julian Assange“ ausführlich beschrieben. Nachfolgend der aktuelle Newsletter von FreeAssange Berlin. Vielen Dank an Almut Stackman und Thilo Haase und alle Mahnwachenden, die für die Pressefreiheit auf die Straße gehen! Moritz Müller.
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Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange ist seit fast 13 Jahren auf verschiedene Arten seiner Freiheit beraubt. Am 7. Dezember 2010 stellte er sich der britischen Polizei im Zusammenhang mit schwedischen Vergewaltigungsvorwürfen gegen ihn. Diese Ermittlungen wurden erst 2019 eingestellt, nachdem die Behörden in Schweden und Großbritannien die Ermittlungen jahrelang auf kleiner Flamme köcheln ließen. In diesen neun Jahren wurde niemals Anklage gegen ihn erhoben. Seit April 2019 sitzt Julian Assange in Auslieferungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in London und wieder verschleppen die zuständigen Behörden den Fall im Schneckentempo, ohne dass ein Ende in Sicht wäre. Er muss sofort freigelassen werden! Dass Julian Assange nicht in Vergessenheit geraten ist, steht sicher auch mit dem andauernden Engagement der bundesweiten Mahnwachen in Zusammenhang, deren gemeinsame Presseerklärung wir nachfolgend veröffentlichen. Außerdem hat die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine Pressemitteilung herausgegeben, in der vorgeschlagen und begründet wird, dass möglichst viele Gemeinden Julian Assange wegen seines Einsatzes für Transparenz und Pressefreiheit zum Ehrenbürger ernennen. Sahra Wagenknecht hat dies in ihrer Rede bei der Friedensdemonstration in Berlin am Samstag auch vorgeschlagen. In der Pressemitteilung findet sich auch ein Musterantrag dazu. Moritz Müller.
„Wenn die Journalisten in Deutschland ihre Arbeit gemacht hätten, wäre es wahrscheinlich zu diesem Krieg in der Ukraine nicht gekommen“ – das sagt der Journalist und Autor Patrik Baab im zweiten Teil seines Interviews mit den NachDenkSeiten. Während der Fokus im ersten Teil des Interviews auf Baabs Reise an die Fronten im Ukraine-Krieg gerichtet war, folgt nun der Blick auf Medien und Journalismus. Von Marcus Klöckner.
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Über den Sturz und die Inhaftierung sowie Verurteilung des ehemaligen pakistanischen Premiers Imran Khan wurde in den deutschen Medien nur am Rand berichtet; die Hintergründe und vor allem die Beteiligung der USA an diesem als Staatsstreich einzuschätzenden Vorfall verschweigt man dabei ganz. Die NachDenkSeiten haben für ihre Leser zwei englischsprachige Artikel zum Thema übersetzt, die das ganze Ausmaß dieses unglaublichen Vorgangs erahnen lassen. Es handelt sich dabei um einen aktuellen Artikel des ehemaligen britischen Botschafters Craig Murray und eine erst gestern bei The Intercept veröffentlichte Recherche von Ryan Grim und Murtaza Hussain, die sich auf ein geleaktes, als geheim eingestuftes US-Regierungsdokument stützt, das das hochrangige Treffen von Beamten des US-Außenministeriums mit dem pakistanischen Botschafter zum Thema hat, bei dem der Staatsstreich gegen Khan geplant wurde.
Der Kinofilm „Die drei Tage des Condor“ gehört zu meinen liebsten US-amerikanischen Werken. Regisseur und Schauspieler Sydney Pollack schuf den schockierenden Streifen in den Jahren 1974/ 75 und klagte darin überaus kunstvoll den unersättlichen, ungebremsten, schamlosen und straffreien Machtmissbrauch der Geheimdienste im Dienst der Regierung an. Immer mal wieder wird dieser beeindruckende, nachdenklich stimmende Film auch bei uns im „Öffentlich-Rechtlichen“ gezeigt. Mir wirkt die aktuelle Platzierung bei 3sat vor dem Hintergrund des regen Treibens der USA hier, in Europa und weltweit wie ein Seitenhieb seitens womöglich kritischer Programmmacher, die statt Rambo I, II oder III mit dem regierungskritischen Agentenfilm beim kritischen Publikum punkten. Ein Zwischenruf von Frank Blenz.
Zwischen März und Juni 2023 war bekannt geworden, dass die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren rund 2,3 Millionen Euro an circa 200 Journalisten, mehrheitlich bei ARD und ZDF beschäftigt, für diverse Aufträge gezahlt hatte. Den NachDenkSeiten liegen jetzt die Antworten der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage vor, in welcher die Offenlegung der Zahlungen an ausgewählte Journalisten in der Zeit von 2013 bis 2017 eingefordert wurde. Die Antworten gleichen einem Déjà-vu. Zahlungen des BND an Journalisten werden eingeräumt, aber als „Verschlusssache“ (VS), ein Großteil der Zahlungen anderer Ministerien sogar einen Geheimhaltungsgrad höher als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Das Auswärtige Amt liefert gar keine Zahlen und Namen. Besonders fragwürdig sind die Zahlungen des Bundespresseamtes. Von Florian Warweg.
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Am 8. Juli erschien in der Welt am Sonntag ein Artikel unter dem Titel „Er legte sich mit Assange an – nun ist sein Leben ein Alptraum“. In diesem Artikel wird David Morales, der Chef der spanischen Sicherheitsfirma UC Global, die Julian Assange in seinem Botschaftsasyl in London überwacht hat, als Opfer dargestellt. Das ist er wahrscheinlich auch, aber wenn man den Artikel wirklich genau liest, erscheint Morales mehr das Opfer seiner eigenen Ambitionen und Aktivitäten zu sein als das Opfer von Julian Assange. Nach längerem Zweifel, ob man diesen Artikel, der sowieso hinter einer Bezahlschranke in „Quarantäne“ ist, besser ignorieren sollte, nun doch eine Analyse einiger zentraler Aussagen in besagtem Artikel, die nachfolgend von Moritz Müller zitiert werden. Zusätzlich der aktuelle Newsletter von FreeAssangeBerlin.
Die Christian-Albrecht-Universität (CAU) hat die Frist zur Anrufung des Oberverwaltungsgerichts verstreichen lassen. Damit ist das Urteil der 9. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 25. April 2023 rechtskräftig und das Verfahren zu Gunsten des ehemaligen NDR-Journalisten Patrik Baab endgültig abgeschlossen. Baab selbst nannte das Urteil eine Stärkung der Pressefreiheit mit Präzedenzcharakter für andere kritische Journalisten und Wissenschaftler. Mittlerweile liegt zudem die schriftliche Urteilsbegründung vor. Diese lässt kein gutes Haar an dem Vorgehen der Kieler Uni. Von Florian Warweg.
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