Der beschränkte Debattenraum – Amnesty International und der Fall Julian Assange

Der beschränkte Debattenraum – Amnesty International und der Fall Julian Assange

Der beschränkte Debattenraum – Amnesty International und der Fall Julian Assange

Ein Artikel von: Redaktion

Am 26. November 2020 richteten sich 152 Erstunterzeichner eines Offenen Briefes, darunter die Autoren sowie auch der Herausgeber und Autoren der NachDenkSeiten, an Amnesty International Deutschland (AID) [1]. Darin wurde AID aufgefordert, zu den bestehenden Menschenrechtsverletzungen im Fall Julian Assange Stellung zu beziehen. Der Offene Brief wurde inzwischen von tausenden Personen mitgezeichnet. Nun liegt ein Antwortschreiben von AID vor, das die in dem Offenen Brief erhobenen Vorwürfe jedoch nicht ausräumt, im Gegenteil. Von Ansgar Schneider und Thespina Lazaridu.

Amnesty International (AI) hat sich durch die Hilfe von unzähligen freiwilligen Helfern und Förderern über Jahrzehnte hinweg das Image einer moralischen Instanz in Fragen der Menschenrechte erarbeitet. Mit professionellen Kampagnen eröffnet und beeinflusst AI Debatten über Menschenrechtsverletzungen, politische Willkür und ähnliche Schandtaten, und für viele Menschen ist die Agenda von AI ein wichtiger Orientierungspunkt zur Meinungsbildung, auf den sich selbst die wichtigsten Meinungsmacher im Land beziehen:

Tatsächlich zitierten am 4. Januar 2021 – als der Antrag der Vereinigten Staaten zur Auslieferung des in London unschuldig inhaftierten Journalisten Julian Assange in erster Instanz abgewiesen wurde – unter anderem Der Spiegel [2a], Die Zeit [2b], die Süddeutsche Zeitung [2c], die Deutsche Welle [2d] und der Deutschlandfunk [2e] eine Stellungnahme von AI (siehe unten) zu dieser Entscheidung.

Offenbar schätzen die Leitmedien die Meinung, die seitens AI geäußert wird, als bedeutsam ein. In diesem Sinne ist das, was AI im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in die öffentliche Diskussion trägt, von Bedeutung und das, worüber AI schweigt, ist auch nicht wirklich wichtig. Dies ist zumindest das Selbstverständnis von AI und die Wahrnehmung von AI innerhalb von Teilen der Zivilgesellschaft.

Einschub: Ein manipulatives Muster in der öffentlichen Debatte

Das Ergebnis einer öffentlichen Debatte hängt außerordentlich davon ab, welche Gedanken überhaupt auf dem Marktplatz der Meinungen diskutiert werden. Der mitunter wichtigste Parameter einer Debatte ist also nicht (nur), wie detailliert über Einzelheiten gestritten wird, sondern welche Einzelheiten überhaupt aufgegriffen werden. Ein diesbezügliches Eingrenzen oder Ausrichten der Debatte kann durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden, indem

  1. wesentliche Sachverhalte vorsätzlich verschwiegen und
  2. mit irreführendem Vokabular scheinbar relevante, jedoch falsche Bezugspunkte gesetzt werden.

Diese manipulativen Methoden wendet AI in der inzwischen fast zehn Jahre währenden Debatte über den willkürlichen Freiheitsentzug, mit dem Julian Assange gestraft ist, an.

Die Position von AID im Fall von Julian Assange

Im Februar 2020 startete AID eine Unterschriftensammlung, die sich an den Justizminister der Vereinigten Staaten richtet und diesen auffordert, die Anklage gegen Assange fallen zu lassen. Die Unterschriftensammlung begründet AID mit den Worten:

»Assange drohen in den USA Haftbedingungen, die Folter und anderer Misshandlung gleichkommen, und es ist davon auszugehen, dass kein rechtsstaatlich faires Verfahren in den USA gewährleistet ist.« [3]

Die beiden Formulierungen »Assange drohen in den USA« und »es ist davon auszugehen, dass […] in den USA« sind hochgradig irreführend. Implizit ist damit mitgeteilt, dass zurzeit keine Folter vorliege und dass das Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genüge.

