Kein Staat darf das Recht haben, einen Staatsbürger zum Töten zu zwingen

Boris Pistorius äußerte sich am Wochenende zur Regel im neuen Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung erteilen lassen müssen. Der Verteidigungsminister sprach davon, die Regelung sei „seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen“. „Weder mir oder meinem Haus noch dem Kabinett oder dem Parlament – und auch den Medien erst später. Wenn so ein Fehler auftritt, gilt es, so schnell wie möglich für Klarheit zu sorgen: Wir haben dies per Erlass und Allgemeinverfügung getan.“ Also, alles gut? Nein, das eigentliche Problem ist nicht gelöst. Die Regelung kann jederzeit scharfgestellt werden, sobald eine allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird – und im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt sie ohnehin. Die Existenz der Regelung ist für eine freie Gesellschaft eine Zumutung (siehe zum Thema auch: Alles wieder ruhig um das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz). Ein Kommentar von Marcus Klöckner.











