Verfassungsbeschwerde gegen das RT-Verbot: Eine Zensur findet statt

Der Physiker und Jurist Alexander Unzicker hat erneut eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Seiner Ansicht nach verstößt die Sperrung russischer Internetseiten, wie zum Beispiel die des Senders RT, aufgrund einer EU-Verordnung vom März 2022 gegen Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem klar formuliert sei: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Die NachDenkSeiten dokumentieren die Beschwerde hier. Von Tobias Riegel.
