Der Offene Brief an AID stellt daher insbesondere die Frage:

»Aus welchem Grund erweckt AID den Eindruck, es gäbe im Falle von Julian Assange keine bereits bestehende Verletzung der Menschenrechte, sondern projiziert diese lediglich in die Zukunft auf den eventuellen Fall seiner Auslieferung?«

Die tatsächlich bestehenden Menschenrechtsverletzungen, die der Offene Brief diesbezüglich anführt, sind willkürlicher Freiheitsentzug, Folter und Verwehrung eines fairen Prozesses.

Der willkürliche Freiheitsentzug setzt sich aus drei Zeitabschnitten zusammen:

  1. Julian Assanges Zwangsaufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft, die der UNO-Menschenrechtsrat bereits 2016 als »willkürlichen und illegalen Entzug seiner Freiheit« rügte,
  2. seine Inhaftierung nach seiner Verurteilung wegen Kautionsverletzung mit dem willkürlichen Strafmaß von 50 Wochen und
  3. die sich daran anschließende, willkürliche Inhaftierung während des Auslieferungsprozesses.

In dieser Zeit wurde Julian Assange »absichtlich über Jahre hinweg zunehmend ernsthaften Formen grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt, deren Gesamtwirkung einzig und allein als psychologische Folter beschrieben werden kann«, wie der Offene Brief mit Verweis auf den UNO-Sonderberichterstatter für Folter feststellt.

Die Effektivität der Aktionsform

Ist die Sammlung von deutschen Unterschriften – also im US-Ausland – für den Justizminister des mächtigsten Landes der Welt eine entscheidungsrelevante Meinungsäußerung? Die deutsche Wählerschaft kann die Partei des US-Justizministers bei der nächsten Wahl nicht mit Stimmentzug strafen, wenn er dem Anliegen der Unterzeichner nicht entspricht. Es wäre daher wesentlich effektiver, wenn AID eine Unterschriftensammlung durchführen würde, die die deutsche Bundeskanzlerin und den Außenminister direkt auffordert, sich in deutlicher Sprache an die britischen Behörden zu wenden, um die Menschenrechtsverletzungen gegen Julian Assange einzustellen. Denn diese beiden Personen oder deren Parteien wollen von der deutschen Wahlbevölkerung wiedergewählt werden, nicht der US-Justizminister.

Mit der Unterschriftensammlung für den US-Justizminister wird die öffentliche Empörung kanalisiert, weg von Deutschland und unseren britischen Nachbarn, hin ins ferne Amerika.
Die dringlichste Aktionsform, die AI kennt, bezeichnet sich als »Urgent Action«. AID erklärt dazu: »Urgent Actions sind die denkbar schnellste und effektivste Form des Eingreifens, um das Leben akut bedrohter Menschen zu schützen.« [4]

Der Offene Brief appelliert deswegen an AID :

»Wir drängen darauf, dass Sie sich umgehend – so wie es AID in solchen Fällen üblicherweise tut – mit einer ›Urgent Action‹ für Julian Assange einsetzen!«

Welche Maßstäbe legt AI zugrunde, um eine »Urgent Action« für »akut bedrohte Menschen« ins Leben zu rufen? Aktuelle Beispiele bieten die chinesische Journalistin Zhang Zhan und die beiden russischen Aktivisten Yan Sidorov und Vladislav Mordasov, zu denen AID schreibt:

»Die Bürgerjournalistin Zhang Zhan ist am 28. Dezember 2020 in Shanghai zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Verurteilung beruht auf der Anklage, ›Streit angefangen und Ärger provoziert zu haben‹, weil sie aus Wuhan über Covid-19 berichtet hatte. Zhang Zhan hat ihren Hungerstreik unterbrochen, um weiteren Strafmaßnahmen im Gefängnis zu entgehen. Es besteht allerdings nach wie vor die Sorge, dass sie weiterer Folter oder Misshandlung ausgesetzt werden könnte.« [5]

»Am 22. Oktober lehnte das Stadtgericht Dimitrowgrad in Westrussland den Bewährungsantrag des Menschenrechtsverteidigers Yan Sidorov ab. Er und sein Freund Vladislav Mordasov sind gewaltlose politische Gefangene, die Haftstrafen von vier Jahren verbüßen müssen, weil sie im November 2017 versuchten, eine friedliche Protestaktion zu organisieren. Damit wollten sie Dutzende Rostower Bürger_innen unterstützen, die in Großbränden ihre Häuser verloren hatten. Yan Sidorov legte gegen den Gerichtsentscheid Rechtsmittel ein.« [6]

