Leserbriefe zu „„Volksverhetzung“ – eine Verschärfung der Strafbestimmung“
Wolfgang Bittner thematisiert hier eine von der Öffentlichkeit fast unbemerkte Änderung des Paragrafen 130 (Volksverhetzung) des Strafgesetzbuches (StGB). Eine Ergänzung sei „skandalträchtig“. „Augenscheinlich“ biete der neu hinzugefügte Absatz 5 „einen überaus weiten Ermessensspielraum für Staatsanwaltschaft und Gerichte“. Wer sich in einer Weise öffentlich äußere, die unerwünscht sei und von der Obrigkeit missbilligt werde, könne (womöglich) streng bestraft werden. Danke für die zahlreichen und interessanten Zuschriften. Eine Auswahl der Leserbriefe hat Christian Reimann hier für Sie zusammengestellt.