Öffentlicher Gerichtstermin am 19. November 2025: Causa NachDenkSeiten versus Bundespressekonferenz geht in die nächste Runde
„Der Beklagte (BPK e.V.) wird verurteilt, dem Kläger zu seinen Veranstaltungen und Angeboten wie einem Mitglied Zugang zu gewähren.“ So lautete der Schlüsselsatz im Urteilsspruch des Berliner Landgerichts am 27. Juli 2023. Vorausgegangen war ein sich über zwölf Monate hinziehender Rechtsstreit, da die Bundespressekonferenz e.V. mit Verweis auf ihren Charakter als Privatverein sich geweigerte hatte, den NDS-Redakteur und Parlamentsberichterstatter Florian Warweg zu den Regierungspressekonferenzen in der BPK zuzulassen. Der BPK-Vorstand legte gegen diese Entscheidung des Landgerichts umgehend Berufung ein. Vom Berliner Kammergericht wurde dieser Berufungstermin nun auf den 19. November, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 145 gelegt. Dann wird sich entscheiden, ob die NachDenkSeiten weiterhin das Recht haben werden, in der BPK Fragen an die Bundesregierung zu stellen. Der Termin ist öffentlich. Von Redaktion.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.