Vier Jahre Freiheitsentzug und die »bestehende Sorge«, dass eine in China inhaftierte Journalistin gefoltert werden könnte (!), sind also ausreichend, um eine »Urgent Action« zu veranlassen, ebenso wenn in Russland ein Bewährungsantrag abgelehnt wird. Ohne das augenscheinliche Leid der Betroffenen zu schmälern, stellt sich in Anbetracht dieser beiden Fälle jedoch die Frage, warum AID bei einem im Vereinigten Königreich inhaftierten Journalisten, der seit fast zehn Jahren willkürlich seiner Freiheit beraubt und bei dem Folter seit langem Realität ist, keinen Anlass für eine »Urgent Action« sieht und diese verweigert.

Bemerkenswert ist auch der Vergleich mit dem russischen Oppositionellen Alexej Nawalny, bei dem es, nachdem er in Moskau am 17. Januar 2021 festgenommen wurde, ganze vier Tage dauerte, bis AID eine »Urgent Action« startete [7].

Die Antwort von AID

Das nun vorliegende Antwortschreiben [8] von AID auf den Offenen Brief kommentiert die gestellte Frage und den Appell nun folgendermaßen:

»[…] Gleichwohl hat Amnesty International auf einige Unregelmäßigkeiten im Verfahren hingewiesen, wie beispielsweise die technischen Schwierigkeiten bei der Audio- und Videoübertragung in den Gerichtssaal oder den extrem eingeschränkten Kontakt mit seinen Anwält_innen, was die Vorbereitung der Verteidigung sehr erschwert.
Amnesty International bemüht sich weiter darum, dieses wichtige Verfahren intensiv zu beobachten und die Auslieferung von Julian Assange an die USA zu verhindern. Auch wenn wir nicht auf alle Punkte ihres Appells eingehen können, so können wir ihnen versichern, dass sich sowohl Amnesty International als auch Amnesty in Deutschland klar zur Verfolgung von Julian Assange und zu dem Angriff gegen das Recht auf die Meinungsfreiheit äußert. […]«

Selbst nach expliziter Nachfrage findet keine Positionierung von AID zu den bestehenden schweren Menschenrechtsverletzungen – willkürliche Haft und Folter – statt und es wird nur eine sehr milde Kritik an den Verfahrensmodalitäten des britischen Gerichts geübt. Lässt sich das anders erklären, als durch ein vorsätzliches Verschweigen dieser Umstände?

AI und die Gerichtsurteile im Januar 2021

Auch in der von AID herausgegebenen Pressemitteilung vom 4. Januar 2021, auf die sich die oben gelisteten Leitmedien beziehen, fehlt ein Hinweis auf die bestehenden, ganz konkreten Menschenrechtsverletzungen. Immerhin jedoch wird der politische Charakter der Verfolgung benannt:

»Wir begrüßen die Tatsache, dass Julian Assange nicht an die USA ausgeliefert wird, und dass das Gericht anerkannt hat, dass ihm aufgrund seines Gesundheitszustands in USGefängnissen Misshandlungen drohen. Doch die Anklagen gegen ihn hätten erst gar nicht erhoben werden dürfen. Die Vorwürfe waren politisch motiviert und die britische Regierung hätte die US-Regierung nicht so bereitwillig bei der unerbittlichen Verfolgung von Assange unterstützen dürfen.
Das Urteil ist zwar richtig und schützt Assange vor der Auslieferung, aber Großbritannien muss sich trotzdem den Vorwurf gefallen lassen, auf Drängen der USA diesen politisch motivierten Prozess betrieben und die Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank gesetzt zu haben.« [9]

Wenn selbst AID erkennt, dass hier in einem »politisch motivierten« Prozess nicht nur der Mensch Julian Assange, sondern die »Presse- und Meinungsfreiheit auf die Anklagebank« gesetzt wurde, warum sieht AID dann noch immer keinen Grund für eine »Urgent Action«?

Die österreichische Sektion von AI kommentierte das Geschehen am 4. Januar, indem sie zur Unterstützung der Unterschriftenaktion an den amerikanischen Justizminister aufrief. Dort heißt es in Fettschrift in der Mitte der Seite:

»In den USA könnte Assange Folter drohen« [10]

Zum wiederholten Male werden auch hier die bestehenden Menschenrechtsverletzungen nicht benannt und Eventualitäten in den Vordergrund geschoben.

