Leserbriefe zu „Aktenvermerk zu Cum-Ex: Ermittlungen gegen Scholz eingestellt wegen „Rücksicht“ auf dessen Stellung als Kanzler“
Florian Warweg weist hier darauf hin, dass Gleichheit vor dem Gesetz als einer der zentralen Pfeiler eines demokratischen Rechtsstaates gelte und im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei. Ein „jetzt öffentlich gewordener Aktenvermerk der Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, der führenden Cum-Ex-Ermittlerin Deutschlands“, lasse jedoch daran zweifeln, ob dies auch für den amtierenden Kanzler gelte. Ermittlungen gegen ihn seien nicht weitergeführt worden unter Verweis auf „mit Rücksicht auf die Stellung“ des deutschen Regierungschefs. Danke für die interessanten Zuschriften hierzu. Es folgt eine Auswahl der Leserbriefe, die Christian Reimann für Sie zusammengestellt hat.