Das Urteil vom 4. Januar begründet die vorerst abgewendete Auslieferung mit dem schlechten Gesundheitszustand von Julian Assange, dessen offensichtliche Ursache die Bedingungen sind, denen er seit fast einem Jahrzehnt ausgesetzt ist. Dazu gehört insbesondere die derzeitige Isolationshaft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh.

Am 6. Januar 2021 wurde dann wenig überraschend das Gesuch des unschuldig und willkürlich inhaftierten Julian Assange, nun endlich (gegen Kaution) freigelassen zu werden, von den britischen Behörden mit Blick auf ein Fortführen des Auslieferungsgesuchs in nächster Instanz abgelehnt. Die Ablehnung des Kautionsgesuchs am 6. Januar sorgt also dafür, dass Julian Assanges verheerende Situation fortbesteht.

Der seit fast zehn Jahren stattfindende willkürliche Freiheitsentzug und die psychologische Folter gehen also in ihren vierten Zeitabschnitt über. Verwundern kann dieses konsequent perfide Spiel niemanden, der den Fall verfolgt hat. In einer diesbezüglichen Pressemitteilung empörte sich jedoch am 6. Januar die englischsprachige Website von AI über das abgelehnte Kautionsgesuch mit den Worten:

»Die heutige Entscheidung, Julian Assanges Kautionsgesuch abzulehnen, erweist seine anhaltende Inhaftierung als ›willkürlich‹ […] Nach so langer Zeit in Haft erweist das Nicht-Gewähren seiner Kaution seine Inhaftierung als willkürlich. […] Es ist zuallererst klar, dass Julian Assange nicht hätte ins Gefängnis gesteckt werden sollen, solange das Auslieferungsverfahren noch anhängig war. Die Vorwürfe gegen ihn waren politisch motiviert, und die Regierung des Vereinigten Königreiches hätte den USA bei ihrer unerbittlichen Verfolgung Assanges nicht so bereitwillig helfen sollen«. [11]

Der wiederholte Bezug auf das Urteil des 6. Januars erweckt den Eindruck, als habe gerade erst mit dem 6. Januar 2021 Julian Assanges willkürliche Inhaftierung begonnen. Die vorgespielt differenzierte Formulierung, er »hätte nicht ins Gefängnis gesteckt werden sollen, solange das Auslieferungsverfahren noch anhängig war«, ist ein obszöner Euphemismus einer fast zehnjährigen grausamen Menschenrechtsverletzung. AI will dies offensichtlich nicht über die Lippen bringen.
Beachtenswert ist auch die Zeitform des letzten Satzes: Die Feststellung, dass die Vorwürfe gegen ihn politisch motiviert »waren«, suggeriert, dass die politische Motivation der Vorwürfe oder die Vorwürfe selbst jetzt verschwunden seien. Ebenso transportiert die moralische Verurteilung, dass das Vereinigte Königreich nicht »hätte […] so bereitwillig helfen sollen«, die implizite Aussage, diese bereitwillige Hilfe sei nun vorüber. Beides sind offenkundige Lügen.

Zusammenfassung

Der öffentliche Debatte, die AI führt, lässt sich also wie folgt charakterisieren:

  1. AI verschweigt die seit zehn Jahren bestehenden Menschenrechtsverletzungen an Julian Assange durch die britischen Behörden vorsätzlich.
  2. In irreführender Weise macht AI ein spekulatives, zukünftiges Unrecht in den Vereinigten Staaten zum Hauptgegenstand der Debatte um Julian Assange.
  3. Die Unterschriftensammlung, die sich an den amerikanischen Justizminister richtet, täuscht Relevanz vor, ist aber tatsächlich Scheinaktionismus, der wirkungslos bleibt.
  4. AI verweigert die »effektivste Form des Eingreifens«, die »Urgent Action«.

AI verschleiert damit die Realität und verhindert den Aufbau von öffentlichem Druck.

Der Status quo wird beibehalten

Die Situation, wie sich derzeit zeigt, ist nach wie vor katastrophal. Der investigative Journalist Julian Assange ist in London schuldlos und ohne Urteil eingesperrt und befindet sich am Rand seiner psychischen und physischen Existenz.

Zur real- und geopolitischen Analyse dieser Situation sollte man bedenken, dass der Status quo aus Sicht der Kriegsverbrecher in den USA ein Idealzustand ist: Der öffentliche Druck innerhalb der USA bleibt auf geringem Niveau, solange sich Julian Assange im US-Ausland befindet, weder verurteilt ist oder sich in ihrer Gewalt befindet. Nichtsdestotrotz wird der Gejagte de facto bestraft und das Exempel in aller Grausamkeit und für jedermann sichtbar statuiert.

Der Status quo ist auch für das Vereinigte Königreich ideal, denn dort muss man sich nicht vorwerfen lassen, dass man Assange ausgeliefert habe. Gleichzeitig kann der politische Apparat seine Macht und Ignoranz gegenüber Julian Assange und der Bevölkerung demonstrieren und signalisiert durch das zermürbende Verfahren mitsamt der anhaltenden Inhaftierung dem engsten Bündnispartner USA zugleich sein Wohlwollen.

Solange es keinen ausreichenden Druck auf die britischen Behörden gibt, die seit zehn Jahren anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen Julian Assange zu beenden, wird sich daran vermutlich nichts ändern. Die ehemalige deutsche Justizministerin Herta Däubler-Gmelin stellte dazu fest:

»Das alles tritt auch unsere ›westlichen Werte‹ der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenwürde mit Fü[ß]en. Wenn es um China geht, um Iran, um Russland, um die Türkei oder um die anderen Staaten, deren Regierungen wir westliche Rechtsstaaten nicht vertrauen und deren Justiz wir mit Grund Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit absprechen, beklagen wir das mit Recht, gelegentlich sogar lautstark.
Warum nicht gegenüber Großbritannien? Warum das geradezu schreiende Schweigen der EU und ihrer Mitgliedstaaten beim skandalösen Umgang mit Julian Assange?« [12]

Die Nichtregierungsorganisation AI trägt mit ihrem Verschweigen und Ablenken ihren Teil dazu bei und dient somit – bewusst oder unbewusst – den Interessen der amerikanischen Kriegsverbrecher, die bis heute auf freiem Fuß sind.

Titelbild: Casimiro PT/shutterstock.com


[«1] aktion.freeassange.eu/

[«2a] spiegel.de/politik/ausland/julian-assange-a-80f8da1f-ce27-4b4fafef-5ae657f46284

[«2b] zeit.de/news/2021-01/04/us-auslieferungsantrag-fuer-assange-entscheidung-erwartet?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.startpage.com%2F

[«2c] sueddeutsche.de/panorama/justiz-londoner-gericht-lehnt-usauslieferungsantrag-fuer-assange-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210104-99-888444

[«2d] dw.com/de/auslieferung-von-julian-assange-an-die-usa-abgelehnt/a-56124097

[«2e] deutschlandfunk.de/auslieferung-von-wikileaks-gruender-abgelehntgrossartiger.2907.de.html?dram:article_id=490224

[«3] amnesty.de/informieren/aktuell/vereinigte-staaten-von-amerika-usa-anklage-gegen-julian-assange-fallen-lassen

[«4] amnesty.de/mitmachen/urgent-actions

[«5] amnesty.de/mitmachen/urgent-action/china-buergerjournalistin-verurteilt-2021-01-08

[«6] amnesty.de/mitmachen/urgent-action/russische-foederation-bewaehrungsantrag-abgelehnt-aktivist-legt

[«7] amnesty.de/mitmachen/urgent-action/russland-alexej-nawalny-muss-freigelassen-werden-2021-01-22

[«8] aktion.freeassange.eu/Antwort-von-AID.pdf

[«9] amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/grossbritannien-und-nordirlandassange-urteil-bestaetigt-prozess-als

[«10] action.amnesty.at/

[«11] »Today’s decision to refuse Julian Assange’s bail application renders his ongoing detention ‚arbitrary’ […] After so long in detention the failure to grant him bail has rendered his detention arbitrary. […] It is clear that Julian Assange should not have been jailed pending extradition in the first place. The charges against him were politically-motivated, and the UK government should never have so willingly assisted the US in its unrelenting pursuit of Assange«. amnesty.org/en/latest/news/2021/01/uk-decision-to-refuse-assange-bail-renders-his-continued-detention-arbitrary/

[«12] kontextwochenzeitung.de/politik/508/das-schreiende-schweigen-der-eu-7204.html